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Autor Thema: Recht auf Eichprotokoll beim Zählerwechsel?  (Gelesen 2873 mal)

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Offline RebellA

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Recht auf Eichprotokoll beim Zählerwechsel?
« am: 30. März 2010, 16:12:13 »
Hallo,

Wer weiß, ob ein (z.B. Gas-)versorger beim Zählerwechsel das oder die Eichprotokolle dem Kunden – auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden – aushändigen muss (§)

oder anders:
muss ein Kunde einen Zählerwechsel vornehmen lassen, wenn er keine Einsicht in das Eichprotokoll des neu einzubauenden Zählers nehmen kann?

Danke :-)
RebellA

 

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