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Autor Thema: Rückstufung in Grundversorgung  (Gelesen 29085 mal)

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Offline Maharik

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Rückstufung in Grundversorgung
« am: 12. Februar 2011, 18:04:18 »
Hallo,


aktuell habe ich folgende - im Moment etwas dringliche Frage: der Gasversorger hat viele Gaspreisrebellen und wohl auch Kunden mit \'Altverträgen\' über die berüchtigte Inkontinenzschiene (\"...auslaufende Verträge..\") in die Grundversorgung gestuft.

Dazu kamen dann neue Verträge (\"..guten Tag, wir dürfen Sie als Neukunden...und versorgen Sie - mit 27.000 kWh !!! - im Kleinstversorgertarif..\")

Es wurde gleich eine \'Vertragsbestätigung\' mit neuer Kundennummer zugesandt, obwohl ich einem Vertrag nie zugestimmt habe. Ich habe nun meine Abschlagszahlungen für 2011 unter meiner alten Vertragsnummer überwiesen (Monat Januar) und diese kam prompt zurück. Die Stadtwerke bestehen darauf, dass sie nur Geld annehmen, wenn ich die Nummer des neuen Vertrages angebe. Was tun? Bin für jeden Rat dankbar.

Der Anwalt hier rät, unter dem üblichen Protest (Vorbehalt.. kein Einverständnis etc...) die Zahlung mit neuer Vertragsnummer zu leisten. Ich kann dem leider nicht folgen, weil ich den Sinn nicht sehe. Ein nicht existierender Vertrag kann keine Wirksamkeit entfalten. Wie kann ich dann Zahlungen unter dieser Vertragsnummer leisten? Vielleicht hat mich schon die Paranoia am Wickel, aber wenn die Stadtwerke auf Zeit spielen und sagen, das alte Kundenkonto existiert gar nicht mehr weil der Vertrag beendet wurde......(Aufbewahrungsfristen, Unterlagen ?????)

Mein Vertrag stammt wohl aus den 60er/70er Jahren, er ist natürlich nicht auffindbar, aber macht das Sinn den Stadtwerken zu \'erlauben\', den Vertrag praktisch als beendet einzustufen, obwohl es weder eine wirksame Kündigung noch was Ähnliches gibt? Ich habe etwas Sorge, dass die Strategie des Anwaltes da aufs Glatteis führt und es wäre mir lieber zu hören: sollen die doch ihrer Verpflichtung nachkommen und mir eine Zahlungsmöglichkeit einräumen anstatt zu sagen, sie könnten auf den alten Vertrag (= Kundennummer) keine Zahlungen mehr annehmen.

Besten Dank
Maharik

Offline DieAdmin

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Rückstufung in Grundversorgung
« Antwort #1 am: 12. Februar 2011, 20:12:03 »
@Maharik,

woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass Ihr alter Vertrag nicht wirksam gekündigt wurde?

Und leider konnte ich Ihren Posting nicht entnehmen,  dass Sie die Antwort Energiebezug nach (Änderungs-) Kündigung eines Sondervertrages  beherzigt haben und Sie inzwischen einen neuen Lieferant versorgt werden.

Offline Maharik

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Rückstufung in Grundversorgung
« Antwort #2 am: 12. Februar 2011, 20:44:08 »
@evitel2004

Zum Thema \'auslaufende Tarife\' gab es hier schon einige Anmerkungen. Nach meinem Kenntnisstand gab es keine wirksame Kündigung, weil es sich bei dem Schreiben zur Kündigung des \'Tarifes\' um ein maschinell erstelles Schreiben handelt und weil niemand weiß, welche Kündigungsfristen überhaupt vereinbar sind. Zum Thema Kündigung etc. gab es ja auch schon einige Beiträge im Forum.

