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Autor Thema: Echo der EWE wg. Widerspruch:  (Gelesen 3496 mal)

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Offline biene

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Echo der EWE wg. Widerspruch:
« am: 08. Oktober 2005, 09:54:18 »
@ forum

soeben erhalte ich das Antwortschreiben der EWE -

wie üblich mit \"Bestätigung\" usw...

Hier steht dann: \"Wie bereits erläutert, ist der Grund für die ERhöhung des Erdgaspreises die Steigerung bei den vertraglich vereinbarten Einkaufspreises fürEWE . Diese Steigerung resultiert aus der weltweit wachsenden Nachfrage nach Energie.
Wir bitten um Verständnis, dass wir auf Ihre rechtlichen Ausführungen an dieser Stelle nicht weiter eingehen und  verweisen inhaltlich auf unser Schreiben vom 15.12.2004...

Sie werden verstehen, dass wir der vielfach geforderten Offenlegung unserer Kalkulation nicht nach kommen können - da kein Unternehmen aus Wettbewerbsgründen seine Kalkulaton  offenlegt.
Im Bereich Energie sorgt das Kartellamt übergreifend für alle Kunden dafür dass kein Missbrauch erfolgt.
Demzufolge fand auf Einladung des Bundeskartellamtes ein informelles Gespräch zwischen EWE und Bundeskartellamt u.a. wg. der Erdgaspreiserhöhung zum 1. Sept. 2004 statt.
In diesem sind alle Fragen des Amtes zu dessen Zufriedenheit beantwortet worden - sodass dieses die Erdgaspreiserhöhung unseres Unternehmens betreffend, keinen Anlass für ein weiteres Tätigwerden sieht.

Das Amt hat uns schriftlich bestätigt, dass kein Preismissbrauchsverfahren gegen EWE eingeleitet wird und EWE im Quervergleich nach wie vor einer der absolut günstigsten Anbieter ist....

Im Weiteren hat EWE das Bundeskartellamt imVorfeld über die Preiserhöhung zum 1. Aug. 2005 informiert. in dem Gespräch hat EWE dem Bundeskartellamt die Notwendigkeit der Preisanpassung dargelegt. Das Amt erkennt an, das EWE die Bezugskostensteigerungen nicht voll an ihre Kunden weitergibt.

Dies bestätigt undere ERachtens, dass die Preisanpassung nichtmissbräuchlich und nicht unbillig im Sinne des § 315 BGB ist.

die Stornierung u. Neuberechnung Ihrer Jahresrechnung vom 9.7. 2005 werden wir auf Grund des o.G. Hinweises nicht vornehmen......\"



Sollte man nicht doch Widerspruch einlegen?

Biene

Offline Cremer

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Echo der EWE wg. Widerspruch:
« Antwort #1 am: 08. Oktober 2005, 10:47:53 »
@biene,

Wie bereits tel. besprochen, ist ja die Jahresrechnung ein abgeschlossener Vorgang, insofern hat die EWE recht, dass sie keine Neuberechnung vornehmen.

Alles andere ist \"kalter Kaffee\", also das übliche, da kann man sich eine Briefmarke sparen.

Was soll vor allem diese Selbstbeweihräucherung mit dem Bundeskartellamt \"alle Fragen sind zur Zufriedenheit beantwortet\"

Schon alleine das Wort \"informelles Gespräch\" gibt die Erklärung. es deutet auf hin, dass keine konkrekten Verhandlungen und Absprachen stattfanden.
MFG
Gerd Cremer
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Offline biene

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Echo der EWE wg. Widerspruch:
« Antwort #2 am: 10. Oktober 2005, 08:45:24 »
@ cremer

Danke für den lieben Hinweis -

dann werd ich mal mich lieber noch auf die \"Widerspruchsache mit dem Stromfall\" konzentrieren...

dass bei dem Gas - kaum die Antworten \"zur Zufriedenheit \" beantwortet wurden beim Kartellamt - kann ich mir auch beim besten Willen kaum vorstellen......


Gruß Biene

 

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