Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Es ist geschafft  (Gelesen 3962 mal)

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Offline GFleischer

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Es ist geschafft
« am: 01. Januar 2011, 01:33:56 »
Wir haben 2011
Damit sind die Forderungen aus 2007 verjährt
Das recht des Geldes siegt
Für mich bedeutet schon ein Gang zum AG (unter 600,00 €) 20% eines monatilichen Netto-Geldes
Für mein Vertragspartner sind derartige Summen mit Staub in der Geschichte zu vergleichen!
Recht und Gesetz (siehe ___HP___) sind für uns nicht greifbar.
Wir haben kein Bankkonto zum durchhalten und können uns keine Politiker kaufen.
Wir sind Wesen auf der Schlachtbank.
Juristen geben Hinweise zum verhalten, das ein Volksschüler (ist eine ganz alte Schulform) zur Kenntnis nehmen kann, aber selbst nicht nach außen vertreten kann.
Ein erfolgreiches Jahr für alle, die den Protest aufrecht halten und gute Partner an Ihrer Seite haben.
GF

Offline Christian Guhl

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Es ist geschafft
« Antwort #1 am: 01. Januar 2011, 11:47:03 »
Nicht zu früh freuen ! Es kann immer noch in den nächsten Tagen ein Mahnbescheid kommen. Der Antrag muss beim AG bis zum 31.12. eingegangen sein, die Zustellung kann auch noch im Januar erfolgen.

Offline Capo

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Es ist geschafft
« Antwort #2 am: 01. Januar 2011, 12:15:08 »
Ist die Jahresverbrauchsabrechnung von 2006 erst im Jahr 2007 zugestellt worden, so sind jetzt erst die Forderungen aus 2006 verjährt.

Bis dann...
Capo

Offline RR-E-ft

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Es ist geschafft
« Antwort #3 am: 01. Januar 2011, 16:35:59 »
Zum 31.12.10 verjähren konnten Forderungen, die im Jahre 2007 erstmals fällig geworden waren, wenn keine Verjährungshemmung etwa gem. §§ 203, 204 BGB eingetreten war. Für die Verjährungshemmung genügte auch die Beantragung eines Mahnbescheides am 31.12.2010 oder die Einreichung einer kurzen Klageschrift (vorab) per Fax am 31.12.2010.

Mahnbescheidsantrag und Klageeinreichung wirken zurück, wenn Mahnbescheid bzw. Klage \"alsbald\" zugestellt werden, wofür nach der Rechtsprechung des BGH unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Zustellung erst im Februar genügen kann....

Wegen der Kosten muss niemand auf die erfolgversprechende Rechtsverfolgung verzichten. Die Kosten eines Prozesses findet man zB unter http://www.prozesskostenrechner.de.

Wer aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, den Prozesskostenvorschuss aufzubringen, bekommt zur nicht mutwilligen Rechtsverfolgung auf Antrag Prozesskostenhilfe bewilligt.

Offline nachtspeicher99

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Es ist geschafft
« Antwort #4 am: 02. Januar 2011, 13:15:33 »
Hallo,

selbst wenn der Mahnbescheid doch noch kommt (bei mir war das vor zwei Jahren allerdings am 18.12. und somit ein Weihnachtsgeschenk), bedeutet dieser Sachverhalt eigentlich nicht das Ende der Welt. Bei mir hat die EWE seitdem Nichts mahr veranlasst, also keinerlei Klagebegründung innerhalb der Frist eingereicht usw., sodass der Mahnbescheid wieder hinfällig wurde und erneut beantragt werden muss, vielleicht zusammen mit weiteren Forderungen aus Folgejahren? Auch egal, die sollen einfach mal machen. Ich bin sowieso der Meinung,  dass diese \"Geschichte\" ohnehin vor Gericht geklärt werden sollte, also nicht so schlimm, wenn \"Aussitzen\" bzw. \"Verjährung\" nicht funktionieren.

Auch für die laufende Abrechnung wurde ja wieder festgestellt, dass die Versorger sich nach wie vor nicht nur \"dumm\", sondern noch \"dusselig\" verdienen. Wird daher nicht so schwer sein, den Richter von der \"Abzocke\" zu überzeugen...

Frohes neues Jahr noch!

Gruß

Offline bolli

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Es ist geschafft
« Antwort #5 am: 02. Januar 2011, 20:34:52 »
Zitat
Original von nachtspeicher99
Bei mir hat die EWE seitdem Nichts mahr veranlasst, also keinerlei Klagebegründung innerhalb der Frist eingereicht usw., sodass der Mahnbescheid wieder hinfällig wurde und erneut beantragt werden muss, vielleicht zusammen mit weiteren Forderungen aus Folgejahren?

Nun ja, dazu ist zu sagen, dass auch das Zusammenfassen mit anderen jüngeren Forderungen nicht dazu führt dass sich die Verjährung anders beurteilt. Diejenigen Forderungen, für die bereits vor dem 31.12.2007 eine Rechnung gestellt wurden, dürften verjährt sein und sich somit mittels Verjährungseinrede leicht abwimmeln lassen.  :D

Offline RR-E-ft

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Es ist geschafft
« Antwort #6 am: 02. Januar 2011, 22:02:55 »
Es kommt nicht auf die Rechnungsstellung, sondern uf die erstmalige Fälligkeit an.  Eine in 2007 gelegte und zugestellte Rechnung könnte unter bestimmten Voraussetzungen gleichwohl erst im Jahre 2008 frühestens fällig geworden sein...

Offline nachtspeicher99

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Es ist geschafft
« Antwort #7 am: 03. Januar 2011, 07:57:21 »
Hallo Alle,

ich will meine Ansicht noch mal erläutern, damit ich nicht falsch verstanden werde:

Die Zielführung sollte sein, das Thema grundsätzlich zu lösen und nicht auf eine Verjährung zu hoffen. Dazu sind gewonnene Prozesse gegen den Versorger natürlich sehr hilfreich und diese häufen sich ja mittlerweile.

Auf dem örtlichen Bauamt sind ja Bauanträge, welche nicht innerhalb von drei Monaten bewilligt oder abgelehnt wurden auch automatisch genehmigt, so bei diversen Leuten passiert, weil das Amt nicht den Mut hatte, eine Entscheidung zu treffen...

Sollte im Rahmen der ganzen Versorgertaktik am Ende doch Alles auf eine Verjährung drängen, ist es natürlich auch Geld, was gewonnen wird, aber eigentlich sollte der betreffende Ernegielieferant schon mal grundsätzlich einen \"auf den Hut\" bekommen, und zwar von einem Gericht, ist oft sehr lehrreich!

Zum Thema Rechnungsdatum:

Bei der EWE wird oft (zumindest im Nachtstrombereich) der Zähler im Juli eines jeden Jahres abgelesen und die Rechnung zugestellt. Diese betrifft dann beispielsweise den Zeitraum 15.07.XX bis 14.07.XX, können auch mehr als 365 Tage sein, ist dann immer aufgeführt und in ein Jahresverhältnis zu 365 Tagen gesetzt, damit der Verbraucher sofort sieht, ob er mehr oder weniger Energie benötigt hat, verwirrt die Leute noch mehr. Wenn dann noch eine oder zwei Preiserhöhungen während dieser Zeit zu berücksichtigen sind, ist die Verwirrung perfekt, dann gibt es mehrere Abrechnungen in einer Gesamtauflistung mit alten und neuen Preisen und keiner blickt mehr durch, so vielleicht der Gedanke! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt....

Wenn man sich über die fehlende Übersicht beschwert, wird man auf die geltende Gesetzgebung verwiesen.

Gruß

 

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