Hallo und schönen guten Abend zusammen,
ich habe den Tarif \"Strom und Fon Speed 4\" bei e-on, das beinhaltet Strom (4000 KW/h pro Jahr),ISDN,DSL mit 1 GB Volumen und Ortsgespräche zum Nulltarif.
Gas , Wasser (Abwasser) beziehe ich von den Stadtwerken Schaumburg, die Abrechnung wird aber auch über e-on durchgeführt.
Das heisst ich zahle die sogenannten monatlichen Grundbeträge an e-on.
In der Rechnung sind die einzelnen Posten aufgeführt, auch der monatliche Abschlag für Gas.
Wenn ich jetzt Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung einlege , kann ich nach den Stadtwerken Schaumburg die Einzugsermächtigung nicht kürzen, da das angeblich bei e-on nicht möglich sein soll.
Demnach gilt der Widerruf der gesamten Einzugsermächtigung.
Da zur jeder Rechnung noch die Telefonkosten für alle \"Nichtortsgespräche\" hinzukommen ist der Rechnungsbetrag immer unterschiedlich.
Ich möchte ja (im Augenblick) nur gegen den Gaspreis vorgehen, allerdings scheidet bedingt durch die immer unterschiedlichen Endsummen ein Daueraftrag aus.
Muss ich jetzt jede Rechnung einzeln überweisen? Natürlich mit Abzug der Gaspreiserhöhung.
Gruß
Macinally