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Autor Thema: Besonders teure Grundversorgung - exklusive Netzkosten! > 2 Ct/ kWh teurer als in Ostsachsen !!  (Gelesen 13155 mal)

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Offline RR-E-ft

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E.ON Thüringen kalkuliert die Strompreise für die Grundversorgung ohne nachvollziehbaren Grund  besonders hoch.

Für Stromkunden wird es dadurch besonders teuer, was mit den gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Energiewirtschaftsgesetz - dem \"Grundgesetz für alle Energieversorger\" - nicht vereinbar scheint, mithin als gesetzwidrig erscheint.


Laut Monitoringbericht Strom und Gas 2010, S. 45 liegt der Anteil, der im Grundversorgungsgebiet von E.ON Thüringer Energie AG von den Grundversorgungspreisen auf Beschaffung und Vertrieb entfällt, stolze  mehr als 2 Ct/ kWh über dem entsprechenden Anteil des Grundversorgers in Ostsachsen.

E.ON Thüringer Energie kann den Strom zu den selben Preisen im Großhandel beschaffen wie der Grundversorger in Ostsachsen.

Der drastische Unterschied um 2 Ct/ kWh - vollkommen uanbhängig von den Netzkosten - ist nicht nachvollziehbar, nachdem im bundesweiten Durchschnitt von den Haushaltskundenpreisen auf den Vertriebsanteil 1,76 Ct/ kWh entfallen (2009: 1,39 Ct/ kWh)  [vgl. Seite 43 des Berichtes]

Was ist da los mit den Strompreisen in Thüringen?!

E.ON Thüringen gelingt das zweifelhafte Kunststück wohl auch durch besonders hoch kalkulierte verbrauchsunabhängige Grundpreise, denen die Kunden auch durch Energieeinsparung nicht Herr werden können.
Der Grundpreis beträgt bei E.ON 80,52 €/ Jahr (netto), bei der Stadtwerke Arnstadt GmbH jedoch \"nur\" 51,60 €/ Jahr (netto).


Hintergrund:

Energieversorgungsunternehmen sind gem. §§ 2, 1 EnWG zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas verpflichtet.

Gemäß § 36 Abs. 1 EnWG sind Grundversorger gesetzlich verpflichtet, (unter Beachtung der gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 1, 2 EnWG) Allgemeine Preise einseitig zu bestimmen und festzusetzen, sodann öffentlich bekannt zu geben und hiernach im Rahmen der Grundversorgung Haushaltskunden ausschließlich zu diesen (einseitig festgestzten) Preisen zu versorgen. Preisvereinbarungen mit einzelnen Kunden sind in diesem Bereich gesetzlich unzulässig.

Diese Allgemeinen Preise/ Allgemeinen Tarife sind von Anfang an gesetzlich an den Maßstab der Billigkeit gebunden und der Versorger deshalb gesetzlich verpflichtet, diese Preise zugunsten der Kunden abzusenken, wenn es die Kostensituation zulässt (vgl. BGH, Urt. v. 13.01.10 Az. VIII ZR 81/08 Rn. 18, m.w.N.). Ineffiziente Kosten dürfen nicht über einseitige Preisfestsetzungen auf die grundversorgten Kunden abgewälzt werden (vgl. BGH Urt. v. 19.11.08 VIII ZR 138/07 Rn. 43).

Haushaltskunden sollen durch die gesetzliche Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten leitungsgebundenen Energieversorgung und die gesetzliche Verpflichtung eines Grundversorgungsunternehmens zu einer entsprechenden Versorgung weiterhin besonders geschützt werden. Der Gesetzgeber eröffnet ihnen die Möglichkeit, sich gem. § 315 BGB auf die Unbilligkeit einseitig festgesetzter Tarifpreise zu berufen, vgl. § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV [vgl. auch BGH, Urt. v. 15.07.09 VIII ZR 56/08 Rn. 20]

Offline RR-E-ft

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Zitat
Bedürftig und damit auf Spenden angewiesen sind für die Tafeln alle Menschen, die nur über wenig Geld im Monat verfügen können, .....
Ja, ein krasser widersprüchlicher Kontrast! Den Betroffenen ist das zwar unmittelbar eine Hilfe. Ein aufgeklärter Verbraucher sieht bei einer solchen Spende trotzdem nur eine unglaubwürdige Imageförderung.  Ein gutes Drittel der Spende wird der Allgemeinheit ohnehin wieder fehlen (Fiskus).

e·on &  Co. gehören mit ihren überhöhten Energiepreisen zu denen, die dafür sorgen, dass die  Menschen mit wenig Geld noch weniger zur Verfügung haben.  Spenden und faire Preise,  erst dann wird es Weihnachten.

So notwendig und hilfreich Spenden für diese Menschen sind, das Ziel kann nicht die ständige Zunahme der Tafeln sein. Spenden bewirken dauerhaft nichts. Die Tafeln müssen wieder überflüssig und die Schere geschlossen werden. Nur dieser Tage ist es noch schwerer die wirkliche Hilfe und  Humanität gegen eine solche Image-Symbolik aufzuzeigen.

 

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