Diesem Stadtwerkechef noch eine Millionenabfindung?Sicher nicht ganz vergleichbar aber das schreit zum Himmel:
... und hier bestechlich auf Veranlassung eines Vorgesetzten?
Kein RuhegehaltHat sich ein inzwischen wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzter Bundesbahnbeamter durch Entgegennahme von Sach- und Geldzuwendungen (u.a. ein Laptop, Sommerreifen, eine Kettensäge, ein Kaffeevollautomat und mindestens dreimal Bargeld von jeweils 500 Euro) von einem Auftragnehmer der Bahn als bestechlich erwiesen, rechtfertigt dies nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz die vollständige Aberkennung des Ruhegehalts. Entlastend für den Beamten wurde auch nicht berücksichtigt, dass er die Taten auf Veranlassung seines Vorgesetzten begangen hatte.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz
vom 31.03.2011 - 11 A 10222/11.OVG[/list]
Ok, aber dann auch bei diesem Chef kommunaler Stadtwerke keine Millionenabfindung und auch das \"Ruhegehalt\" weg! .... oder wo ist der Unterschied zwischen einem Beamten und dem Chef eines kommunalen Wirtschaftsbetriebs.