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Autor Thema: Wer nicht klagt, ist der Dumme  (Gelesen 2258 mal)

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Offline GFleischer

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Wer nicht klagt, ist der Dumme
« am: 10. September 2010, 18:53:14 »
Wenn Vertragsbedingungen für nicht gültig erklärt werden, ist der der Dumme, der keinen Rechtsanwalt beschäfftigt und keine Gerichte nervt.

Oder:

Wie kann es sein, das die Verjährung bereits läuft, obwohl 1995 noch ein Monopol bestand?

Wir sind jetzt auf dem Stand \"nach Gutsherrenart\" bzw \"Bananenrepublik\"!

Wer reich werden will, muß nur ausreichend Fürsprecher und Lobiisten kennen!

Offline RR-E-ft

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Wer nicht klagt, ist der Dumme
« Antwort #1 am: 10. September 2010, 19:11:39 »
Nicht alle Beiträge hier sind eben klug durchdacht.

Die Frage der Verjährung richtet sich nach der gesetzlichen Regelung § 199 BGB ff. und  nicht danach, ob der Schuldner in seinem Leistungsbereich eine Monopolstellung inne hat.

 

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