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Autor Thema: Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt  (Gelesen 12308 mal)

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Offline Cremer

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #15 am: 16. Dezember 2010, 17:54:20 »
@Lilli,

nun, in dem letzten Thread haben Sie jetzt einpaar Details genannt. :)


Zu dem Vorschlag von h.terbeck könnte man noch hinzuzufügen:

Zitat
die mir vorgelegte Rechnung in Höhe von 3.362,55 Euro weise ich der Höhe nach als falsch zurück.
und lege Widerspruch gemäß § 17 Abs.1 der GasGVV ein.

Ich empfehle weiterhin umgehend einen Schutzbrief am zuständigen Amtgericht zu hinterlegen, sonst erwirkt das RWE ein Zutrittsrecht am Amtgericht, ohne dass Sie davon erfahren/beteiligt sind.
Schutzbrief siehe hier
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline lilli

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #16 am: 16. Dezember 2010, 18:05:26 »
Hallo,vielen Dank Cremer,
wenn ich auf den Link klicke ,kommt,Server nicht gefunden  8o

Offline bjo

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Offline lilli

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #18 am: 16. Dezember 2010, 18:56:36 »
Das hört sich sehr vernünftig an mit dem Schutzbrief.
Nur warum soll ich den beim Amtsgericht hinterlegen,ich denke der ist für den Anwalt?

Offline DieAdmin

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #19 am: 16. Dezember 2010, 19:09:17 »
Ich glaube hier gibts ein kleines Missverständnis

Cremer wollte sicherlich auf einen Artikel von der Seite

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/ContentDetail__4345/

@bjo,

der Hinweis auf den Energieschutzbrief hilft da nicht viel.

Soweit ich erkenne, ist der Rückstand, nicht aus dem Unbilligkeitseinwand etc. entstanden?
Oder überles ich da was?

Eigentlich nutzt auch nicht viel das Muster der Schutzschrift (Link von @Cremer), die man dem AG hinterlegt.
Wenn lilli eine Anwalt beauftragt, der weiß sicherlich dann individuell geeigneteren Textvorschlag haben.

Offline bjo

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #20 am: 16. Dezember 2010, 19:20:51 »
Zitat
Original von Evitel2004

@bjo,

der Hinweis auf den Energieschutzbrief hilft da nicht viel.

hast recht falscher link

Offline lilli

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #21 am: 16. Dezember 2010, 19:28:40 »
Aber wenn ich der Rechnung widerspreche und um Überprüfung des Kontos bitte,
dann ist die Rechnung ja in dem Moment erstmal nicht fällig,bis der Vorgang abgeschlossen ist.
Ist das dann nicht ein Unbilligkeitseinwand?
Oder geht es nur darum wenn der Versorger die Preise erhöht hätte und ich die Preise nicht gezahlt hätte?

Offline PLUS

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #22 am: 16. Dezember 2010, 19:30:43 »
Anwalt wäre ratsam!
Aber der unverzügliche Schutzbrief an das Amtsgericht ist so oder so auf jeden Fall sinnvoll, allerdings angepasst auf die Situation. @lilli, der muss an das Amtsgericht, weil der Versorger dort den Antrag stellen wird und das Amtsgericht diesen entscheidet.

Hier ein unverbindlicher Vorschlag:

Absender  

An das Amtsgericht
........

                                                                                                     Datum........

S C H U T Z S C H R I F T

Es ist zu erwarten, dass die \"Name der Versorgers\",Straße...., Ort......, gegen mich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen wird.

Ich habe von \"Name des Versorgers\" mit Schreiben vom ......eine Androhung der Versorgungseinstellung erhalten (Sperrandrohung).

Diese ist jedoch rechtswidrig, da die zu Grunde liegende  Rechnung offensichtlich fehlerhaft und überhöht gestellt wurde.  Nach der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung berechtigen Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung.

Mit Schreiben vom ........... habe ich die Rechnung moniert und  die  \"Name des Versorgers\" zur Rücknahme der Sperrandrohung aufgefordert und ihm Hausverbot für mein Grundstück und Gebäude erteilt. Eine Kopie des Schreibens habe ich beigefügt.

Ich rechne damit, dass \"Name des Versorgers\" Zutritt und die Duldung der Versorgungseinstellung beantragen wird.

Ich bitte aus diesem Grunde, über den zu erwartenden Antrag nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Offline lilli

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #23 am: 16. Dezember 2010, 19:34:56 »
@ Plus,
vielen Lieben Dank. =)
Muß der Versorger zu meinem Amtsgericht ? Und da beantragen oder da wo der Versorger sitzt ?

\'Ich hoffe nur das mein Lebensgefährte schnell über den neuen Gasversorger läuft und die Rwe nicht mehr sperren kann.

Weiß jemand was eine hinterlegung vom Schutzbrief beim Amtsgericht kostet?

Offline PLUS

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #24 am: 16. Dezember 2010, 19:45:52 »
Zitat
Original von lilli
@ Plus,
vielen Lieben Dank. =)
Muß der Versorger zu meinem Amtsgericht ? Und da beantragen oder da wo der Versorger sitzt ?

\'Ich hoffe nur das mein Lebensgefährte schnell über den neuen Gasversorger läuft und die Rwe nicht mehr sperren kann.

Weiß jemand was eine hinterlegung vom Schutzbrief beim Amtsgericht kostet?

@lilli, gute Frage. Zuständig ist sowohl das Amtsgericht am Wohnort des Verbrauchers, als auch das Amtsgericht am Sitz des Versorgungsunternehmens.  Also falls das zwei Gerichte sind, sicherheitshalber an Beide schicken.

Das kostet ausser Porto nichts.

hier gibt es dazu mehr Informationen, aber beachten, es geht da um den Widerspruch gegen unbillige Preise:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/

Offline lilli

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #25 am: 16. Dezember 2010, 19:54:32 »
Habe gerade nachgesehen,in Bochum gibt es auch eins,dann werde ich morgen früh gleich beide abschicken.

Vielen Lieben Dank nochmal  =)

Offline userD0010

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #26 am: 16. Dezember 2010, 20:10:04 »
@alle

Leute, tut Euch, aber besonders  lilli   den Gefallen, ihr nicht zu viele unsinnige oder unnötige Tipps zu geben.
Ihr bringt sie doch nur mehr in Verzweiflung.
Schutzbrief ???   ist sie im ADAC
hinterlegen ????

Das einzig Sinnvolle ist doch zur Zeit, dass sie die Richtigkeit, Vollständigkeit und Summe der eingegangenen Rechnung rügt und damit erklärt, dass sie bis zur Vorlage und Prüfung nicht zur Zahlung fällig wird. Auf die einschlägigen Bestimmungen sollte sie dabei hinweisen. (Warum gleich Gesetzespassagen nennen, heizt die Sache nur an!)
Wenn lilli in der Vergangenheit keinen Unbilligkeitseinwand erhoben hat und wenn sie nicht die Rechnungen entsprechend sachgerecht gekürzt hat, helfen ihr die Vorschläge wenig oder gar nicht.

Der beste Weg derzeit wäre das Formulieren eines Briefes, wie vorgeschlagen.
Und dringend Rücksprache mit der Verbraucherzentrale nehmen wegen des weiteren Vorgehens.
Und warum sollte lilli nicht beim Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen unter Vorlage dies Briefes, wie vorgeschlagen?
Zudem sollte sie einen Beratungsschein beantragen bzw. mit einem kundigen Anwalt Rücksprache nehmen, der auch für sie diesen Beratungsschein beantragen kann bzw. sie dabei unterstützt.

Alles Weitere sollte sich dann schon ergeben.

Allerdings kann lilli auch den Vorschlag von PLUS mit seinem Antrag auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG  örtl. Amtsgericht stellen und diesem Antrag ihr Schreiben an den Versorger in Kopie beifügen.


Aber lilli sei auch der gutgemeinte Rat erteilt, dass sie sich durch das Vorschieben ihres Lebensgefährten mit dem Versuch, einen anderen Versorger schnell zu finden und damit den bisherigen Versorger evtl. austricksen zu können, nicht von der Lösung des Problems verabschieden kann.
Solches Ansinnen kann ggf. auch bei Gericht übel aufstoßen.

Also besonnen reagieren
1. Brief an Versorger  (evtl. wie vorgeschlagen)
2. Mit Kopie zu 1 zum Amtsgericht /Rechtspfleger und dort
    Sachverhalt vortragen und Antrag auf Erlass einer einstweiligen
    Anordnung stellen.
4. Anwalt suchen und aufsuchen
5. Beratungsschein besorgen, damit Anwalt tätig werden kann.
6. Auf Reaktion des Versorgers warten und diese mit Anwalt abstimmen.
7. Verbraucherzentrale unbedingt einbinden, evtl. bereits vor Weg zum Amtsgericht.

Ich will lilli nichts Böses unterstellen, habe aber den Eindruck, dass sie auf Zahlungsaufforderungen des Versorgers nicht reagiert hat und, dass der genannte Schuldenstand wohl nicht nur mit dem Verbrauch in diesem Jahr in Zusammenhang steht, denn 3TSD Euro Rückstand sind garantiert mehr, als ein derartiger Haushalt in 11 Monaten verbrauchen kann.

Offline lilli

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #27 am: 16. Dezember 2010, 20:17:44 »
Hallo,vielen Lieben Dank für deinen Post,werde ihn mir zu Herzen nehmen.

Nein,es ist tasächlich eine Nachzahlung mit 3 offene Monatsabschlägen.
Ich kann mir den riesigen Verbrauch auch nicht erklären aber dem werde ich auf den Grund gehen,sobald ich mir ein bischen Luft verschafft habe.

Offline Cremer

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #28 am: 16. Dezember 2010, 20:30:42 »
@Evi,

ich will Lilli mit dem Schutzbrief nur damit schnell in die Lage versetzen, dass der Versorger keinen Zutritt zur Sperrung beim Amtsgericht erwirken kann, ohne dass Lilli davon informiert/angehört wird.

Sollte der Versorger diesen Weg einer Verfügung beim Amtsgericht gehen, ist sodann der zweite Schritt notwendig, sich einen Anwalt zu suchen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline lilli

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Gasanbieter droht mit Sperrung, 3 Kinder leben im Haushalt
« Antwort #29 am: 16. Dezember 2010, 21:34:05 »
Eine Frage habe ich noch.
Ich habe das Schreiben ja am 02.12.2010 erhalten,dann wäre ja der 02.01.2011
das Sperrdatum.Habe gelesen das man dann nochmal eine 3 Tagefrist bekommt,stimmt das so?

 

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