Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -  (Gelesen 11550 mal)

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Offline Pedro

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BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
« am: 14. Juli 2010, 16:08:51 »
Aus Homepage BdEV:  
Zitat
Der Bundesgerichtshof hat zugunsten von Gaskunden geurteilt: Die Gasversorger müssen zuviel bezahlte Beträge an die Kunden zurückzahlen, selbst wenn Sondervertragskunden die Erhöhungen bisher widerspruchslos gezahlt haben.

Da im Bereich \'Urteile\' nicht bzw. nur mit \'Lizenz\' geschrieben werden kann, hier eine erste Frage :
Wann und wo wird  es  wohl die ersten Insolvenzen geben?

Offline RR-E-ft

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BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
« Antwort #1 am: 14. Juli 2010, 16:24:37 »
Diese erste Frage erscheint angesichts der Pressemitteilungen des BGH vom heutigen Tage wohl doch halbwegs blödsinnig.

Es bedarf zunächst einer vertieften Analyse der neueren Rechtsprechung, die jedoch erst erfolgen kann, wenn auch die Urteilsbegründungen im vollständigen Wortlaut vorliegen.

Offline DieAdmin

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BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
« Antwort #2 am: 14. Juli 2010, 16:55:21 »
@Pedro,

ich hab den Thread in die \"Grundsatzfragen\" verschoben.

@all,

weitere  Threads zum Urteil hier im Forum:

BGH verhandelt EWE Gaspreise

Der VIII. Zivilsenat, der EuGH oder doch der Große Senat für Zivilsachen des BGH

Kommentierungen im \"Gerichtsurteile\"-Bereich:
BGH Urteile vom 14. Juli 2010 – VIII ZR 245 + 246/08  (EWE)

Offline Pedro

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BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
« Antwort #3 am: 14. Juli 2010, 18:19:35 »
Zitat
Zitat RR-Eft-:  Diese erste Frage erscheint angesichts der Pressemitteilungen des BGH vom heutigen Tage wohl doch halbwegs blödsinnig.

Zur Klarstellung: ich zitiere aus der heutigen Homepage des Bundes der Energieverbraucher. Ist es wirklich \'\'blödsinnig\'\', aus dieser Meldung den genannten Schluss zu ziehen?

Offline Heizer

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BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
« Antwort #4 am: 14. Juli 2010, 18:45:39 »
1. Die Kriegskassen werden sehr gut gefüllt sein

2. Man wird alles tun, um Zahlungen zu verzögern, zu vermeiden

3. Vielleicht gibt es ja auch einen Rettungsschirm für systemrelevante Energieversorger?

4. Man könnte Spenden sammeln ....

Offline bolli

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BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
« Antwort #5 am: 14. Juli 2010, 20:03:34 »
Gehen Sie mal davon aus, dass KEINES der betroffenen Unternehmen pleite gehen wird, weil es entsprechende Rückzahlungen leisten muss. Zum einen sind zahlreiche Verbraucher immer noch sehr mitleidig mit den Versorgungsunternehmen, obwohl sie sie schon seit Jahren \"über den Tisch ziehen\" (\"die können doch auch nichts dafür, wenn die Energie immer teurer wird\" O-Ton mehrerer Verbraucher in unserer Gegend bei entsprechenden Diskussionen), zum zweiten haben zahlreiche Versorger bereits Rückstellungen in 7-stelligen Bereichen gebildet und zum dritten werden sie, auf Teugfel komm raus, weiter verzögern und tricksen, bis in den meisten der betroffenen Fälle eine Verjährung eingetreten ist.

Also bitte kein Mitleid ! :rolleyes:

Offline Christian Guhl

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BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
« Antwort #6 am: 19. Juli 2010, 09:43:53 »
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass uns der VIII.Zivilsenat mit diesem Urteil ein ganz faules Ei ins Nest gelegt hat. Insbesondere das, was er nicht gesagt, sondern offen gelassen hat, beunruhigt mich : \"Der Bundesgerichtshof hat allerdings offen gelassen, ob eine andere Beurteilung geboten ist, wenn es sich um ein langjähriges Gasversorgungsverhältnis handelt, der betroffene Kunde den Preiserhöhungen und den darauf basierenden Jahresabrechnungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat und nunmehr auch für länger zurück liegende Zeitabschnitte die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen geltend macht.\" Mit diesem Passus im Rücken dürfte es für die EVU ein leichtes sein, Rückforderungsansprüche der Kunden auszubremsen.

Offline userD0010

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BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
« Antwort #7 am: 19. Juli 2010, 18:24:36 »
@Christian Guhl

\"Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass uns der VIII.Zivilsenat mit diesem Urteil ein ganz faules Ei ins Nest gelegt hat. Insbesondere das, was er nicht gesagt, sondern offen gelassen hat, beunruhigt mich\"

Genau so ist es !

Was verstehen die Herrschaften dort unter \"langjährigem Versorgungsverhältnis?

Für einen BGH-Richter selbst ist 3 jähriges \"Tätigkeits\"-Verhältnis langjährig, zumindest wenn es um seine Versorgung geht.

Und was man nicht gesagt hat, stört auch nicht das Verhältnis zu den EVU und damit eventuelle Honorar-Vorträge.

Aber was will man in diesem unserem Land noch Konkretes erwarten, außer von zurücktretenden Politikern ?

