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Autor Thema: widerrechtliche Stromsperrandrohung (4 Wo.) wird nicht wiederholt - was nun?  (Gelesen 3179 mal)

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Offline Mrs.D.

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Hallo,

zu obiger Frage konnte ich bislang, trotz entsprechender Suche, keine Antwort finden...

Folgendes Szenario:
- Versorger \"droht\" mit vierwöchiger Frist die Stromsperre an
- Kunde fordert unter Fristsetzung zur entsprechenden Rücknahme auf, da Versorger hierzu nicht berechtigt ist (ungültige Preisanpassungsklausel/Preiswiderspruch, zudem vollzogener Versorgerwechsel)
- Versorger ignoriert dies, wiederholt im Gegenzug allerdings auch nicht die Stromsperrandrohung mit definitvem Sperrtermin (GsD).

Verliert das erste Stromsperrandrohungsschreiben dann (wann?) seine Kraft oder \"dümpelt\" es weiter vor sich hin und kann zu einem späteren Zeitpunkt (womöglich noch mit dem nur \"3-Tage-Frist-Schreiben\") \"reaktiviert\" werden?
Ich denke mal nicht, würde es aber doch lieber genau wissen.  ;)

Herzlichen Dank und viele Grüße,

Mrs.D.

Offline PLUS

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Es dümpelt und vor Gericht ist nichts sicher.

Ist § 315 BGB im Spiel und wurde darauf hin widersprochen gilt immer noch:

Sperrandrohung und Änderungskündigungen von Energieunternehmen gegenüber Verbrauchern unzulässig

Zuständige Kartellbehörde einschalten - Hinterlegung einer Schutzschrift - Antrag auf einstweilige Verfügung ...

Siehe z.B. Diskussion hier zur Sperrandrohungen

Offline RR-E-ft

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Gerade weil für den Kunden nach der erfolgten Sperrandrohung die Unsicherheit besteht, besteht ein besonderes Feststellungsinteresse, welches bei widerrechtlicher Sperrandrohung den Ausschlag für den Erfolg einer Gerichtsenetscheidung gibt. Durch die Gerichtsentscheidung soll diese Unsicherheit beendet werden.

Dieses besondere Feststellungsinteresse entfällt regelmäßig nur dann, wenn der deshalb außergerichtlich auf Unterlassung in Anspruch genommene Versorger /Netzbetreiber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt.

Offline Mrs.D.

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Vielen Dank für die Infos.

Nur, weil ich ja gerade kein Kunde mehr bin (sondern nur noch ein Ex-Kunde) kann man mir ja gar nicht den Strom \"abdrehen\".
Reicht deshalb nicht die Meldung an die Kartellbehörde aus oder wirklich den ganzen Gang mit Schutzschrift & Co. gehen?

Offline tangocharly

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Zitat
Original von Mrs.D.
Vielen Dank für die Infos.

Nur, weil ich ja gerade kein Kunde mehr bin (sondern nur noch ein Ex-Kunde) kann man mir ja gar nicht den Strom \"abdrehen\".
Reicht deshalb nicht die Meldung an die Kartellbehörde aus oder wirklich den ganzen Gang mit Schutzschrift & Co. gehen?

Es gilt der Grundsatz: Nicht kleckern - sondern klotzen.
Und es gilt weiter: \"Hilf dir selbst, dann hilft dir ....\"

Wenn Sie der Auffassung sind, dass sich die Kartellbehörden des Landes ganz besonders für Ihren Fall interessieren werden, dann könnten Sie ja das \"ARD-Prinzip\" anlaufen lassen.

Ich an Ihrer Stelle würde es aber - auf jeden Fall - mit dem Klotz-Prinzip probieren. Denn schon immer galt: \"Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil\".

Bis dass das letzte Stadtwerk in diesem Land begriffen haben mag, dass deren Sperrandrohungen in den Fällen des Billigkeitseinwands unzulässig sind, wird wohl noch viel Wasser den Rhein herunter fließen.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Mrs.D.

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Ob die Kartellbehörden sich für diesen einen Fall interessieren wird oder nicht, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.
Dennoch empfiehlt der BdE auf seiner Seite #1717 u.a. diese Vorgehensweise. Da mir diese Tipps und Ratschläge in der Vergangenheit immer gute Dienste erwiesen haben, sehe ich eigentlich keinen Grund, ihn diesmal in Frage zu stellen.
Selbst wenn es nichts bringt (vielleicht ist es ja doch der \"berühmte Tropfen\", der \"dem Fass den Boden aushaut\"!?), was schadet es mir bzw. was habe ich zu verlieren (außer meiner privaten Arbeitszeit und ein bißchen Geld für Porto und Papier)?

Ich bin im Übrigen davon überzeugt, dass auch das \"letzte Stadtwerk im Lande\" durchaus die Regelungen zur Stromsperre begreifen kann. Aber, wie heißt es so schön, \"wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt\" und probieren kann man es ja mal...
Ebenso wie man versuchen kann, dem Ex-Kunden einzureden, dass die Stomsperre \"rechtens\" ist, obwohl die Forderungssumme < 100 Euro ist, kein Vertragsverhältnis besteht, etc.
Oder auch, dass der Ex-Kunde gar kein wirksames Hausverbot erteilen kann, siehe § 9 StromGVV.

Und am Schluss versucht man dann womöglich noch zu behaupten, dass es ein Standardschreiben war, das der Computer im automatisierten Verfahren selbstständig so ausgedruckt und verschickt hat.  :rolleyes:  :D

 

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