Ob die Kartellbehörden sich für diesen einen Fall interessieren wird oder nicht, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.
Dennoch empfiehlt der BdE auf seiner Seite #1717 u.a. diese Vorgehensweise. Da mir diese Tipps und Ratschläge in der Vergangenheit immer gute Dienste erwiesen haben, sehe ich eigentlich keinen Grund, ihn diesmal in Frage zu stellen.
Selbst wenn es nichts bringt (vielleicht ist es ja doch der \"berühmte Tropfen\", der \"dem Fass den Boden aushaut\"!?), was schadet es mir bzw. was habe ich zu verlieren (außer meiner privaten Arbeitszeit und ein bißchen Geld für Porto und Papier)?
Ich bin im Übrigen davon überzeugt, dass auch das \"letzte Stadtwerk im Lande\" durchaus die Regelungen zur Stromsperre begreifen kann. Aber, wie heißt es so schön, \"wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt\" und probieren kann man es ja mal...
Ebenso wie man versuchen kann, dem Ex-Kunden einzureden, dass die Stomsperre \"rechtens\" ist, obwohl die Forderungssumme < 100 Euro ist, kein Vertragsverhältnis besteht, etc.
Oder auch, dass der Ex-Kunde gar kein wirksames Hausverbot erteilen kann, siehe § 9 StromGVV.
Und am Schluss versucht man dann womöglich noch zu behaupten, dass es ein Standardschreiben war, das der Computer im automatisierten Verfahren selbstständig so ausgedruckt und verschickt hat. :rolleyes:
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