Gaspreis und BörseEon-Ruhrgas stellt aber auch klar, dass die Gasimporte überwiegend Ölpreisgebunden bleiben, lediglich Teile werden am Spotmarkt zugekauft. Damit steigt zwar tendenziell die Bedeutung des Spotmarktes, von einer überragenden Bedeutung dieser Märkte für die Gasbeschaffung kann aber keine Rede sein. Tatsache ist, dass der Spotpreis zuletzt stark gesunken ist. Grund ist ein Überangebot an Gas, bedingt zum Teil durch den globalen Nachfragerückgang infolge der Wirtschaftskrise, aber auch durch neue Explorationstechniken in den USA. Anders gesprochen, es kann aktuell günstiger für die Unternehmen sein, auf den freien Spot- oder Derivatemärkten zu agieren, als über die Ölpreis-gebundenen Lieferverträge.
Kein Königsweg in Sicht Ob sich zukünftig der Gaspreis verstärkt im freien Spiel zwischen Angebot und Nachfrage bilden wird, oder ob die langfristig an den Ölpreis gekoppelten Vereinbarungen weiterhin dominant bleiben werden, lässt sich kaum vorhersagen. Ebenso bleibt fraglich, ob erstere Variante wirklich der Weisheit letzter Schluss für die Verbraucher ist. Schließlich würde sie bedeuten, dass der Gaspreis künftig ähnlich wie an einer Tankstelle schwankt.
Dieser Schluss ist halbwegs Unfug, verwiesen die Gasversorger doch bisher gerade bei ihren
Preisspielereien u.a. auch auf die Tankstellenpreise, von denen bezweifelt werden darf, dass sie sich im freien Spiel der Marktkräfte bilden.
Der schlechte Witz liegt doch gerade darin, dass in der alten Gaswelt die Letztverbraucherpreise viel stärker nominal schwanken als die ölpreisgebundenen BAFA- Erdgasimportpreise, sich demnach als weit volatiler erweisen! Das von der marktbeherrschenden E.ON Ruhrgas vorgegebene Dogma der HEL- Preisbindung hat uns Verbraucher gerade nicht davor geschützt, dass die Letzverbrauchergaspreise regelmäßig an der HEL-Rallye teilnehmen!!!
Wir werden von Leuten, die meinen, sie hätten die Sache mit der Ölpreisbindung irgendwie verstanden, weiter verblödet.
Bei Lichte betrachtet ergibt sich Folgendes:Die freie Gaspreisbildung könnte wohl beschleunigt werden, wenn alle Importmengen über die freien Handelsplätze gehandelt würden. Diese freien Märkte hätten dann ein weit größeres Gewicht und die Preise dort wären weniger volatil.
Es muss überlegt werden, ob marktbeherrschende Imoprteure wie E.ON Ruhrgas gesetzlich dazu gezwungen werden können, ihre importierten Gasmengen auf einem freien Handelsmarkt feilzubieten. Ruhrgas müsste mithin gezwungen werden, auf den Spotmärkten mit allen importierten Mengen als Verkäufer aufzutreten. Freilich gingen dadurch die bisher fast jeweils garantierten Margen beim konzerninternen Zwischenhandel verloren. Die sind es ja gerade, die das Gas zwischen Erdgasimportpreis und Letztverbraucherpreis so drastisch verteuern und den Gaspreis so treiben.
Der Marktpreis auf der Großhandelsebene würde sich durch eine entsprechende Stärkung des Spotmarktes wohl nahe dem BAFA- Erdgasimportpreis einstellen und diesem zustreben. Alle Energieversorger, die Letztverbraucher beliefern wollen, könnten ihren Bedarf dort zu den jeweiligen Marktpreisen decken. Der dortige Marktpreis wäre nicht stärker volatil als der BAFA- Erdgasimportpreis selbst. Eine Verschlechterung gegenüber aktuellen Ölpreisbindungen im Inland stünde also - mit Ausnahme der wenigen marktbeherrschenden Importeure - für niemenden zu erwarten. Der Marktpreis für Erdgas wäre schließlich deutlich weniger volatil als deutsche HEL- Notierungen und bisherige \"Marktpreise\".
Zwar würde die Ölpreisbindung in den Importverträgen auch die frei gebildeten Handelspreise noch beeinflussen, jedoch in geringerem Umfange.
Auf der Bezugsseite macht für Regionalversorger und Kunden eine Ölpreisbindung keinerlei Sinn, weil sie immer zu Gaspreisen führt, die sich von den Kosten entfernen und somit weniger marktgerecht sind.
Schließlich kann auch das Argument langfristiger Bezugsbindungen nicht überzeugen. Lange Bezugsbindungen bei den Importverträgen erfordern keine lange Bezugsbindung auf der Abgabeseite, weder gegenüber Regionalversorgern, Stadtwerken und Industriekunden, noch gegenüber sonstigen Letzverbrauchern, wie Haushaltskunden.
Nicht nur Haushaltskunden profitieren gerade davon, wenn sie sich aus langfristigen Bezugsbindungen lösen und deshalb am Markt in zunehmendem Maße günstigere Preise erzielen können. Kunden haben bei nicht langfristiger Bezugsbindung auch kein Risiko aus der Beschaffungssituation ihres Lieferanten. Im Zweifel wechseln sie den Lieferanten mit relativ kurzer Frist wieder und bleiben allein dadurch nahe am Markt und am marktgerechten Preis.
