Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Aktuelles Mahnschreiben von E.ON  (Gelesen 15661 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline ThomasW69

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Aktuelles Mahnschreiben von E.ON
« am: 29. November 2010, 17:15:34 »
Hallo zusammen.

Heute flatterte mal wieder ein Schreiben meines Gasversorgers ins Haus.
Man habe bei der Überprüfung meines Kundenkontos festgestellt, dass über die Jahre rund 1500€ zu wenig gezahlt wurden. ( Ist ja klar bei einem protestkunden :-), aber shcön, dass das auch schon auffällt). Man gehe auch davon aus, dass die Bereinigung des Vorgangs in meinem eigenen Interesse sei und ich doch die Zahlungen ausgleichen solle um mir und auch E.ON Thüringer Energie AG weiteren Zeitaufwand und Kosten, die aufgrund einer gerichtlichen Geltendmachung entstehen würden, zu ersparen

Ich habe natürlich gleich mal dort angerufen und wollte wissen, was das soll? Die Dame vom Forderungsmanagement war recht nett und teilte mir mit, dass alle Protestkunden ein derartiges Schreiben erhalten haben. Meine Frage, wie es denn möglich sei eine unrechtmäßige Forderung, einzutreiben, blieb jedoch unbeantwortet. Insbesondere vor der Tatsache, dass das unternehmen schon 2 Urteile diesbezüglich einstecken musste, ist das vorgehen alles andere als verständlich. Entweder sind deren Rechtsbeistände völlig unfähig oder einfach nur dreist.

Soll man auf solche Schreiben überhaupt noch reagieren?
Vorsorglich werde ich die Urteile nochmals beifügen und Widerspruch gegen die Forderng einlegen.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Aktuelles Mahnschreiben von E.ON
« Antwort #1 am: 30. November 2010, 09:05:44 »
Ich würde darauf nur noch EINMAL antworten und klarstellen, dass ich die Forderung - weiterhin - nicht anerkenne und entsprechende Nachweise (Billigkeit oder Recht zur Preisanpassung) fordere. Weitere Mahnungen würden nicht mehr beantwortet.

Man wartet schließlich manchmal förmlich auf die Klage, damit man danach mal Ruhe hat.  :D

Offline winampdevil

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 29
  • Karma: +0/-0
Aktuelles Mahnschreiben von E.ON
« Antwort #2 am: 30. November 2010, 13:28:51 »
Ich hab das Schreiben auch bekommen und gebetsmühlenartig mit den Urteilen des LG Erfurt und OLG Jena geantwortet.
Prüfe außerdem mal bitte die angemahnten Belegnummern. Mir liegt keiner dieser Belege vor.  Ist das bei Euch anders?

Grüße
Frank

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Aktuelles Mahnschreiben von E.ON
« Antwort #3 am: 30. November 2010, 13:55:07 »
Die Schuzpe der Erfurter E.ON- Leute ist unübersehbar.

Wenn sich das Unternehmen gegenüber Verbrauchern, die unwirksame Preisänderungsklauseln  in den den Sonderverträgen haben auf Forderungen beruft, die auf deshalb unwirksamen Preisänderungen gründen, dann könnte bereits allein darin in jedem einzelnen Fall ein Verstoß gegen die gerichtliche Untersagungsverfügung der vorläufig vollstreckbaren Gerichtsentscheidungen gesehen werden. Möglicherweise kann die Verbraucherzentrale deshalb für jeden Einzelfall, der ihr bekannt wird, von E.ON bereits eine entsprechende Strafzahlung beanspruchen.

Deshalb sollten sich betroffene Verbraucher auch an die Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt wenden.  

Aber dringend beachten:

Wer irgendwann Widerspruch eingelegt und gekürzt hatte, kann gleichwohl immer noch einen Rückforderungsanspruch haben, da tatsächlich nur die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise geschuldet waren (OLG Koblenz, Urt. v. 02.09.10 Az. U 1200/09 Kart, LG Bonn, Urt. v. 03.11.10 Az. 5 S 218/09 und 5 S 3/10).

Das gilt insbesondere dann, wenn einmal erklärt wurde, dass die Zahlungen nur noch unter Rückforderungsvorbehalt geleistet werden.

Man sollte deshalb nachrechnen, was demnach tatsächlich geschuldet war und war und was demgegenüber tatsächlich gezahlt wurde. Hinsichtlich der Differenz kann ein Rückforderungsanspruch bestehen, § 812 BGB.

Der Rückforderungsanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren, so dass Rückforderungen aus  Überzahlungen, die in 2007 erfolgten (Verbrauchsabrechnungen aus 2007) bis zum 31.12.10 gerichtlich geltend gemacht sein müssen, um die Verjährung zu unterbrechen/ zu hemmen.

Deshalb:

Nicht einfach abheften, sondern selbst noch einmal nachrechnen.

Offline ThomasW69

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 47
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Aktuelles Mahnschreiben von E.ON
« Antwort #4 am: 17. Dezember 2010, 14:22:09 »
Heute kam das nächste Schreiben zu vorbenannter Angelegenheit.
Man zeigt sich unbeeindruckt von den beigefügten Gerichtsurteilen und beharrt auf der angeblich bestehenden Forderung.
Soll man sich da nun an die Verbraucherzentrale wenden wegen Strafzahlungen oder lieber gleich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen?

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Aktuelles Mahnschreiben von E.ON
« Antwort #5 am: 17. Dezember 2010, 17:24:09 »
Was wollen Sie denn bei der Staatsanwaltschaft?
Der Verbraucherzentrale in EF kann man die entsprechechende Korrespondenz hin wie her zur Kenntnis bringen, damit die sieht, ob Sie daraus ggf. etwas herleiten kann.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz