Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler  (Gelesen 23906 mal)

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Offline Seb

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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
« am: 12. Juli 2010, 12:08:27 »
Gibt es einen Weg, die Installation eines Stromzählers der neuesten Generation zu verweigern oder hinauszuzögern ? Die vielfach hochgejubelte Intelligenz der Dinger beinhaltet auch, daß der Versorger sie von Ferne per Knopfdruck unterbrechen oder den Stromdurchfluß begrenzen kann. Für Preisprotestler kann das dazu führen, daß sie plötzlich von sich aus etwas unternehmen müssen (einstweilige Verfügung beantragen, sehr schön am Wochenende !) um die Versorgung wieder herzustellen.
Ich finde bisher keinerlei kritische Stimmen zu diesem Umstand, selbst auf dieser Seite nicht. Aber die Gefahr ist doch naheliegend !

Offline superhaase

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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
« Antwort #1 am: 12. Juli 2010, 14:08:54 »
Da kann man vorbeugen, indem man einen Messtellenbetreiber auswählt, der nicht mit dem Stromversorger geschäftlich verbandelt ist.
Laut Gesetz ist das ja möglich.
Wie groß die Auswahl an Messstellenbetreibern sein wird, steht aber noch in den Sternen.
8) solar power rules

Offline Pedro

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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
« Antwort #2 am: 12. Juli 2010, 16:53:00 »
@Seb : \'\' Für Preisprotestler kann das dazu führen, daß sie plötzlich von sich aus etwas unternehmen müssen (einstweilige Verfügung beantragen, sehr schön am Wochenende !) um die Versorgung wieder herzustellen.\'\'

Ich halte diese Befürchtung für relativ unrealistisch, da eine Unterbrechung der Energielieferung angekündigt werden muss. Und dann ist es egal, welche Art Zähler vorhanden ist. Ob alter oder neuer Zähler, dann darf man den \'Kopf nicht in den Sand stecken\'\'.
Hierzu ist aber im Forum schon viel Hilfreiches geschrieben worden.

Offline Seb

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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
« Antwort #3 am: 13. Juli 2010, 11:02:04 »
Der alte Zähler läßt sich nur durch Eingriff im Haus unterbrechen, setzt also voraus, daß der Energieversorger Zutritt zum Haus hatte und darauf habe ich Einfluß. Die neuen Zähler können per Fernimpuls vom Versorger unterbrochen werden. Dafür muß das Haus nicht betreten werden können. Ich habe also keinen Einfluß darauf.
Daß die Versorgungsunterbrechung angekündigt werden muß ist schöne Theorie.

Offline Pedro

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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
« Antwort #4 am: 13. Juli 2010, 11:17:27 »
Es ist mir bekannt, dass die Sperrung des Zählers \'\'alter Art\'\' den Zutritt zum Haus erfordert. Das ändert jedoch nichts an der Rechtslage und dem vertraglichen Recht des Versorgers, das Haus zu betreten, und natürlich auch nicht an  dem Anspruch des Verbrauchers, seine vertraglichen Rechte zu beachten.
Vielleicht bringt der nachstehende Link (soweit noch nicht bekannt) auf die entsprechende Hilfestellung des Bundes der Energieverbraucher etwas Klarheit in die Diskussion:
http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/

Offline superhaase

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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
« Antwort #5 am: 13. Juli 2010, 11:36:04 »
@Pedro:

Seb hat aber in einem entscheidenden Punkt Recht:

Die Versorger halten sich sehr oft nicht an Recht und Gesetz. Der Strom ist schnell mal gesperrt - auch wenn der Versorger nicht das Recht dazu hat.
Und die Versorger werden das mit Sicherheit ausnützen, wenn man ihnen einen Rechtsbruch so einfach macht.
Wer das nicht sieht, ist naiv.
Der Verbraucher hat dann den Ärger (keinen Strom) und muss dann hinterherrennen.
Er ist zwar im Recht, aber er hat nichts davon.

Wie gesagt ist die wohl beste Lösung in diesem Fall, einen Messstellenbetreiber zhu wählen, der nicht mit dem Versorger verbandelt ist. So kann der Versorger auch nicht auf den Zähler so zugreifen, dass er den Strom abstellen kann. Man kann ja sogar dem Messstellenbetreiber untersagen, dass dem Versorger oder dem Netzbetreiber vom Zähler direkt irgendwelche Daten übermittelt werden.

