Das Musterschreiben der rhenag fällt positiv auf, weil es ungewohnt realistisch klingt, kein Säbelrasseln, keine Floskeln, dass man \"§ 30 AVBGasV weiterhin in diesem oder jenem Sinne versteht\" ... , keine versteckhte Frohung mit Sperrung, ja fast schon Selbstkritik, und am Ende eine Schlussformel, die schon fast in eine Epoche des tatsächlichen Wettbewerbs vorgreift ...
In ganz, ganz kleinen Schritten scheint man bei einigen Versorgern zu überlegen, auf welcher Seite die Front aufzumachen ist ...
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks