@alle
Leute, tut Euch, aber besonders lilli den Gefallen, ihr nicht zu viele unsinnige oder unnötige Tipps zu geben.
Ihr bringt sie doch nur mehr in Verzweiflung.
Schutzbrief

ist sie im ADAC
hinterlegen

?
Das einzig Sinnvolle ist doch zur Zeit, dass sie die Richtigkeit, Vollständigkeit und Summe der eingegangenen Rechnung rügt und damit erklärt, dass sie bis zur Vorlage und Prüfung nicht zur Zahlung fällig wird. Auf die einschlägigen Bestimmungen sollte sie dabei hinweisen. (Warum gleich Gesetzespassagen nennen, heizt die Sache nur an!)
Wenn lilli in der Vergangenheit keinen Unbilligkeitseinwand erhoben hat und wenn sie nicht die Rechnungen entsprechend sachgerecht gekürzt hat, helfen ihr die Vorschläge wenig oder gar nicht.
Der beste Weg derzeit wäre das Formulieren eines Briefes, wie vorgeschlagen.
Und dringend Rücksprache mit der Verbraucherzentrale nehmen wegen des weiteren Vorgehens.
Und warum sollte lilli nicht beim Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen unter Vorlage dies Briefes, wie vorgeschlagen?
Zudem sollte sie einen Beratungsschein beantragen bzw. mit einem kundigen Anwalt Rücksprache nehmen, der auch für sie diesen Beratungsschein beantragen kann bzw. sie dabei unterstützt.
Alles Weitere sollte sich dann schon ergeben.
Allerdings kann lilli auch den Vorschlag von PLUS mit seinem Antrag auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG örtl. Amtsgericht stellen und diesem Antrag ihr Schreiben an den Versorger in Kopie beifügen.
Aber lilli sei auch der gutgemeinte Rat erteilt, dass sie sich durch das Vorschieben ihres Lebensgefährten mit dem Versuch, einen anderen Versorger schnell zu finden und damit den bisherigen Versorger evtl. austricksen zu können, nicht von der Lösung des Problems verabschieden kann.
Solches Ansinnen kann ggf. auch bei Gericht übel aufstoßen.
Also besonnen reagieren
1. Brief an Versorger (evtl. wie vorgeschlagen)
2. Mit Kopie zu 1 zum Amtsgericht /Rechtspfleger und dort
Sachverhalt vortragen und Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung stellen.
4. Anwalt suchen und aufsuchen
5. Beratungsschein besorgen, damit Anwalt tätig werden kann.
6. Auf Reaktion des Versorgers warten und diese mit Anwalt abstimmen.
7. Verbraucherzentrale unbedingt einbinden, evtl. bereits vor Weg zum Amtsgericht.
Ich will lilli nichts Böses unterstellen, habe aber den Eindruck, dass sie auf Zahlungsaufforderungen des Versorgers nicht reagiert hat und, dass der genannte Schuldenstand wohl nicht nur mit dem Verbrauch in diesem Jahr in Zusammenhang steht, denn 3TSD Euro Rückstand sind garantiert mehr, als ein derartiger Haushalt in 11 Monaten verbrauchen kann.