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Autor Thema: Wenn der Netzbetreiber dem Energielieferanten den Netznutzungvertrag kündigt -> Ersatzversorgung  (Gelesen 3065 mal)

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Wenn der Netzbetreiber dem Energielieferanten etwa wegen offener Rechnungen den Netznutzungvertrag kündigt, kann der Energielieferant seine Kunden im betroffenen Netzgebiet nicht mehr selbst beliefern.

Die weiteren Energielieferungen für die betroffenen Kunden werden durch die Ersatzversorgung des Grundversorgers gewährleistet, wofür der Grundversorger entsprechende Zahlungen von den betroffenen Kunden verlangen kann.

Soweit so gut bzw. schlecht.

Gleichwohl stellt sich gleich eine Vielzahl von Fragen:

Ist der Energielieferungsvertrag mit dem Energielieferanten automatisch beendet oder liegt nur eine vorübergehende Leistungsstörung vor?

Ist der Energielieferant seinen Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig und muss diesen die Differenz zwischen den vertraglich vereinbarten Energiepreisen und den höheren Preisen der Ersatzversorgung erstatten?

Innerhalb welcher Frist kann/ muss der bisherige Energielieferungsvertrag vom betroffenen Energielieferanten oder gar vom betroffenen Kunden (ggf. außerordentlich) gekündigt werden?

Bis wann muss endabgerechnet und bis wann müssen eventuell bestehende Guthaben an die betroffenen Kunden ausgekehrt werden?

Wie sollten wo in welcher Form und Frist welche Ansprüche ggf. geltend gemacht werden?

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