Die Stadtwerke Döbeln haben nach dem
Urteil des OLG Dresden vom 13.07.2010 nunmehr in einer Parallsache vor dem LG Leipzig, Az. 8 O 3057/06 mit Schriftsatz vom 30.08.2010 die
Klagerücknahme erklärt.
Eingeklagt waren dort vermeintliche Zahlungsansprüche aus Gaspreisküruzungen in Höhe von 6.502,80 EUR, vovon 5.185,23 EUR bereits 2006 eingeklagt wurden.
Die Stadtwerke haben gem. § 269 IV ZPO die Kosten des Verfahrens in Höhe von 2.731,85 EUR zu tragen.