Widerspruch gegen Erhöhung des Strompreises ab 1. Febr. 2005
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich halte die von Ihnen beabsichtigte Strompreiserhöhung in der geltend gemachten Höhe für nicht gerechtfertigt und unbillig. Meine Aussage stütze ich sowohl auf die öffentliche Kritik als auch auf die Einschätzung des Bundeswirtschaftsministers Wolfgang Clement im Deutschen Bundestag, „die Preiserhöhungen (seien) nicht einleuchtend“.
Ich fordere Sie daher auf, mir die Angemessenheit der Preiserhöhung durch eine nachvollziehbare und prüffähige vollständige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Ich erwarte insbesondere, dass Sie mir konkret die Steigerung Ihrer Bezugs- und sonstigen Kosten sowie den Anteil dieser Kosten am Gesamtpreis darlegen – unabhängig von einer ggf. vorliegenden Genehmigung der Preiserhöhung durch die zuständigen Stellen.
Bis zur Erbringung dieses Nachweises zahle ich nur den bisherigen Preis . Da der Einwand der Unbilligkeit die Nichtfälligkeit des Anspruchs zur Folge hat, bitte ich Sie von Mahnungen, Sperrandrohungen etc. abzusehen. Meine Abschläge können Sie nicht einseitig ohne meine Zustimmung erhöhen, da dies im Falle der Unbilligkeit unweigerlich zu einer Überzahlung führen würde. Auch eine Versorgungseinstellung bzw. deren Androhung ist unzulässig, da sie gemäß §§ 30 und 33 Abs.2 AVBElt nur dann als Druckmittel eingesetzt werden darf, wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt. Durch meinen Einwand der Unbilligkeit ist die Berechtigung Ihrer Forderung offen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das BGH-Urteil vom 30.04.2003 (Az.: VII ZR 279/02) zu § 30 AVBElt.
Gleichzeitig erkläre ich, dass meine künftigen Zahlungen nur auf die Hauptforderung erfolgen, und zwar zum bisherigen Preis.
Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung beschränke ich auf den Einzug von Entgelten in dieser Höhe, darüber hinaus gehende Abbuchungen sind von meiner Einzugsermächtigung nicht gedeckt.
Bitte bestätigen Sie mir kurzfristig schriftlich den Zugang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Biene
Gibts noch nen Tipp - gerade wg. EWE? LOL
gerade weil unser Abschlag direkt mit dem Gaspreis zusammen gekoppelt ist - auch wenn er \"begrenzt\" ist.....