Ich halte von diesem Pushing von \"intelligenten Stromzählern\" bisher recht wenig.
Sinnvoll würde das erst, wenn es variable Tarife gäbe und der Zähler dann Haushaltsgeräte ansteuern könnte. Das ist bisher aber noch lange nicht in Sicht.

ciao,
sh
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Offline Pedro

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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
« Antwort #6 am: 13. Juli 2010, 17:28:01 »
@superhaase: Ist ja richtig, aber an dem Zutrittsrecht Versorgers/Netzbetreibers (§ 9 StromGVV) kommt man nicht vorbei, egal ob \'\'verbandelt\'\' oder nicht. Natürlich ist bei getrennten Firmen die (förmlich erforderliche) Anweisung des Versorgers an den  Netzbetreiber, den Strom zu unterbrechen, etwas schwieriger ( § 19). Aber in \'\'hartnäckigen Fällen\'\' durchaus möglich, allerdings nicht über Nacht u. auch nicht einfach so mal am Wochenende.

Offline superhaase

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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
« Antwort #7 am: 13. Juli 2010, 17:55:10 »
Zitat
Original von Pedro
.. aber an dem Zutrittsrecht Versorgers/Netzbetreibers (§ 9 StromGVV) kommt man nicht vorbei, egal ob \'\'verbandelt\'\' oder nicht ...
Da liegen Sie wohl falsch.
Meines Wissens gibt es so ein Zutrittsrecht zum Stromsperren nicht.
Der §9 StromGVV gibt das zumindest nicht her.

Hausverbot erteilen oder einfach nicht reinlassen, wenn jemand sperren will, und gut ist. Zum Ablesen kann man ja die Leute reinlassen - aber ansonsten Finger weg! ;)
Den Zutritt zum Stromsperren müsste er sich dann gerichtlich erstreiten, was er nicht kann, wenn er im Unrecht ist.
Das ist der springende Punkt.

Bei einer Sperrung mittels ferngesteuertem Zähler sieht das anders aus, wenn der Messstellenbetreiber und der Versorger verbandelt sind.
Da kann ich die unrechtmäßige Sperrung nicht verhindern, sondern muss sie mit Aufwand wieder rückgängig machen lassen.
Helfen tut in diesem Fall vielleicht eine strafbewährte Unterlassungserklärung, die man vorher schon vom Versorger einfordert, wenn dieser mit unberechtigter Sperrung droht.

ciao,
sh
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Offline Netznutzer

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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
« Antwort #8 am: 13. Juli 2010, 22:38:46 »
@ pedro

Falls jemand ein Messstellenbetreiber (MSB) sein möchte, m u s s er einen entsprechenden Rahmenvertrag mit dem Netz schliessen. In diesem ist haarklein geregelt, dass er die gleichen Pflichten hat, wie zuvor der Netzbetreiiber als Messstellenbetreiber. D.H., sobald ein Lieferant an den MSB herantritt, und diesem glaubhaft versichert, dass die Sperrung in Ordnung ist, m u s s dieser sperren. Tut er\'s nicht, ist er vertragsbrüchig mit dem Netz und dem Lieferanten und wird schadensersatzpflichtig. Daher kann ich nur jedem empfehlen, sich 2-5 Mal zu überlegen, ob er den MSB wechselt. Für den Fall, dass dieser freitagnachmittags sperrt, und dann ins Wochenende an die See fährt, da kommt der Gesperrte an ein Wochenende ohne Strom nicht vorbei. Der Lieferant kann dann, selbst wenn per Blitzüberweisung das Geld eine Stunde später da wäre, nicht mehr auf den Netzbetreiber und seinen Wochenendnotdienst zurückgreifen. Der Netzbetreiber darf den Zähler nicht öffnen. Bei den niedrigen Entgelten, die der MSBetrieb beinhaltet, ca. 1,-- €/Monat, wrird kein MSB einen Wochenend/Feiertagsnotdienst vorhalten. An der Pflicht, elektr. Zähler einzubauen, wird kein MSB vorbeikommen. Dieses Wunschdenken, dass hier manche als \"Fakt\" niederkritzeln, können Sie getrost vergessen.  Dass ist nur Wunschdenken und Gelabere und Wichtigtuerei.

Gruß

NN

Offline Cremer

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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
« Antwort #9 am: 14. Juli 2010, 07:27:56 »
Ich glaube hier wird zu sehr spekuliert. :evil:

Der § 9 der StromGVV gibt, wie Superhaase schreibt, ein Zutrittsrecht zum Sperren nicht her. Alles andere kann mit einem Hausverbot geregelt werden.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline superhaase

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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
« Antwort #10 am: 14. Juli 2010, 07:30:06 »
Zitat
Original von Netznutzer
D.H., sobald ein Lieferant an den MSB herantritt, und diesem glaubhaft versichert, dass die Sperrung in Ordnung ist, m u s s dieser sperren. Tut er\'s nicht, ist er vertragsbrüchig mit dem Netz und dem Lieferanten und wird schadensersatzpflichtig. Daher kann ich nur jedem empfehlen, sich 2-5 Mal zu überlegen, ob er den MSB wechselt.
Das ist doch gerade der Knackpunkt.
Bei einer berechtigten Sperrforderung wird der unabhängige Messstellenbetreiber dies sicher tun müssen, sonst Schadenersatzpflicht gegenüber Lieferant.
Bei einer unberechtigten Sperrforderung wird der unabhängige MSB dies eben sicher nicht tun, sonst Schadenersatzpflicht gegenüber Stromverbraucher.