Meine Frage ist außerdem nicht, warum ich nicht den Anbieter wechsle. Wenn ich das für richtig halte, kann und werde ich das bestimmt tun. Meine Frage lautet, ob und wenn ja wie ich darauf eingehen soll, wenn der Gasversorger nur Zahlungen für einen Vertrag annehmen will, der nicht zustande gekommen und damit nicht wirksam ist.

Maharik

Offline tangocharly

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Rückstufung in Grundversorgung
« Antwort #3 am: 13. Februar 2011, 14:52:00 »
Natürlich haben Sie und dürfen dem procedere Ihres Versorgers widersprechen.

Ebenso wie @evitel sehe ich auch, dass Ihnen Ihr alter \"Sondervertrag - unter dem Hintern\" weggekündigt wurde (vorbehaltlich anderer Vertragsbedingungen in Ihrem Versorgungsvertrag).

Was allerdings sehr stutzig macht, dass Sie von Ihrem Versorger (wohl) alternativlos in die Grundversorgung überführt wurden und zwar nicht deshalb, weil Sie der Kündigung widersprochen haben, sondern weil er nichts Anderes anzubieten habe (sil.: wurde dies richtig aufgefaßt ?).

Sollte dies zutreffen, würde mich zunächst interessieren, ob der Versorger nicht vielleicht doch  und weiterhin andere Kunden zu Sonderkonditionen versorgt.

Dann wäre es denkbar, dass das Verhalten des Versorgers (seine Kündigung) unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten problematisert werden könnte.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Maharik

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Rückstufung in Grundversorgung
« Antwort #4 am: 13. Februar 2011, 15:11:08 »
@ tangocharlie

In Kurzfassung:

Im September 2009 bekam ich die Mitteilung, dass zum 1.1.2010 die Preise mal wieder gesenkt würden.

Dieser einseitigen Preisbestimmung habe ich widersprochen.

Im Januar erhielt ich dann die Nachricht, dass ich nun in einem \'Sondertarif\' versorgt würde, der bis 31.12.2010 gültig sei. Dieser Sondertarif enthielt genau die Preise, denen ich zuvor schon widersprochen hatte.

Drei Monate vor Ablauf, also im September erhielt ich dann das Inkontinenzschreiben... (auslaufender Vertrag). Gleichzeitig einen vorgefertigen Vertrag für einen neuen Tarif.

Hier war - vom Versorger - eingetragen, dass ich meine alten Vertrag (also mit selbigem Versorger) kündige, wenn ich diesen neuen Tarif (Vertrag) unterschreiben würde. Außerdem das übliche im Kleingedruckten (Kündigung bei Preisänderung).

Gleichzeitig Drohung, wenn ich nicht  unterschreiben würde würde ich \'automatisch\' ! in die Grundversorgung fallen.

Habe allem höflich widersprochen und zum 28.12. die fröhlich Mitteilung bekommen: Wir begrüßen Sie als Neukunden und senden Ihnen hiermit die Vertragsbestätigung (als Kunde in der Grundversorgung) zu.

Nach unserm hiesigen Anwalt war die oben genannte \'Tarifkündigung\' (maschinelles Schreiben ohne Orignialunterschrifen) nicht wirksam.

Nun ist es so, dass der Versorger sagt, damit bestünde aber mein Vertrag nicht mehr und ich müssen Zahlungen unter dem neuen Vertrag (Vertragsnummer) leisten, den ich nie abgeschlossen habe.

Damit habe ich aber ein Problem (s. oben)

Ich bemühe mal eine Analogie: bei Einrede nach 315 bestreite ich doch, dass nicht bewiesene Forderungen überhaupt wirksam werden, oder? Unter anderem deshalb zahle ich nicht, bzw. nur den vor mir als billig angesehenen Preis.

Für mich bedeutet der Vorschlag des Anwaltes, unter dem üblichen Vorbehalt doch unter der neuen Vertragsnummer Zahlungen zu leisten, einen Widerspruch. (Ich bediene einen Vertrag, den ich als nicht wirksam gar nicht anerkenne.)

Darum suche ich nach Rat und einer kreativeren Lösung, was man sonst machen könnte. Die Überweisungen auf meine alte Vertragsnummer kommen halt zurück.

Offline Energiesparer51

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Rückstufung in Grundversorgung
« Antwort #5 am: 13. Februar 2011, 16:33:57 »
Erteilen Sie doch eine für den alten Vertrag geltende Einzugsermächtigung. Vorteil: Man kann Ihnen nicht vorwerden, nicht zu zahlen, Nachteil: Wird zuviel agebucht und Sie widerrufen ene Lastschrift, haben Sie doch wieder \"aktiv\" nicht gezahlt.
Wenn das EVU Überweisungen auf den Altvertrag nicht annimmt, würde es sicher auch keinen Gebrauch von einer auf den Altvertrag beschränkten Einzugsermächtigung machen.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline RR-E-ft

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Rückstufung in Grundversorgung
« Antwort #6 am: 13. Februar 2011, 19:00:56 »
@Maharik

Ob der alte Vertrag, bei dem es sich wohl um einen Sondervertrag handeln muss, vom Versorger wirksam gekündigt wurde, steht zu bezweifeln.

LG Dortmund und OLG Hamm sahen es jedenfalls in dem Rechtsstreit Verbraucherzentrale NRW gegen RWE wegen Rückzahlungen aus abgetretenem Recht anders.

Wurde er nicht wirksam gekündigt und enthielt dieser keine wirksame Preisänderungsklausel müssen die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise jedenfalls bezahlt werden, wenn man sich nachträglich nicht auf geringere Preise geeinigt hatte bzw. der Versorger nur noch geringere Preise fordert.

Hat der Kunde gezahlt und weist der Versorger die Zahlung zurück, kann sich der Kunde wohl nicht im Zahlungsverzug, wohl aber der Versorger im Annahmeverzug befinden.

Offline Kampfzwerg

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Rückstufung in Grundversorgung
« Antwort #7 am: 13. Februar 2011, 20:19:16 »
Zitat
Original von tangocharly
 
Ebenso wie @evitel sehe ich auch, dass Ihnen Ihr alter \"Sondervertrag - unter dem Hintern\" weggekündigt wurde (vorbehaltlich anderer Vertragsbedingungen in Ihrem Versorgungsvertrag).

Was allerdings sehr stutzig macht, dass Sie von Ihrem Versorger (wohl) alternativlos in die Grundversorgung überführt wurden und zwar nicht deshalb, weil Sie der Kündigung widersprochen haben, sondern weil er nichts Anderes anzubieten habe (sil.: wurde dies richtig aufgefaßt ?).

Sollte dies zutreffen, würde mich zunächst interessieren, ob der Versorger nicht vielleicht doch  und weiterhin andere Kunden zu Sonderkonditionen versorgt.

Dann wäre es denkbar, dass das Verhalten des Versorgers (seine Kündigung) unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten problematisert werden könnte.

@Maharik

gestatten Sie mir bitte vorab die Bemerkung, dass es übersichtlicher und sinnvoller gewesen wäre, all die relevanten Informationen in einem thread zu bündeln.

Ganz offensichtlich versucht Ihr Versorger, bestehende Alt-Sonderverträge, mit sicher unschlagbar günstigen Preisen, auf eine seines Erachtens ganz elegante, und zumindest mir bis dato auch ganz neue, Methode loszuwerden.
Bei ihm gibt es nur noch grundversorgte Haushaltskunden. Auch wenn der grundversorgte Kunde einen Verbrauch von über 100.000 kWh hat und leistungsgemessen wird.  :D

Ein Blick auf die homepage der STWST ergibt :
Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH ist bis zum 31.12.2012 gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG:  
Stadtwerke Steinfurt GmbH Wiemelfeldstraße 48 48565 Steinfurt


Ihr alter Vertragspartner war entsprechend Ihrer Infos wohl die Stadtwerke Steinfurt GmbH, der neue ist jetzt die Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH. Das sollte Sie nicht weiter beunruhigen, denn der alte Vertrag besteht weiterhin fort, so lange er nicht wirksam gekündigt ist.

Zum 1. Juli 2007 hat die 100 %-ige Tochter der Stadtwerke Steinfurt GmbH ihre Tätigkeit aufgenommen: die Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH.  Die Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH hat den Betrieb der Versorgungsnetze für Gas und Wasser im Gebiet der Stadt Steinfurt von der Stadtwerke Steinfurt GmbH übernommen. Damit wird für alle Gasnetznutzer im Gebiet der Stadt Steinfurt der diskriminierungsfreie Zugang zum Gasverteilernetz sichergestellt
http://www.stadtwerke-steinfurt-netze.de/featureGips/Gips?Anwendung=EnWGKnotenAnzeigen&PrimaryId=0&Navigation=J&Mandantkuerzel=SWST

Denn seit 2007 scheint es dort, zumindest offiziell (!) und nach Lesart des Versorgers, wohl keine Sonderverträge mehr zu geben und er bietet nur noch eine Grundversorgung, diese allerdings gestaffelt nach Verbrauchsmengen und mit oder ohne Leistungsmessung, an.
\"Mit Leistungsmessung\" gibt es bei anderen Versorgern eigentlich grundsätzlich nur mit Sonderverträgen, in der Regel handelt es sich um gewerbliche Verbraucher.
Preisblatt Erdgas Gültig ab: 1. Juli 2009


Erscheint es denn dann bei all dem nicht verwunderlich, dass die STWST noch Ergänzende Bedingungen für notwendig erachten.  ;)

Im ersten Absatz dieser Ergänzenden Bedingungen wird jeder mögliche Vertragszustand und entsprechendes Vokabular (Grundversorgung, Ersatzversorgung, Tarifkunden) erwähnt.
Das Wort \"Sondervertrag\" oder \"Sonderkunde\" oder \"Sonderbedingungen\" gehört natürlich wohlweislich nicht dazu.

Zitat
m Januar erhielt ich dann die Nachricht, dass ich nun in einem \'Sondertarif\' versorgt würde, der bis 31.12.2010 gültig sei. Dieser Sondertarif enthielt genau die Preise, denen ich zuvor schon widersprochen hatte.  Drei Monate vor Ablauf, also im September erhielt ich dann das Inkontinenzschreiben... (auslaufender Vertrag). Gleichzeitig einen vorgefertigen Vertrag für einen neuen Tarif.  Hier war - vom Versorger - eingetragen, dass ich meine alten Vertrag (also mit selbigem Versorger) kündige, wenn ich diesen neuen Tarif (Vertrag) unterschreiben würde. Außerdem das übliche im Kleingedruckten (Kündigung bei Preisänderung).  Gleichzeitig Drohung, wenn ich nicht unterschreiben würde würde ich \'automatisch\' ! in die Grundversorgung fallen.
Ganz perfide Methode! Denn danach hätte nicht der Versorger gekündigt, sondern Sie!  :evil:
Aber bitte gut aufbewahren und nicht wegschmeißen. Sollte es zu einem Verfahren kommen, ist das FETTGEDRUCKTE ein Beweis für den bis dato bestehenden Sondervertrag!

Die Millionen-Dollar-Frage: Welche Preise zahlen Sie eigentlich?
Hoffentlich doch nicht auf Preisbasis 2004 o. ä.?
Sollten Sie noch nicht auf den Anfangspreis bei Vertragsschluss (60er/70er) gekürzt haben, steht Ihnen noch etwas Arbeit bevor!  
Eigene Rechnung aufstellen, kürzen, ggf. aufrechnen.
Und wenn der Versorger ihre Zahlungen bisher zurückgewiesen hat, sollten Sie sich auch nicht weiter aufdrängen. Vielleicht stellt sich das sogar in zweifacher Hinsicht noch als ein Glücksfall heraus!  ;)
Zitat
Original von RR-E-ft
Hat der Kunde gezahlt und weist der Versorger die Zahlung zurück, kann sich der Kunde wohl nicht im Zahlungsverzug, wohl aber der Versorger im Annahmeverzug befinden.

Offline bolli

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Rückstufung in Grundversorgung
« Antwort #8 am: 14. Februar 2011, 09:12:14 »
Zitat
Original von Kampfzwerg
Denn seit 2007 scheint es dort, zumindest offiziell (!) und nach Lesart des Versorgers, wohl keine Sonderverträge mehr zu geben und er bietet nur noch eine Grundversorgung, diese allerdings gestaffelt nach Verbrauchsmengen und mit oder ohne Leistungsmessung, an.
\"Mit Leistungsmessung\" gibt es bei anderen Versorgern eigentlich grundsätzlich nur mit Sonderverträgen, in der Regel handelt es sich um gewerbliche Verbraucher.
Preisblatt Erdgas Gültig ab: 1. Juli 2009
Nun, dass die Sicht der Versorger in diesem Punkt nicht immer zutreffend ist, hat ja gerade der BGH entschieden BGH VIII ZR 295/09 Verkündungstermin am 09.02.11 Abgrenzung Tarifkunde/ Sondervertragskunde. Mal abwarten was das Urteil noch an Einzelheiten hergibt.


Zitat
Original von Kampfzwerg
Erscheint es denn dann bei all dem nicht verwunderlich, dass die STWST noch Ergänzende Bedingungen für notwendig erachten.  ;)

Im ersten Absatz dieser Ergänzenden Bedingungen wird jeder mögliche Vertragszustand und entsprechendes Vokabular (Grundversorgung, Ersatzversorgung, Tarifkunden) erwähnt.
Das Wort \"Sondervertrag\" oder \"Sonderkunde\" oder \"Sonderbedingungen\" gehört natürlich wohlweislich nicht dazu.
Verwunderlich finde ich diese Ergänzenden Bedingungen nicht, findet man sie doch bei fast allen Versorgern in den Verträgen der GRUNDversorgung. Nur auf dieser Basis können nämlich z.B. Kosten für Mahnungen u.ä. geltend gemacht werden, da sich dazu in den gesetzlichen Bestimmungen nichts findet.
Und das sich in ihnen dann das Wort \"Sonderkunde\", \"Sondervertrag\" oder ähnliches nicht findet, ist ebenfalls nicht verwunderlich, wenn man sich den Geltungsbereich anschaut, der sich aus der Überschrift des Papiers ergibt: \"Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Steinfurt GmbH (STWST) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV)....\"
Diese Bedingungen sind eben (erstmal) nicht für Sondervertragskunden gedacht (selbst wenn es welche geben sollte) sondern richten sich primär an die grundversorgten Kunden.
Sollen sie, bei vorhandensein von Sondervertragskunden, Geltung auch für diese entfalten, müssten sie in den Sonderverträgen individuell mit vereinbart werden.
So kenne ich es auf jeden Fall bisher.

Offline Maharik

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Rückstufung in Grundversorgung
« Antwort #9 am: 14. Februar 2011, 09:28:31 »
@ Kampfzwerg


Zunächst Dank für die ausführlichen Kommentare. Ich bin noch neu im Forum und bemühe mich schon auch, alle relevanten Beiträge zu lesen und mich zu informieren, aber wahrscheinlich werde ich bei der komplexen Materie etwas herumstolpern.

Zitat
Ganz offensichtlich versucht Ihr Versorger, bestehende Alt-Sonderverträge, mit sicher unschlagbar günstigen Preisen, auf eine seines Erachtens ganz elegante, und zumindest mir bis dato auch ganz neue, Methode loszuwerden.

Nun, es gab in der örtlichen Presse ein Interview mit dem Justitiar der Stadtwerke. Aus dem Pressebericht: (Münstersche Zeitung vom 10.09.2010):

Beunruhigung oder sogar Kritik, die das Anschreiben seines Hauses ausgelöst habe, könne er ohnehin nicht nachvollziehen: \"Bei den jetzt gekündigten Verträgen handelt es sich um sehr alte Sonderabkommen, die nicht mehr zeitgemäß sind.\" (Thorsten Schlamann)

Bekommen haben die Kunden aber nur ein Schreiben mit dem Inhalt: \"Der Versorgungstarif Optimo läuft zum Jahresende aus.\" Das Wort \'Vertrag\' oder \'Kündigung\' kommt in dem ganzen Schreiben nicht vor.

Zitat
Ganz perfide Methode! Denn danach hätte nicht der Versorger gekündigt, sondern Sie!  Aber bitte gut aufbewahren und nicht wegschmeißen. Sollte es zu einem Verfahren kommen, ist das FETTGEDRUCKTE ein Beweis für den bis dato bestehenden Sondervertrag!


Richtig! Die den \'auslaufenden\' Kunden zugeschickten Vordrucke unterschieden sich zu diesem Zeitpunkt von den Vertragsvordrucken, die man im Internet herunterladen konnte. Die waren sozusagen \'gezinkt\' mit genau diese Absicht, dass der Kunde die Versorgung beim Vorversorger kündigt (SWST), wenn er den Vertrag unterschreibt.

Die Million-Dollar-Frage lautet: bisher hatte ich auf Stand Oktober 2004 gekürzt (0,363 ct netto).

Nochmal zur Info: Ich habe das Haus 1993 gekauft und bin in einen nie gekündigten Vertrag bei der VEW eingestiegen, indem ich dem Versorger wie vorgeschrieben die Änderung der Kundendaten mitgeteilt habe. Einen Vertrag (im Kleingedruckten: der Vertrag wird ihnen bei Abschluss ausgehändigt oder bei Verlangen zugesandt) habe ich nie gesehen. Im Herbst 1993 stieg dann mein Versorger \"in die Verträge mit der VEW ein\", d.h. in alle Rechte und Pflichten.

Auf mehrmalige Anfrage sowohl an SWST als auch VEW (heuter RWE), mir meine Verträge zuzusenden, kam bislang nur höfliches Schweigen.

Ich selbst habe nur die Preise von 1993, da ich alle Unterlagen aufbewahrt habe.


@ RR-E-FT


Der Versorger verhält sich jetzt so, als gäbe es mich unter meiner alten Kunden-(Vertragsnummer) nicht mehr. Der hiesige Anwalt vom BdE rät, die Abschläge unter der neuen Vertragsnummer zu überweisen, was mir aus den schon genannten Gründen widerstrebt.
Gibt es dazu eine Meinung?

Nachtrag:  Der Versorger ist nach wie vor nicht die GmbH und nicht die Netz-GmbH. Neben der Grundversorgung gibt es noch die Tarife Basis und Bonus, der eine mit monatlicher und der andere mit jährlicher Kündigungsfrist (Mindestvertragslaufzeit). Das waren die Verträge, die \'gezinkt\' waren und die man unterschreiben sollte.


P.S.: Ich bin hier mit der Technik etc. noch nicht so vertraut.... X(

Offline Maharik

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Rückstufung in Grundversorgung
« Antwort #10 am: 14. Februar 2011, 15:47:21 »
Hallo, es gibt Neuigkeiten!

Vielleicht kann hier jemand mit juristischer Sachkenntis sagen, ob ich das richtig lese.

Ich habe mir noch einmal die alten Schreiben meines Versorgers angesehen.

