Hallo,
Habe heute vom Amtsgericht Güstrow, einen Ladungstermin, am Montag dem 26.04.10 9.00 Uhr erhalten
Der Wortlaut ist, es ist der vorstehend aufgeführte Gütetermin und gegebenenfalls frühe erste Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt worden. Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen. Der beklagte wird, wenn er sich gegen den Anspruch verteidigen will, aufgeforde3rt, binnen einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung der Anspruchsbegründung auf diese zu erwiedern.
Anbei die Abschrift und beglaubigte Abschrift der bevollmächtigten Rechtsanwälte, von EON, 2 x 30 Seiten .
Angefügt 24 Anlagen, 198 Seiten.
Auszug der Anlagen :
Das Wirtschaftgutachten der Wikom AG Wirtschaftprüfungsgesellschaft.
Ein Schreiben der SHELL Erdgas Maketing GmbH über die Gaspreisentwicklung vom 12.01.2009.
Schreiben von ExxonMobil Gas & Power Marketing vom 21.10.2005 über die Bestätigung derPreisentwicklung des an leichtes Heizöl gebundene Arbeitspreis.
Ein Urteil vom 08.04.2009, Geschäfts Nr.: 322 0 344/08.
Ein Urteil vom 11.03.2009, 7 Q 265/06, Landgericht Itzehohe, über die Abweisung der Klage, durch Richter Vizepräsident Wullweber.
Ein Urteil vom 06.03.2007, 2 U 114/07, Landgericht Essen.
Mehrere Gewinn und Verlustrechnungen, 2004 - 2008.
Und die Zahlungsaufforderungen, meinerseits. von Eon, sowie offenen Forderungen.
Was wäre jetzt die richtige Reaktion, wie gehe ich jetzt vor.
Grüsse Eckhard