Schließlich kann sich nur über Märkte mit großer Liquidität auf Angebots- und Nachfrageseite ein
marktgerechter Preis durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage bilden.
Wenn sich - wie aufgezeigt - erst einmal die Großhandelspreise für Erdgas verstetigen, Preisschwankungen stärker gedämpft werden als bisher, sich dadurch auch verstetigte Letztverbraucherpreise auf niedrigerem Niveau einstellen, dann könnten sich schließlich auch die HEL- Notierungen ebenso wie die Benzinpreise an der Tankstelle verstetigen, weil ja Erdgas längerfristig als Alternative zur Verfügung stünde....
Siehste hier.Erst bei freier Marktpreisbildung könnten die Erdgaspreise folglich auch die HEL- Notierungen längerfristig beeinflussen. Auch Fernwärmepreise werden wohl zukünftig weniger stark schwanken.
Zu dieser Einschätzung gelange ich nicht zuletzt aufgrund einiger Semester Wirtschaftswissenschaften.
Es muss doch bedenklich stimmen, wenn etwa in einer Stadt wie Augsburg zwar 2/3 der Haushalte mit Erdgas heizen, der Preis sich bisher jedoch mittelbar nach den stark volatilen Heizölnotierungen bemisst, der Schwanz folglich mit dem Hund wedelt. Nach der
Wärmemarktthese von Prof. Siegfried Klaue (FU Berlin) et al. müsste sich der HEL- Preis in Augsburg wohl nach dem Gaspreis richten. Macht er aber komischerweise bisher gar nicht.
Bemerkenswert: Studentischer Mitarbeiter Heller als der Prof.Der Professor und sein Rumpelstilzchen.Die Entscheidung erinnert in ihrem Bemühen das Bedarfsmarktkonzept wenigstens als „Ausgangspunkt“ bei der Marktabgrenzung zu verwenden, ein wenig an die Geschichte von dem fußaufstampfenden Rumpelstilzchen: Es gibt eben den Gasmarkt, weil man sich als Verbraucher für den Gasmarkt entschieden hat. Die Entscheidung lässt gleichwohl für die zukünftige Missbrauchsaufsicht wesentliche Fragen offen. Wenn sie auch den hausinternen Streit mit dem VIII. Zivilsenat und seiner wirklichkeitsnäheren Betrachtung über einen Wärmemarkt beendet. Die unterschiedliche Wirklichkeitsnähe der beiden Senate wird an einem Wort deutlich: Der „Gasherd“ dient zur Begründung einer langfristigen Bindung.
Zur Wirklichkeitsnähe:
Bemerkenswert, dass der Verbraucher mit Elektroherd einen Strompreis und keinen Wärmepreis bezahlt, seinen entsprechenden Bedarf zudem auf dem Strommarkt deckt. Der Verbraucher mit Gasherd soll seinen Bedarf hingegen nicht auf einem Gasmarkt (eine virtuelle Erfindung) decken, weil es einen solchen nicht gäbe. Möglicherweise ist da jemand gedanklich noch in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts, um nicht zu sagen im letzten Jahrtausend, verfangen, als es auch noch Koch-, Bügel- und Lichtstrom jeweils über separate Zähler zu unterschiedlichen Tarifen gab: Kochmarkt, Bügelmarkt, Lichtmarkt... Nicht auszumalen, welcher Bedarfsmarkt wohl betroffen wäre, wenn jemand einen elektrischen Vibrator benutzt, etwa zur Reinigung der Brille mit Ultraschall.
Die Krönung zum Schluss:
Der Senat wird nun irgendwann die Frage entscheiden müssen, ob nicht in einem solchen Falle wegen § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB begrifflich und rechtsdogmatisch im Umkehrschluss ein Missbrauch ausgeschlossen ist. Wenn es nach dieser Vorschrift missbräuchlich und verboten ist, dass ein Marktbeherrscher auf dem beherrschten Markt für die gleiche Ware oder Dienstleistung höhere Preise nimmt als auf einem Wettbewerbsmarkt, auf dem er die gleiche Ware oder Dienstleistung anbietet, dann kann es eigentlich kein Missbrauch sein, wenn der Marktbeherrscher auf dem beherrschten Markt „nur“ die Preise nimmt, die er auf den Wettbewerbsmärkten fordert.
Die gleiche Ware?!
Sonne an Mond: Nie Heizöl in den Gasherd tun!
Wer Heizöl in den Gasherd gibt, der bekommt womöglich ob seiner Gemeingefährlichkeit vom Amt einen Betreuer.
Einen einheitlichen
Wärmemarkt gibt es nirgends.
So ein Herr Professor möge vielleicht mal in seiner Freizeit mit Beuteltasche auf den Markt gehen und versuchen, Wärme einzukaufen.
Seine Ehefrau, die ihm den Einkaufszettel schreibt, würde ihm wohl schon Bescheid geben, ob er denn ob seines Irrens über den Markt noch recht gescheit sei.
Des Professors Fußaufstampfen: Der Senat hat nun entschieden.Im März 2010 nun die lebensnahe Entscheidung des VIII. Zivilsenats zu Ölpreisbindung. Ich fände es jedenfalls schade, wenn
starrsinnige Lehrbeauftragte unsere verheißungsvolle studentische und akademische Jugend zu verdummen suchten.
Experten, die einfach alle Missbrauchsfälle wegzudiskutieren suchen, sind auch im Vatikan nicht mehr gefragt.
Nicht mehr im Vatikan, aber noch an einer Freien Universität in Deutschland?!