Original von Pedro
Die Spekuliererei um diese Sache treibt wirklich Blüten. Wo leben wir denn, dass ein EVU-Sachbearbeiter mal eben so den Strom sperrt? Ich möchte mal erleben, dass mir ein Netzbetreiber ohne Berechtigung und ohne Einhaltung des nach der StromGVV vorgesehen Verfahrens den Strom sperrt
Dann haben Sie von dem realen Geschehen nicht viel Ahnung.
Dies kommt immer wieder vor.
@bolli:
Sie haben wohl Recht.
Auch ein unabhängiger MSB wird hier auf die Angaben des Versorgers angewiesen sein.
Aber:
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich denn aus dem Vertrag zwischen dem MSB und dem Stromverbraucher?
Besteht denn nicht auch hier eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden?
Aus dieser heraus wird der unabhängige MSB wohl sicher zumindest die Ankündigungsfristen einhalten und nicht unvermittelt sperren, was Netzbetreiber schon des öfteren getan haben.Muss die Ankündigung vom MSB und/oder vom Versorger kommen?
Der MSB wird doch wohl einen Beleg für die rechtzeitige Ankündigung einfordern?
Das sollte man im Vertrag mit dem MSB als Stromkunde vielleicht festschreiben lassen, wenn es nicht Standard ist.
Wenn nun die Ankündigung rechtzeitig erfolgt, hat man als Kunde jedenfalls die Chance, innerhalb der Frist (2 Wochen) die Sperre noch zu verhindern, indem man dem MSB z.B. nachweist, dass eine Sperre unrechtmäiß wäre, oder indem man eine einstweilige Verfügung erwirkt, oder den Versorger abmahnt, etc. pp.
Ganz schutzlos ist man ja als Stromkunde auch nicht.
Es gibt jedenfalls keinen Grund zu der Annahme, dass man bei der Tochterfirma des Versorgers als Messstellenbetreiber besser aufgehoben wäre. Im Gegenteil.
Das Pseudoargument mit dem Wochenenddienst ist ja wohl Kokolores ...
Zurück zu meiner obigen Frage:
Ist denn eine ferngesteuerte Sperrmöglichkeit vorgeschrieben?
Wird es auch Stromzähler geben, die nicht ferngesteuert werden können, sondern nur ausgelesen?
Soviel ich weiß, ist hier noch gar nicht viel festgelegt, das muss wohl alles erst noch geregelt werden, oder?
ciao,
sh