Hallo Forum.
Seit dem 01.Januar 2004 beziehe ich den Strom von den Stadtwerken Düsseldorf (SWD), Netzbetreiber RWE.
Der Arbeitspreis betrug 13,92 ct/kwh,der Grundpreis 109,04 Euro/Jahr.
Zum 01.Januar 2005 wurden die Preise angehoben.
Arbeitspreis 15,09 ct/kwh,Grundpreis 120,64 Euro/Jahr,alle Preise brutto.
RWE hat z.Zt.folgende Preise,Arbeitspreis 16,43 ct/kwh,Grundpreis 90,48 Euro/Jahr brutto.
Wegen Unbilligkeit gemäss § 315 BGB habe ich am 15.Januar 2005 der Erhöhung widersprochen.
Für den Abschluss eines Vertrages mit den SWD ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung zwingend.
Am 09.06.2005 erhielt ich eine Zwischenabrechnung.Weil diese Abrechnung fehlerhaft war,habe ich diese zurück gewiesen.
Am 13.06.2005 teilt mir SWD mit,dass die Abrechnung v.09.06.2005 storniert worden ist.
In Erwartung der Jahresrechnung bat SWD mit Schreiben v.19.07.2005 den Zählerstand zum 31.07.2005 mitzuteilen,was auch erfolgt ist.
Weil die Energieversorger angeblich keine Veranlassung haben ihren Kunden Preiserhöhungen mitzuteilen ,Veröffentlichung in der Tagespresse würde ausreichen,habe ich sicherheitshalber am 08.08.2005 nochmals per Einschreiben gemäss § 315 Abs.3 Satz 2 eventuellen Preiserhöhungen widersprochen.
Mit Schreiben v.12.08.2005 erhielt ich die Kündigung mit folgendem auszugsweisen Wortlaut
Hiermit kündigen wir Ihnen den Versorgungsvertrag ordentlich gemäss § 9 Abs. 1 zum 30.09.2005.
Ab dem 01.10.2005 werden Sie nicht mehr von uns mit Energie beliefert.
Den Netzbetreiber haben wir informiert.
Die Jahresrechnung werden wir daher nicht mehr erstellen.
Am 04.09.2005 habe ich Widerspruch gegen die Kündigung mit den Hinweisen auf § 242 BGB und §§ 10 EnWG,5 AVBV erhoben.
SWD habe ich empfohlen den billigen Preis per Gerichtsbeschluss festsetzen zu lassen.
Bis zu diesem Zeitpunkt bin ich nicht gewillt Abschläge zu zahlen,in der Vergangenheit geleistete Abschläge werde ich stornieren.
Den Bund der Energieverbraucher,Herrn Dr. Aribert Peters,habe ich umfassend informiert.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Mit welchem Ergebnis?
Zu den gesetzlichen Hinweisen und dem Unterschied zwischen einem Tarif - und einem Versorgungvertrag können sicherlich die im Forum regelmässig beratenden Juristen Hilfestellung geben?
Freundliche Grüsse
joebi