Original von tangocharly
Ebenso wie @evitel sehe ich auch, dass Ihnen Ihr alter \"Sondervertrag - unter dem Hintern\" weggekündigt wurde (vorbehaltlich anderer Vertragsbedingungen in Ihrem Versorgungsvertrag).
Was allerdings sehr stutzig macht, dass Sie von Ihrem Versorger (wohl) alternativlos in die Grundversorgung überführt wurden und zwar nicht deshalb, weil Sie der Kündigung widersprochen haben, sondern weil er nichts Anderes anzubieten habe (sil.: wurde dies richtig aufgefaßt ?).
Sollte dies zutreffen, würde mich zunächst interessieren, ob der Versorger nicht vielleicht doch und weiterhin andere Kunden zu Sonderkonditionen versorgt.
Dann wäre es denkbar, dass das Verhalten des Versorgers (seine Kündigung) unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten problematisert werden könnte.
@Maharik
gestatten Sie mir bitte vorab die Bemerkung, dass es übersichtlicher und sinnvoller gewesen wäre, all die relevanten Informationen
in einem thread zu bündeln.
Ganz offensichtlich versucht Ihr Versorger, bestehende Alt-Sonderverträge, mit sicher unschlagbar günstigen Preisen, auf eine
seines Erachtens ganz elegante, und zumindest mir bis dato auch ganz neue, Methode loszuwerden.
Bei ihm gibt es nur noch grundversorgte Haushaltskunden. Auch wenn der grundversorgte Kunde einen Verbrauch von über 100.000 kWh hat und leistungsgemessen wird.
Ein Blick auf die
homepage der STWST ergibt :
Der Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH ist bis zum 31.12.2012 gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG:
Stadtwerke Steinfurt GmbH Wiemelfeldstraße 48 48565 Steinfurt Ihr alter Vertragspartner war entsprechend Ihrer Infos wohl die Stadtwerke Steinfurt GmbH, der neue ist jetzt die Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH. Das sollte Sie nicht weiter beunruhigen, denn der alte Vertrag besteht weiterhin fort, so lange er nicht wirksam gekündigt ist.
Zum 1. Juli 2007 hat die 100 %-ige Tochter der Stadtwerke Steinfurt GmbH ihre Tätigkeit aufgenommen: die Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH. Die Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH hat den Betrieb der Versorgungsnetze für Gas und Wasser im Gebiet der Stadt Steinfurt von der Stadtwerke Steinfurt GmbH übernommen. Damit wird für alle Gasnetznutzer im Gebiet der Stadt Steinfurt der diskriminierungsfreie Zugang zum Gasverteilernetz sichergestellthttp://www.stadtwerke-steinfurt-netze.de/featureGips/Gips?Anwendung=EnWGKnotenAnzeigen&PrimaryId=0&Navigation=J&Mandantkuerzel=SWSTDenn seit 2007 scheint es dort, zumindest offiziell (!) und nach Lesart des Versorgers, wohl keine Sonderverträge mehr zu geben und er bietet nur noch
eine Grundversorgung, diese allerdings gestaffelt nach Verbrauchsmengen und mit oder ohne Leistungsmessung, an.
\"Mit Leistungsmessung\" gibt es bei anderen Versorgern eigentlich grundsätzlich nur mit Sonderverträgen, in der Regel handelt es sich um gewerbliche Verbraucher.
Preisblatt Erdgas Gültig ab: 1. Juli 2009Erscheint es denn dann bei all dem nicht verwunderlich, dass die STWST noch
Ergänzende Bedingungen für notwendig erachten.
Im ersten Absatz dieser Ergänzenden Bedingungen wird jeder mögliche Vertragszustand und entsprechendes Vokabular (Grundversorgung, Ersatzversorgung, Tarifkunden) erwähnt.
Das Wort \"Sondervertrag\" oder \"Sonderkunde\" oder \"Sonderbedingungen\" gehört natürlich wohlweislich nicht dazu.
m Januar erhielt ich dann die Nachricht, dass ich nun in einem \'Sondertarif\' versorgt würde, der bis 31.12.2010 gültig sei. Dieser Sondertarif enthielt genau die Preise, denen ich zuvor schon widersprochen hatte. Drei Monate vor Ablauf, also im September erhielt ich dann das Inkontinenzschreiben... (auslaufender Vertrag). Gleichzeitig einen vorgefertigen Vertrag für einen neuen Tarif. Hier war - vom Versorger - eingetragen, dass ich meine alten Vertrag (also mit selbigem Versorger) kündige, wenn ich diesen neuen Tarif (Vertrag) unterschreiben würde. Außerdem das übliche im Kleingedruckten (Kündigung bei Preisänderung). Gleichzeitig Drohung, wenn ich nicht unterschreiben würde würde ich \'automatisch\' ! in die Grundversorgung fallen.
Ganz perfide Methode! Denn danach hätte nicht der Versorger gekündigt, sondern Sie! :evil:
Aber bitte gut aufbewahren und nicht wegschmeißen. Sollte es zu einem Verfahren kommen, ist das FETTGEDRUCKTE ein Beweis für den bis dato bestehenden Sondervertrag!
Die Millionen-Dollar-Frage: Welche Preise zahlen Sie eigentlich?
Hoffentlich doch nicht auf Preisbasis 2004 o. ä.?
Sollten Sie noch nicht auf den Anfangspreis bei Vertragsschluss (60er/70er) gekürzt haben, steht Ihnen noch etwas Arbeit bevor!
Eigene Rechnung aufstellen, kürzen, ggf. aufrechnen.
Und wenn der Versorger ihre Zahlungen bisher zurückgewiesen hat, sollten Sie sich auch nicht weiter aufdrängen. Vielleicht stellt sich das sogar
in zweifacher Hinsicht noch als ein Glücksfall heraus!
Original von RR-E-ft
Hat der Kunde gezahlt und weist der Versorger die Zahlung zurück, kann sich der Kunde wohl nicht im Zahlungsverzug, wohl aber der Versorger im Annahmeverzug befinden.