Offline bolli

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BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
« Antwort #8 am: 21. Juli 2010, 09:07:04 »
Ich denke, wir sollten zuerst mal das schriftliche Urteil abwarten und nachlesen, was sich die Damen und Herren des VIII. Senats nun wieder ausgedacht haben. Erst danach lohnt ein intensiveres diskutieren, wenngleich auch ich durchaus in einigen Bereichen pessimistisch gestimmt bin.

Offline userD0010

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BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
« Antwort #9 am: 21. Juli 2010, 10:24:20 »
@bolli

    

\"Ich denke, wir sollten zuerst mal das schriftliche Urteil abwarten und nachlesen, was sich die Damen und Herren des VIII. Senats nun wieder ausgedacht haben.\"

Das ist der exakte Begriff für sog. Entscheidungen all dieser Sesself.......
Ob BGH oder Brüssel, der gesunde Menschenverstand ist ausgeschaltet und irgendwelche abstrusen Vorstellungen werden auf Biegen und Brechen um- oder durchgesetzt. (Siehe Steinkohle/Zechenschließungen, da werden die Folgen und Kosten ausgeblendet, denn SPÄTER interessiert diese Herrschaften nicht, weil sie dann in wohlverdientem RUHEstand sind)

Offline bolli

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BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
« Antwort #10 am: 22. Juli 2010, 08:02:16 »
Na ja, zum einen sollten wir uns trotz allem Ärger doch einigermaßen im Ton mäßigen. Davon wird die Situation nicht besser und Ernst genommen wird man schon mal gar nicht, wenn man ausfallend wird.

Und OffTopic nur soviel dazu, dass ich es viel mehr bedenklich finde, dass ein System wie das unserige LEIDER anscheinend kein vernünftiges Mittel gegen die UNFEHLBARKEIT DER RICHTER gefunden hat bzw. man danach noch nicht gesucht hat. Es mag sicher nicht einfach sein, dieses System zu optimieren, jedoch zeigen mir viele Entscheidungen, die heute getroffen werden, dass hier erheblicher Handlungsbedarf besteht, und zwar auf allen Ebenen. Solche Alleingänge, wie sie u.a. ja auch der Ball-Senat geht, DÜRFEN nicht vorkommen, da muss von den anderen \'normalen\' Richtern mehr Gegenwind kommen  bzw. es müssen Instrumente geschaffen werden, sowas zumindest für die Zukunft zu verhindern.

Aber, und auch das sei gesagt, wir \'normale\' Bürger müssen uns sicher manchmal auch an die eigene Nase packen und uns selbst fragen, ob das alles, was wir teilweise vor die Gerichte tragen, notwendig und angemessen ist. Da sind ne Menge Kleinigkeiten bei, die man früher z.B. mit einem Gespräch unter Nachbarn geklärt hätte. Heute geht nach dem ersten Gerichtstermin da gar nichts mehr und der weitere Weg des Miteinanders ist leider vorgegeben. Das nennt man Eskalationsprinzip.

So, nun aber genug des Schwafelns an dieser Stelle. Wir warten weiterhin mal auf die Urteilsbegründung und hoffen das Beste.

Offline Heizer

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BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
« Antwort #11 am: 22. Juli 2010, 09:17:13 »
@ bolli

Kann ich jeden Satz unterschreiben, vielen Dank!

Offline userD0010

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BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
« Antwort #12 am: 22. Juli 2010, 09:29:21 »
@bolli

Aber, und auch das sei gesagt, wir \'normale\' Bürger müssen uns sicher manchmal auch an die eigene Nase packen und uns selbst fragen, ob das alles, was wir teilweise vor die Gerichte tragen, notwendig und angemessen ist. Da sind ne Menge Kleinigkeiten bei, die man früher z.B. mit einem Gespräch unter Nachbarn geklärt hätte.

Einer der Gründe, warum heute Alles und Jedes vor Gericht getragen wird, liegt m.E. darin begründet, dass der sog. Rechtsschutz versichert ist. Und dabei kommt es nicht unbedingt darauf an, dass oder ob man Recht hat.
Das Resultat sind die unzähligen Nichtigkeiten, mit denen Gerichte bombardiert werden, uns sei es nur wegen eines Maschendrahtzauns.

Kost`ja nix, hab ja ne Rechtschutz......   heisst es da vielfach.

Offline angeljustus

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BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
« Antwort #13 am: 22. Juli 2010, 09:59:33 »
Was hat die Polemik mit der Sache zu tun?

Offline superhaase

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BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
« Antwort #14 am: 22. Juli 2010, 10:04:26 »
Zitat
Original von h.terbeck
Kost`ja nix, hab ja ne Rechtschutz......   heisst es da vielfach.
Das ist aber ein Irrtum.
Wenn man ein paar mal wegen solcher \"Kleinigkeiten\" vor Gericht geht bzw. gezerrt wird, dann kommt danach meist ganz schnell die Kündigung der Rechtsschutzversicherung.
Und dann wirds schwer, eine neue zu finden.

Man sollte sich die Rechtsschutzversicherung wohl überlegt für die wirklich wichtigen Fälle \"aufheben\".
Ich hab z.B. trotz bestehender RS auch in den Prozesskostenfonds des BDEV eingezahlt, da ich meine RS für diesen Streit nicht unbedingt in Anspruch nehmen will. Das ist für mich kein \"wichtiger\" Streit.

ciao,
sh
8) solar power rules

 

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