Er schreibt in \"Bedingungen zum Sonderabkommen SWST- Naturgas-Optimo\" unter Punkt 4:

Dieses Sonderabkommen hat eine Laufzeit von MINDESTENS einem Jahr. Es kann DANACH vom Kunden oder den SWSt mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Abrechnungsjahres - gleich einem Kalenderjahr - schriftlich gekündigt werden.

Das Sonderabkommen beginnt am 1.1.2010.  (!)
Kann es sein, dass sich die Spezis da einfach verrechnet haben !!!!!

DANACH heißt ja nicht WÄHREND oder VORHER. Wenn es erst NACH einer garantierten Mindestlaufzeit von einem Jahr gekündigt werden kann, wäre das nach meiner Rechnung nicht VOR dem 1.1.2011 Und hier ist dann das früheste Datum der September 2011, oder sehe ich das falsch???

Bitte um klare Einschätzungen, ob das ein Eigentor war!

Maharik

Offline Energiesparer51

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Rückstufung in Grundversorgung
« Antwort #11 am: 14. Februar 2011, 16:08:57 »
http://www.stadtwerke-steinfurt.de/steinfurt/downloads/Bed_u_Preise_Sonderabkommen_Optimo_maxi_-_extra_01_01_2010.pdf

Das ist ja schon in sich widersprüchlich. Darf man erst nach einem Jahr kündigen, so würde das praktisch eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren bedeuten.

PS: Ich dachte, es ginge um einen wesentlich älteren Vertrag.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline Maharik

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Rückstufung in Grundversorgung
« Antwort #12 am: 14. Februar 2011, 16:19:54 »
Der Vertrag ist im aus den 60er Jahren, ich bin als Käufer des Hauses 1993 eingestiegen.

Das Sonderabkommen ist ein Trick gewesen., um die Leute aus den alten Verträgen herauszudrängen.. (bitte oben die Beiträge lesen)

Maharik

Offline userD0010

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Rückstufung in Grundversorgung
« Antwort #13 am: 14. Februar 2011, 16:31:17 »
Da scheinen die Stadtwerke Steinfurt die gleiche Masche reiten zu wollen, wie bei mir und meinen Nachbarn die RWE versucht haben.
Man behauptete, dass nach der Grundversorgungsverordnung Sonderverträge bisheriger Art nicht mehr weiterzuführen seien und in einen Grundversorgervertrag umgeändert werden müssten. Gleiche Kündigungsfrist 3 Monate zum Jahresende. Wohlgemerkt JAHRESENDE. Das ist m.E. auch die einzig nachvollziehbare Definition, da die Jahresrechnungen Jahr für Jahr unterschiedliche Zeiten hatten.
Die behaupteten Kündigungen waren unwirksam, allerdings hatte man schon während der angebl. Kündigungsfrist Grundversorgertarife abgerechnet.
Auskünfte dazu sind nur Ausreden oder die Zusage, dass man das alles prüfen würde.
Wenn in Ihrem Fall der angebl. Vertrag am 01.01.2010 begonnen hat, wäre die frühestmögliche Kündigung am 30. Sept. 2011 zum 31.12.2011 möglich.
Allerdings verstehe ich nicht, wieso es einen Sondervertrag vom 01.01.2010 geben soll, wenn Sie weit früher in diese Bleibe eingezogen sind?
Da sollten alle Unterlagen sorgfältig gesichtet werden.

Offline Energiesparer51

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Rückstufung in Grundversorgung
« Antwort #14 am: 14. Februar 2011, 16:32:35 »
Wieso soll es dann erheblich sein, was (evtl. auch an Unsinn) in diesem Vertragsmuster steht? Sie haben den ja nicht abgeschlossen. Weder nach eigener Ansicht, noch nach Ansicht des Versorgers. Sie sind nach Ihrer Position im unbekannten Altvertrag, nach Ansicht des Versorgers in der Grundversorgung.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

 

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