Es geht hierum unberechtigte Sperrungen.

Gerade wenn MSB (Netzbetreiber) und Lieferant verbandelt sind, und die Mitarbeiter beider Unternehmen oft noch auf demselben Flur sitzen, wird die unberechtigte Sperre ja gerne als Druckmittel benutzt. Un das wider besseres Wissen.

Ein unabhängiger MSB dürfte sich dafür nicht so einfach hergeben.
Eine Garantie gegen Unbedarftheit oder Nachlässigkeit des neuen MSB gibts natürlich nicht.

Andererseits ist eine ferngesteuerte Sperrmöglichkeit für elektronische Zähler ja nicht vorgeschrieben, oder irre ich mich?
Vielleicht hat man als Stromkunde da auch die Wahl, welche Art Zähler man sich einbauen lässt?

Wie sieht hier die Vorschriftenlage aus, lieber Netzbetreiber (NN) ?
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Offline Pedro

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« Antwort #11 am: 14. Juli 2010, 09:30:27 »
Zitat
Netznutzer: In diesem ist haarklein geregelt, dass er die gleichen Pflichten hat, wie zuvor der Netzbetreiiber als Messstellenbetreiber.
Mit meinem Zitat des § 19 StromGVV hatte ich doch genau darauf hingewiesen, da ich hier keine Gesetzes-/Verordnungstexte abschreiben möchte.Diese kann jeder selbst anklicken, wenn es ihn interessiert.
Die Spekuliererei um diese Sache treibt wirklich Blüten. Wo leben wir denn, dass ein EVU-Sachbearbeiter mal eben so den Strom sperrt? Ich möchte mal erleben, dass mir ein Netzbetreiber ohne Berechtigung und ohne Einhaltung des nach der StromGVV vorgesehen Verfahrens  den Strom sperrt.
Das gilt natürlich auch für Gas (Zudrehen des Absperrschiebers auf dem Gehweg vor dem Haus). Aber bitte hierzu kein \'neues Fass\' aufmachen, ist schon alles ausdikutiert.

Offline bolli

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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
« Antwort #12 am: 14. Juli 2010, 09:40:23 »
Zitat
Original von superhaase
Das ist doch gerade der Knackpunkt.
Bei einer berechtigten Sperrforderung wird der unabhängige Messstellenbetreiber dies sicher tun müssen, sonst Schadenersatzpflicht gegenüber Lieferant.
Bei einer unberechtigten Sperrforderung wird der unabhängige MSB dies eben sicher nicht tun, sonst Schadenersatzpflicht gegenüber Stromverbraucher.
Der Messstellen-/Netzbetreiber wird sich kaum in die rechtliche Bewertung der Sperrforderung einmischen. Er bekommt vom Versorger den Auftrag zu sperren. Ob dieses letztlich zu Recht oder zu Unrecht erfolgt, wird Sache des Versorgers sein und nicht des Messstellen-/Netzbetreibers.

Ich glaube nicht, dass der MSB Schadensersatzpflichtig wird, wenn er der Sperrforderung eines Versorgers nachkommt. Behauptet dieser einen rechtmäßigen Sperrgrund, dürfte der MSB aus dem Spiel (der Verantwortung) sein. Die Vertragsbeziehung, aus der der (angebliche) Sperrgrund hervorgeht, besteht schließlich zwischen Versorger und Verbraucher und nicht zwischen MSB und Verbraucher.

Insofern hilft letztlich tatsächlich nur der Weg, so lange wie möglich den notwendigen Hauszugang zur Sperrung notwendig zu machen, damit man ggf. dem Mitarbeiter nicht nur auf die Finger schauen kann sondern ihm schon vorher den Zugang nur zur Ablesung (§9 GasGVV) und NICHT zum Sperren gewährt. Wenn man für Zuwiderhandlungen mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch droht, wird dieser in den meisten Fällen eher wider abziehen und weitere Anweisungen einholen.


@pedro
Zitat
Original von pedro
Wo leben wir denn, dass ein EVU-Sachbearbeiter mal eben so den Strom sperrt? Ich möchte mal erleben, dass mir ein Netzbetreiber ohne Berechtigung und ohne Einhaltung des nach der StromGVV vorgesehen Verfahrens den Strom sperrt.
Es mag ja sein, dass SIE da (mittlerweile) auf dem Stand sind, was man (EVU, MSB)darf und was nicht (wie ICH inzwischen auch, durch intensives mitlesen hier), aber dass der Versuch oft genug unternommen wird, auch unter Missachtung der bestehenden Vorschriften, ist doch nicht nur hier im Forum zahlreich nachzulesen. Und was meinen Sie, warum man die Meldestelle für Energieunrecht ( Meldestelle für Energieunrecht ] eingerichtet hat? Weil sich die Versorger alle Rechtstreu verhalten ? Wohl kaum.

