Hallo dro1971,
der superhaase hat natürlich nicht wirklich unrecht, wenn er sagt, dass die Kosten für einen Anwalt sich manchmal lohnen.
Andererseits sitzen Sie ja sicherlich nicht seit Wochen nur an dem Problem, sondern haben sicherlich auch anderes zu tun. Hoffe ich zumindest für Sie und Ihre Firma.
Aber um mal wieder zum eigentlichen Sinn dieses Threads zu kommen:
All die ganzen Ausführungen zum EEG sind natürlich spannend, aber doch sehr grundsätzlich und haben mit Eurem konkreten Fall nichts zu tun. Denn was ihr zahlen müsst und was nicht, richtet sich nun einmal vorrangig nach eurem Vertrag, den ihr mit dem Großen geschlossen habt.
Und auch wenn die für AGBs zwischen Unternehmen andere Maßstäbe gelten als für AGBs zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher, gilt doch: Eine unwirksame Klausel ist eine unwirksame Klausel.
Und wie einige Vorredner (Plus, Fredericus Rex) schon gesagt haben, die von Dir eingestellte Klausel scheint alles andere als wasserdicht. Das bedeutet zwar nicht, dass ihr in keinem Fall zahlen müsst (die Klausel also doch wirksam ist oder der Vertrag noch eine andere Regelung enthält), aber ein bisschen Widerstand lohnt sich hier sicher.
Und wenn Dein Chef die Kosten für einen Anwalt scheut, könnt Ihr die Sache natürlich auch erstmal auf Euch zukommen lassen. Eine Idee die Du Deinem Chef präsentieren könntest, wäre es zum Beispiel, die Wirksamkeit der Klausel in einem Schreiben an den Großen anzuzweifeln und anzukündigen, die erhöhten Kosten bis zu einer Klärung erstmal nicht zu bezahlen.
So ein Schreiben muss auch nicht vom Anwalt sein. Denn die Großen lassen sich davon sowieso nicht beeindrucken.
Das ist natürlich nicht der Weisheit letzter Schluss, aber vielleicht findet Dein Chef das ja kreativer.
Wünsche gutes Gelingen