Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wegekosten  (Gelesen 17366 mal)

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Offline schneefee

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Wegekosten
« am: 25. Januar 2011, 02:08:34 »
Hallo
und zwar habe ich folgendes Problem mit der Entega:

Seit Jahren finde ich die monatlichen Abschläge(immer um die 150,-€) sehr hoch, bei der Endabrechnung jedes Jahr eine Nachzahlung. Das habe ich aber mehr oder weniger immer hingenommen da unser Haushalt aus 4 Personen bestand( 80qm Wohnung) und wir einen Durchlauferhitzer haben. Seit 2009 lebe ich aber mit meiner kleinen Tochter alleine und bekomme deshalb auch nur ALG II. Die Abschlagssumme betrug 2009, 168,-€. Eine Nachzahlung von 500,-€ aus 2008 brachte mir sogar die Einstellung der Stromversorgung weil das Job-Center kein Darlehen gewährte. Nachdem ich eine Rechtsanwältin einschaltete und nach einer Woche die Schuld beglichen war, at ich die Entega die Abschläge herunter zu setzen da wir ja nur noch zweit waren. Das tat man dann auch(80,-€). Dieses Jahr dann wieder der Schock, Nachzahlung 231,-€ und Abschläge wieder auf 133,-€ hoch. Bei einem Einkommen von 500,-€ (ALG II & KG) ist es nicht sehr einfach diesen Betrag zu zahlen und daher komme ich manchmal in Verzug. Mein Tarif ist natürlich der teure Basistarif und ein Wechsel in einen billigeren Tarif lässt die Entega nicht zu, da ich immer einen Rückstand habe. Auch habe ich schon eine Stromprüfung über den Caritas machen lassen, wobei man feststellte das mit meinem Verbrauch irgend etwas nicht stimmen kann, was genau konnte man mir aber nicht sagen. Mein Jahresverbrauch betrug im Jahr 2009: 7500 Kwh?(
Heute wieder so ein Hammer, weshalb ich mich jetzt eigentlich hier angemeldet habe. In meinem Briefkasten fand ich einen Zettel der Entega, man hätte mich heute nicht angetroffen und erwarte meine sofortige Überweisung:
Forderung : 134,50
Wegekosten : 71,33
Gesamt : 205,83
Und nun meine eigentliche Frage: darf man mir denn diese Wegekosten in Rechnung stellen obwohl niemand bei mir klingelte und der Zettel nur in den Briefkasten geworfen wurde? Ich meine, wenn man mir die Mitteilung mit der Post geschickt hätte, wären es 55 cent gewesen und warum legt man mir solche Steine in den Weg, wäre ich in einem billigerem Tarif würden mir die Zahlungen vielleicht auch nicht ganz so schwer fallen. Was kann ich denn noch tun um diesen hohen Verbrauch zu überprüfen, 7500 Kwh für 2 Personen????
Ich bin für jeden Tipp dankbar.
liebe Grüße,schneefee

Offline bjo

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Wegekosten
« Antwort #1 am: 25. Januar 2011, 07:09:12 »
7500 KWH ist wirklich sehr hoch
wir sind 4 Personen 5 PC´s Waschmashine usw.. und kommen gerade mal auf 7300 kwh. Allerdings Warmwasser nicht über Durcklauferhitzer.

eine erste Prüfung kann man selber machen!
- Fehlerstromschutzschalter ausschalten, dann sind alle Verbraucher ausgestellt, somit darf sich die Zählerscheibe nciht drehen bzw. kein Verbrauch anfallen.

Stormanbieter wechseln!

Offline schneefee

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Wegekosten
« Antwort #2 am: 25. Januar 2011, 09:08:39 »
alles schon geprüft und komischerweise ok,aber die Stromprüfer sagten das da trotzdem etwas nicht stimmt...
Anbieter wechseln geht nicht, da ich immer einen Rückstand habe nimmt mich keiner an.
liebe Grüße,schneefee

Offline Cremer

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Wegekosten
« Antwort #3 am: 25. Januar 2011, 10:34:16 »
@schneefee,

wieso sollten Sie von einem anderen Anbieter nicht angenommen werden?

Ebenso
Zitat
Mein Tarif ist natürlich der teure Basistarif und ein Wechsel in einen billigeren Tarif lässt die Entega nicht zu,
kann ich nicht verstehen, das wiederspricht dem § 1 des EnWG

7500 kWh Jahresverbrauch ist sehr hoch. Der Hauptverursacher dürte der Durchlauferhitzer sein wenn man immer ein schönes warmes Bad nimmt :(

Ich empfehle täglich mal die Zählerstände zu notieren und beobachten.

Wegekosten sind Kosten des Sperrkassierers. Man wollte Ihen vermutlich den Strom sperren, wenn Sie nicht zahlen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline schneefee

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Wegekosten
« Antwort #4 am: 25. Januar 2011, 16:35:48 »
Ich habe schon versucht zu wechseln und jedesmal wird mir mitgeteilt das sie durch den derzeitigen Anbieter von Zahlungsschwierigkeiten hörten und aus diesem Grund nicht auf den Wechsel eingehen.

Die Entega lässt den Wechsel in den billigeren Tarif nicht zu wegen Rückstand.

WEGEKOSTEN : das ist es ja gerade, man wollte nicht sperren sondern nur mitteilen das ich zahlen soll !!!
liebe Grüße,schneefee

Offline bjo

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Wegekosten
« Antwort #5 am: 25. Januar 2011, 17:43:52 »
Zitat
Original von schneefee
Die Entega lässt den Wechsel in den billigeren Tarif nicht zu wegen Rückstand.

!

hallo,
bitte mal die AGB´s der Entega prüfen! Die RWe mein Ex Anbieter hatte eine sogenannte Bestabrechnung will heißen. Ich wurde je nach Verbrauch in den günstigsten RWE tarif gesteckt.
Wenn die Entega soetwas hat, VZ+Behörden informieren, zusammen mit einem
RE auf Umstellung usw.. dringen. Den ENTEGA Vorstand infomieren.

Offline schneefee

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Wegekosten
« Antwort #6 am: 04. Februar 2011, 08:26:46 »
Hallo,

konnte mich leider nicht früher melden.
Also, ich habe mal bissel in den AGB`S der Entega gestöbert und bis jetzt wegen einem Wechsel in einen billigeren Tarif noch nichts gefunden. Das einzigste was ich fand hat mit den Wegekosten zu tun, die man mir ja berechnete weil ein Entegamitarbeiter mir einen Zettel in den Briefkasten warf worauf nur stand,ich solle überweisen. Also er wollte an diesem Tag keine Sperrung vornehmen,sondern mich nur zur Zahlung auffordern!!!

Preise bei Zahlungsverzug (je Vorgang) Euro (netto) Euro (brutto)
(inkl. 19 % USt.)
Jedes Mahnschreiben (Ausnahme: Erstmahnung, sofern 11,00 –
1
nicht Verzug bereits ohne Mahnung eingetreten ist)
Bearbeitungskosten Rücklast (Brief) 6,00 –
1
Rücklastkosten (zzgl. Fremdbankkosten) 6,00 –
1
Fallbearbeitung bei Mahnung, Zutrittsklagen, bis 297,50 –
1
Insolvenzen usw. (Höhe je nach Forderungsbetrag)
Preise bei Unterbrechung/Wiederherstellung Euro (netto) Euro (brutto)
der Versorgung (je Vorgang)
2
(inkl. 19 % USt.)
Sperrung eines Zählers durch beauftragte Dritte 71,33 –
1
(im Gebiet der HSE und der Stadtwerke Mainz)

So und nun nochmal meine Frage, muss ich diese 71,33€ wirklich zahlen???
liebe Grüße,schneefee

Offline Cremer

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Wegekosten
« Antwort #7 am: 04. Februar 2011, 11:49:46 »
@schneefee,

die 71,33 sind nur fällig, wenn gesperrt wurde, so laut AGB der Entega
MFG
Gerd Cremer
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Offline schneefee

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Wegekosten
« Antwort #8 am: 04. Februar 2011, 12:03:31 »
Ja,eigentlich sehe ich das auch so.Aber bei der Entega wurde mir gesagt,ich hätte das zu bezahlen da dies Inkassokosten seien.

Kann ich das irgendwie mal hier hochladen?
liebe Grüße,schneefee

Offline PLUS

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Wegekosten
« Antwort #9 am: 04. Februar 2011, 12:45:31 »
@schneefee, das eigentliche Problem ist der hohe Stromverbrauch und da ist wohl der Durchlauferhitzer die Quelle. Das ist ein Stromfresser! Es gibt da Energiemessgeräte, mit denen man den Verbrauch feststellen kann. Oft kann man die Strommesser auch beim Stromversorger ausleihen. Sie kosten aber auch nicht die Welt (<20 EUR).

Man kann evtl. den Durchlauferhitzer mit einer Zeitschaltuhr steuern und so den Stromverbrauch senken. Vielleicht hilft das etwas: hier mal klicken

Offline RR-E-ft

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Wegekosten
« Antwort #10 am: 04. Februar 2011, 12:51:55 »
Entega erzählt viel, wenn der Tag nur lang genug ist.

Wurden denn die AGB für den konkreten Vertrag überhaupt wirksam vereinbart, § 305 II BGB?

Hatte sich der Kunde bei Kenntnis der selben bei oder nach Vertragsabschluss mit deren Einbeziehung einverstanden erklärt?

Wenn diese AGB wirksam einbezogen worden sein sollten, stellt sich die Frage, ob diese überhaupt wirksam sind, § 307 BGB.
Auch dies setht sehr zu bezweifeln.

Offline schneefee

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Wegekosten
« Antwort #11 am: 04. Februar 2011, 13:01:45 »
Ja ich weiß,aber wie schon gesagt hatte ich hier eine Stromprüfung gehabt und dabei wurde der ungefähre Verbrauch des Durchlauferhitzers errechnet. Dieser allein macht aber meinen hohen Stromverbrauch nicht aus und meine Geräte sind auch alle geprüft worden und wie kann es sein, das Nachbarn die 120qm und 3 Durchlauferhitzer haben, nur 128,-€ Abschlag zahlen???
Die Wegekosten möchte ich auch nicht unbedingt zahlen, wenn ich es nicht muss. Denn das musste ich vor einigen Jahren schon einmal tun.
liebe Grüße,schneefee

Offline RR-E-ft

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Wegekosten
« Antwort #12 am: 04. Februar 2011, 13:05:42 »
Zitat
Original von schneefee
Die Wegekosten möchte ich auch nicht unbedingt zahlen, wenn ich es nicht muss. Denn das musste ich vor einigen Jahren schon einmal tun.

Warum mussten Sie es denn damals?
Gab es eine Gerichtsentscheidung dazu?
Vielleicht haben Sie es auch damals nicht gemusst.

Offline schneefee

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Wegekosten
« Antwort #13 am: 04. Februar 2011, 13:08:08 »
Nein das gab es nicht, aber die haben die Kosten einfach an meiner Abschlagssumme abgezogen und somit waren dann die Wegekosten bezahlt und ich hatte einen Rückstand beim Abschlag.
liebe Grüße,schneefee

Offline RR-E-ft

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Wegekosten
« Antwort #14 am: 04. Februar 2011, 13:11:18 »
Wenn bei der Abschlagszahlung angegeben war, \"Abschlag Monat/ Jahr\", so war eine anderweitige Verrechnung durch den Versorger gem. § 366 Abs. 1 BGB  unzulässig und unwirksam.

Demzufolge hatten Sie dann keinen Rückstand beim Abschlag.
Sie dachten nur, Sie hätten einen Rückstand beim Abschlag, möglicherweise weil man Ihnen diesen Eindruck vermittelte.
Möglicherweise eine Täuschung, die bei Ihnen einen Irttum erregte, der Sie dazu bewegte, etwas tatsächlich nicht (mehr)  Geschuldete (nochmals) zu bezahlen.

 

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