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Autor Thema: BGH verhandelt EWE Gaspreise  (Gelesen 15660 mal)

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Offline uwes

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BGH verhandelt EWE Gaspreise
« Antwort #15 am: 18. März 2010, 14:58:16 »
Zitat
Original von ESG-RebellEs ist auch auf eine Vereinbarkeit der Rechtsprechung mit der EU Richtlinie von 2003 zu achten, die jedenfalls bis zum 1.4.2007 in nationales Recht umzusetzen war.

Hier ist doch wohl der 1.7.2004 gemeint oder?
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline ESG-Rebell

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BGH verhandelt EWE Gaspreise
« Antwort #16 am: 18. März 2010, 15:15:15 »
Zitat
Original von uwes
Zitat
Original von ESG-RebellEs ist auch auf eine Vereinbarkeit der Rechtsprechung mit der EU Richtlinie von 2003 zu achten, die jedenfalls bis zum 1.4.2007 in nationales Recht umzusetzen war.

Hier ist doch wohl der 1.7.2004 gemeint oder?
Nein, es war 2007 genannt; ob nun April oder Juli, kann ich nicht mehr sagen.

Das Argument seitens Herr Wassermann (so wie ich es verstanden hatte) zielte jedenfalls darauf ab, dass die Richtlinie (längstens) in nationales Recht hatte umgesetzt werden müssen zu dem Zeitpunkt, ab dem die EWE ihre AGB geändert haben (nun mit Bezug auf die GVV).

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline nomos

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BGH verhandelt EWE Gaspreise
« Antwort #17 am: 18. März 2010, 16:06:13 »
RICHTLINIE 2003/54/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2003

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2003L0054:20040708:DE:PDF
Artikel 30
(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens am 1. Juli 2004 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.
(2) Die Mitgliedstaaten können die Umsetzung von Artikel 15 Absatz 1 bis zum 1. Juli 2007 zurückstellen. Die Anforderungen des Artikels 15 Absatz 2 bleiben hiervon unberührt.

........
RICHTLINIE 2009/72/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG

http://.eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:211:0055:0093:DE:PDF
Umsetzung: (1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens am 3. März 2011 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.

Offline __hp__

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BGH verhandelt EWE Gaspreise
« Antwort #18 am: 18. März 2010, 18:12:10 »
Zitat
Original von ESG-Rebell
Zitat
Original von uwes
Zitat
Original von ESG-RebellEs ist auch auf eine Vereinbarkeit der Rechtsprechung mit der EU Richtlinie von 2003 zu achten, die jedenfalls bis zum 1.4.2007 in nationales Recht umzusetzen war.

Hier ist doch wohl der 1.7.2004 gemeint oder?
Nein, es war 2007 genannt; ob nun April oder Juli, kann ich nicht mehr sagen.

Das Argument seitens Herr Wassermann (so wie ich es verstanden hatte) zielte jedenfalls darauf ab, dass die Richtlinie (längstens) in nationales Recht hatte umgesetzt werden müssen zu dem Zeitpunkt, ab dem die EWE ihre AGB geändert haben (nun mit Bezug auf die GVV).

Gruss,
ESG-Rebell.


Ich denke, Herr Wassermann ist da tatsächlich einem kleinen (unbedeutenden) Irrtum aufgesessen: Die \"Richtlinie 2003/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt\" war tatsächlich bis zum 1. Juli 2004 in nationales Recht umzusetzen. Dieses ergibt sich aus Art. 33 der Richtlinie. Ab dem 1. Juli 2007 sollte hingegen \"lediglich\" für sämtliche Gasverbraucher die Marktöffnung - zumindest rechtlich - abgeschlossen sein [Art. 23 (1) c) der Richtlinie] . Die richtlinienkonforme Auslegungsfrage, der sich ggf. auch der VIII. Zivilsenat jetzt stellen muss, betrifft insbesondere Art. 3 der Richtlinie, die bis zum 1. Juli 2004 in nationales Recht umzusetzen war:




Artikel 3 der Richtlinie 2003/55/EG
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen und Schutz der Kunden

(3) Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Endkunden und zur Gewährleistung eines hohen  Verbraucherschutzes und tragen insbesondere dafür Sorge, dass für schutzbedürftige Kunden ein angemessener Schutz besteht,  wozu auch geeignete Maßnahmen gehören, mit denen diesen Kunden geholfen wird, den Ausschluss von der Versorgung zu  vermeiden. In diesem Zusammenhang können sie Maßnahmen zum Schutz von Kunden in abgelegenen Gebieten treffen, die an  das Erdgasnetz angeschlossen sind. Sie können für an das Gasnetz angeschlossene Kunden einen Versorger letzter Instanz  benennen. Sie gewährleisten einen hohen Verbraucherschutz, insbesondere in Bezug auf die Transparenz der allgemeinen  Vertragsbedingungen, allgemeine Informationen und Streitbeilegungsverfahren. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass  zugelassene Kunden tatsächlich zu einem neuen Lieferanten wechseln können. Zumindest im Fall der Haushalts-Kunden schließen  solche Maßnahmen die in Anhang A aufgeführten Maßnahmen ein.




An dieser Stelle auch von mir einen recht herzlichen Dank und große Anerkennung für den Terminsbericht, der ja schon knapp 24 Stunden nach Schluss der mündlichen Verhandlung hier eingestellt war. Es ist schon eine reife Leistung, als Zuschauer den Überblick zu behalten, wo selbst die Verfahrensbeteiligten gegen 11:10 offenbar so langsam die Konzentration verloren.

