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Autor Thema: Kunden sollen sich bis 15.12.10 gedulden  (Gelesen 3912 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline Schwalmtaler

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Kunden sollen sich bis 15.12.10 gedulden
« Antwort #1 am: 18. November 2010, 08:07:05 »
Toller Vorschlag!!!

Am 15.12. (vielleicht auch noch erst um 22Uhr) kommt ein Angebot, dass nicht akzeptabel ist und dann bleibt kaum noch Zeit für die Rückforderungsklage, ohne auf einen Teil wegen Verjährung verzichten zu müssen.

Wenn man sich doch schon seitens Versorger Gedanken gemacht hat, wieso soll eine Abstimmung dann einen weiteren ganzen Monat dauern?

Jeder Betroffene sollte sich dazu mal Gedanken machen und sich evtl. ausrechnen, wie hoch der evtl. Verjährungsbetrag wäre und ob sich eine sofortige Klageeinreichung nicht lohnt!
Eine eingeleitete Klage kann auch noch durch einen außergerichtlichen Vergleich erledigt werden, so dass kein \"Verjährungsverlust\" entsteht!

Offline Gas-Rebell

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Kunden sollen sich bis 15.12.10 gedulden
« Antwort #2 am: 22. November 2010, 16:26:28 »
Man kann alle Widerspruchskunden der Stadtwerke Münster nur höchst eindringlich davor warnen, den angekündigten Vergleichsvorschlag abzuwarten!

Denn was wird geschehen, wenn man abwartet?

1.   Der als \"fair\" angekündigte Vergleichsvorschlag der SW Münster wird mit Gewissheit kein fairer sein. Fair wäre, den Kunden, die Rückforderungsansprüche angemeldet haben, genau die Summe anzubieten, auf die diese nach Recht und Gesetz einen Erstattungsanspruch haben. Dazu müsste man aber nicht lange überlegen.

Worüber die Stadtwerke insofern nachgrübeln, ist vielmehr, mit welcher Kommunikationsstrategie und welchem Vergleichsvorschlag sie ihre Kunden mit möglichst wenig Individualaufwand, geschickt und unauffällig dahin manipulieren können, auf einen möglichst großen Teil ihrer rechtmäßigen Rückforderungsansprüche zu verzichten.

Welch \"schwarze Rhetorik\" (Scheinargumente, unterschwellige manipulative Botschaften, Falschbehauptungen etc.) dabei zum Einsatz kommen wird, ist schon jetzt absehbar: „Unser Vorschlag ist fair“ (= „Wenn Sie auf Ihrer Forderung bestehen, verhalten Sie sich unfair.“); „Ihre Rückforderungen gefährden den wirtschaftlichen Bestand unseres Unternehmens.“; „Ersparen Sie sich ein langwieriges Rechtsverfahren mit ungewissem Ausgang.“, „Aus Gründen der Gleichbehandlung sind keine Individualabreden möglich.“ etc. etc.

2.   Wer sich auf ein Abwarten einlässt, wird sich darüber hinaus am 15.12.2010 in der prekären Situation wiederfinden, dass es ihm nur schwerlich noch gelingen wird, einen Anwalt zu finden, der für ihn zur Abwendung der zum Jahreswechsel drohenden Verjährung von Rückforderungen aus 2007 noch rechtzeitig Klage einreicht oder einen Mahnbescheid beantragt. Denn dann stehen den relativ wenigen Anwälten, die sich im Energierecht auskennen, auf einmal u.U. mehrere Tausend Klageinteressenten gegenüber, mit der Folge, dass eine Vertretung des allergrößten Teils der „Abwarter“ aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden wird. Die SW Münster werden sich dann vergnügt die Hände reiben, weil ihre Taktik, einen Großteil der Widerspruchskunden daran zu hindern, ihre Forderungen aus 2007 noch rechtzeitig gerichtlich geltend zu machen und so vor der Verjährung zu bewahren, so gut aufging.

Unter dem Strich ist die Abwarte-Empfehlung der SW Münster nichts anderes als ein Trojanisches Pferd, das oberflächlich betrachtet Vorteile verspricht, in dessen Bauch sich jedoch ausschließlich bedrohliche Nachteile verbergen.

Wer nicht vorhat, sich für dumm verkaufen zu lassen, sollte (sofort) mindestens versuchen, die SW Münster zu einem vorläufigen Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu bewegen. Denn nur mit einer solchen Erklärung lässt sich der angekündigte Vergleichsvorschlag ohne Nachteile abwarten.

Ob ein solcher Versuch allerdings von Erfolg gekrönt sein wird, dürfte inzwischen fraglich sein. Denn wie ich gerade aus dem Bekanntenkreis erfahre, haben die SW Münster just heute eine entsprechende Aufforderung mit der Begründung zurückgewiesen, dass man keinerlei Individualvereinbarungen mehr treffe. (Warum wohl nicht?)

Im Ergebnis heißt das für alle, die ihre Forderungen aus 2007 nicht sang- und klanglos verjähren lassen wollen, keinen Tag länger abzuwarten, sondern sofort einen Anwalt mit der gerichtlichen Geltendmachung ihrer Ansprüche zu beauftragen.

 

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