LG Hamburg, Urt. v. 07.07.10 Az. 322 O 30/10 Rückforderungsklage erfolgreich (E.ON Hanse)Das Landgericht Hamburg hat einem Sondervertrags- Gaskunden, der den Preisänderungen seit 2004 widersprochen und Zahlungn unter Vorbehalt geleiset hatte, einen Rückzahlungsansprüch von 6.396 EUR nebst Zinsen zugesprochen.
Das Urteil ist brufungsfähig.
Es steht aber vollständig im Einklang mit der Entscheidung vom 14.07.10 BGH VIII ZR 246/08 und vom 20.07.05 VIII ZR 199/04, weshalb eine Berufung keinen Erfolg verheißt.
Der erfolgreiche Kläger hatte zuvor erfolgreich gegen die Preisänderungen der E.ON Hanse vor dem LG Hamburg geklagt und nun mit gesonderter Klage Rückforderungsansprüche geltend gemacht.
Die Verteidigung gegen die Klage mutet abenteuerlich an.