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Autor Thema: e.on Westfalen-Weser  (Gelesen 3592 mal)

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Offline Macinally

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e.on Westfalen-Weser
« am: 03. Oktober 2005, 20:50:18 »
Hallo und schönen guten Abend zusammen,

ich habe den Tarif \"Strom und Fon Speed 4\" bei e-on, das beinhaltet Strom (4000 KW/h pro Jahr),ISDN,DSL mit 1 GB Volumen und Ortsgespräche zum Nulltarif.

Gas , Wasser  (Abwasser) beziehe  ich von den Stadtwerken Schaumburg, die Abrechnung wird aber auch über e-on durchgeführt.
Das heisst ich zahle die sogenannten monatlichen Grundbeträge an e-on.

In der Rechnung sind die einzelnen Posten aufgeführt, auch der monatliche Abschlag für Gas.

Wenn ich jetzt Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung einlege , kann ich nach den Stadtwerken Schaumburg die Einzugsermächtigung nicht kürzen, da das angeblich bei e-on nicht möglich sein soll.
Demnach gilt der Widerruf der gesamten Einzugsermächtigung.

Da zur jeder Rechnung noch die Telefonkosten für alle \"Nichtortsgespräche\" hinzukommen ist der Rechnungsbetrag immer unterschiedlich.

Ich möchte ja (im Augenblick) nur gegen den Gaspreis vorgehen, allerdings scheidet bedingt durch die immer unterschiedlichen Endsummen ein Daueraftrag aus.
Muss ich jetzt jede Rechnung einzeln überweisen? Natürlich mit Abzug der Gaspreiserhöhung.

Gruß
Macinally

Offline Cremer

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e.on Westfalen-Weser
« Antwort #1 am: 03. Oktober 2005, 22:00:24 »
@Macinally,

Eine Begrenzung der Einzugsermächtigung ist immer möglich.
Legen Sie Widerspruch auch gegen Gas ein.

Nur der Versorger wird sodann der Einfachheithalber die Einzugermächtigung komplett zurückgeben.

Die SW Schaumburg erzählen Ihnen da Märchen. Sie sind nicht verantwortlich was die Versorger da für Abrechnungsverträge und damit Probleme haben.

Wenn auch die Rechnung aufgrund der Fernmeldesachen unterschiedlich ist, muss es einen Grundbetrag für Strom und Gas geben, der muss Ihnen auch bekannt sein. Wenn nicht, ist das nicht vertragskonform. Erkundigen Sie sich nach den Abschlägen.

das beste ist für Gas, SDtrom und Kommunikation extra Überweisungen zu tätigen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Sprock

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e.on Westfalen-Weser
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2005, 15:34:28 »
@Macinally,

Setzen Sie sich mit EON WW oder Stadtwerke in Verbindung und verlangen nachdrücklich die Einrichtung eines separaten Kundenkontos für GAS. Akzeptieren Sie kein nein. Das es geht, können viele Verbraucher aus Paderborn bestätigen.

Schönen Gruß

P. Sprockhoff

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