Und wenn der EVU/MSB-Mitarbeiter schon mal vor der Tür steht, klappts mit der schnellen Information meist auch nicht mehr und schon ist die Energie weg.
Und bei der Abschaltung aus der Ferne werden auch Sie sich kaum gegen eine  unrechtmäßige Sperre wehren können, wenn sie denn rechtswidrig z.B. ohne Einhalten der Frist erfolgt. Daher hilft wohl nur der notwendige Hauszugang.

Offline superhaase

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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
« Antwort #13 am: 14. Juli 2010, 10:11:37 »
Zitat
Original von Pedro
Die Spekuliererei um diese Sache treibt wirklich Blüten. Wo leben wir denn, dass ein EVU-Sachbearbeiter mal eben so den Strom sperrt? Ich möchte mal erleben, dass mir ein Netzbetreiber ohne Berechtigung und ohne Einhaltung des nach der StromGVV vorgesehen Verfahrens  den Strom sperrt
Dann haben Sie von dem realen Geschehen nicht viel Ahnung.
Dies kommt immer wieder vor.

@bolli:
Sie haben wohl Recht.
Auch ein unabhängiger MSB wird hier auf die Angaben des Versorgers angewiesen sein.

Aber:
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich denn aus dem Vertrag zwischen dem MSB und dem Stromverbraucher?

Besteht denn nicht auch hier eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden?
Aus dieser heraus wird der unabhängige MSB wohl sicher zumindest die Ankündigungsfristen einhalten und nicht unvermittelt sperren, was Netzbetreiber schon des öfteren getan haben.

Muss die Ankündigung vom MSB und/oder vom Versorger kommen?
Der MSB wird doch wohl einen Beleg für die rechtzeitige Ankündigung einfordern?
Das sollte man im Vertrag mit dem MSB als Stromkunde vielleicht festschreiben lassen, wenn es nicht Standard ist.

Wenn nun die Ankündigung rechtzeitig erfolgt, hat man als Kunde jedenfalls die Chance, innerhalb der Frist (2 Wochen) die Sperre noch zu verhindern, indem man dem MSB z.B. nachweist, dass eine Sperre unrechtmäiß wäre, oder indem man eine einstweilige Verfügung erwirkt, oder den Versorger abmahnt, etc. pp.
Ganz schutzlos ist man ja als Stromkunde auch nicht.

Es gibt jedenfalls keinen Grund zu der Annahme, dass man bei der Tochterfirma des Versorgers als Messstellenbetreiber besser aufgehoben wäre. Im Gegenteil.
Das Pseudoargument mit dem Wochenenddienst ist ja wohl Kokolores ...

Zurück zu meiner obigen Frage:
Ist denn eine ferngesteuerte Sperrmöglichkeit vorgeschrieben?
Wird es auch Stromzähler geben, die nicht ferngesteuert werden können, sondern nur ausgelesen?
Soviel ich weiß, ist hier noch gar nicht viel festgelegt, das muss wohl alles erst noch geregelt werden, oder?

ciao,
sh
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Offline hko

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neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
« Antwort #14 am: 14. Juli 2010, 10:46:46 »
Hallo,

mir scheint die Diskussion darüber, was der Versorger darf und was er schließlich tut, doch sehr theoretisch zu sein.

Meine eigenen Erfahrungen mit EON-Mitte:

Nach Widerspruch und Kürzung der Zahlungen wurde ich mit Mahnungen bombardiert. Das hörte erst auf, nachdem ich das Bundeskartellamt um Hilfe gebeten habe.
Es wurde ein Abschaltversuch unternommen, den ich als Hausbesitzer leicht abwehren konnte. Dafür hat mir EON-Mitte 50 Euro auf die Rechnung gesetzt!
Und schließlich wurde mein Konto zweimal von EON-Mitte geplündert. Für die von mir veranlasste Rückbuchung hat mir EON-Mitte - natürlich - die Kosten auf die Rechnung gesetzt!

Theoretisch waren alle diese Maßnahmen rechtswidrig und EON-Mitte hätte dies nicht tun dürfen. Aber die Praxis - siehe oben.

Deshalb lehne ich einen intelligenten Zähler entschieden ab, mit dem mir der Strom - ob rechtswidrig oder nicht oder auch nur \"versehentlich\" - einfach so abgeschaltet werden kann.

Gruß hko

 

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