Ein solcher Terminsbericht ist nicht zuletzt deshalb von großer Bedeutung, weil - wie es den Anschein hat - viele Verbraucher mittlerweile wohl den Glauben an die Unabhängigkeit des VIII. Zivilsenats verloren haben (ob zu Recht oder nicht, sei mal dahingestellt) und mit großer Anspannung - vielleicht sogar Skepsis - nach Karlsruhe geblickt haben.

Aber der Terminsbericht zeigt, dass die EWE die Auseinandersetzung noch längst nicht gewonnen hat. Dazu später wohl noch einige grundlegende Anmerkungen von mir.

Offline tangocharly

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BGH verhandelt EWE Gaspreise
« Antwort #19 am: 18. März 2010, 20:57:00 »
Zitat
Zitat @_hp_
Die richtlinienkonforme Auslegungsfrage, der sich ggf. auch der VIII. Zivilsenat jetzt stellen muss, betrifft insbesondere Art. 3 der Richtlinie, die bis zum 1. Juli 2004 in nationales Recht umzusetzen war:

Das waren doch die Anmerkungen vom Wassermann (und nicht vom Gasmann, sprich: die Meinung des VIII. Senats) ?

Wenn Sie (auch) dazu mehr grundlegendes Wissen haben, dann bin ich mal schon gespannt auf Ihre Ausführungen.

@nomos
... die zitierte RiLi *54* ist nicht die Gasrichtlinie, sondern die Stromrichtlinie (aber macht ja nix  --  mit der Umsetzung ist die Bundesregierung alle Mal im Verzug).
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Offline nomos

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BGH verhandelt EWE Gaspreise
« Antwort #20 am: 19. März 2010, 01:24:26 »
Zitat
Original von tangocharly
@nomos
... die zitierte RiLi *54* ist nicht die Gasrichtlinie, sondern die Stromrichtlinie (aber macht ja nix  --  mit der Umsetzung ist die Bundesregierung alle Mal im Verzug).
    Sorry, da habe ich mich um eine Ziffer vertan - Gas=RiLi *55*!
    Aber die Vorgaben sind identisch:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2003L0055:20030804:DE:PDF
Artikel 33
Umsetzung
(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriftenin Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens am 1. Juli 2004 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.

(2) Die Mitgliedstaaten können die Umsetzung von Artikel 13 Absatz 1 bis zum 1. Juli 2007 zurückstellen. Die Anforderungen des Artikels 13 Absatz 2 bleibenhiervon unberührt.

(3) Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.[/list]

Offline ESG-Rebell

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BGH verhandelt EWE Gaspreise
« Antwort #21 am: 19. März 2010, 11:11:01 »
Zitat
Original von tangocharly
Zitat
Zitat @_hp_
Die richtlinienkonforme Auslegungsfrage, der sich ggf. auch der VIII. Zivilsenat jetzt stellen muss, betrifft insbesondere Art. 3 der Richtlinie, die bis zum 1. Juli 2004 in nationales Recht umzusetzen war:
Das waren doch die Anmerkungen vom Wassermann (und nicht vom Gasmann, sprich: die Meinung des VIII. Senats) ?
Ja, Herr Wassermann hat sich als einziger zu der EU-Richtlinie geäußert.
Ich achte darauf, in den Terminsberichten stets den jeweiligen Redner und eventuelle Einwürfe von Herrn Ball zu kennzeichnen.

Im übrigen benehmen sich alle Beteiligten stets artig. Es redet nur, wem das Wort erteilt wurde. Einwürfe und Nachfragen erfolgen ausschliesslich durch den Vorsitzenden Ball.

Zitat
Zitat __hp__
Ich denke, Herr Wassermann ist da tatsächlich einem kleinen (unbedeutenden) Irrtum aufgesessen: ....
Die Prozessbeteiligten nehmen auf den \"Protokollanten\" natürlich keinerlei Rücksicht. Daher ziehen Sie bitte stets in Betracht, dass ich etwas nur halb mitbekommen oder falsch verstanden habe; der Irrtum also auf meiner Seite liegen kann und Herr Wassermann falsch zitiert wurde.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline RR-E-ft

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BGH verhandelt EWE Gaspreise
« Antwort #22 am: 20. Mai 2010, 16:00:34 »
Verkündungstermin: 16. Juni 2010 = verlegt auf 14. Juli 2010
Verhandlungstermin: 17. März 2010

Anscheinend gibt es im Senat doch größeren Beratungsbedarf. Als zuletzt Entscheidungen deshalb auf die lange Bank geschoben wurden, erwies es sich als für die Verbraucher vorteilhaft.

Offline bolli

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BGH verhandelt EWE Gaspreise
« Antwort #23 am: 21. Mai 2010, 10:05:29 »
Na, dann wollen wir mal hoffen, dass das auch im vorliegenden Verfahren so weitergeführt wird.  :D

Offline samasaphan

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BGH verhandelt EWE Gaspreise
« Antwort #24 am: 12. Juli 2010, 18:06:28 »
Hallo,

ich habe in 2004/2005 wohl mal schon den Protest gg EWE Brandenburg mitgemacht und zwischenzeitlich alles irgendwie vergessen...

Ob ich das Schreiben http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Musterschreiben-an-Versorger__1703/
an die EWE faxe mit dem Hinweis, dass ich mich dem Urteil vom  14.07.2010 beuge/anschließe?

Oder sind \"alle Messen gesungen\"?

 :rolleyes:

Offline bolli

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BGH verhandelt EWE Gaspreise
« Antwort #25 am: 13. Juli 2010, 07:43:40 »
Zitat
Original von samasaphan
Hallo,

ich habe in 2004/2005 wohl mal schon den Protest gg EWE Brandenburg mitgemacht und zwischenzeitlich alles irgendwie vergessen...

Ob ich das Schreiben http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Musterschreiben-an-Versorger__1703/
an die EWE faxe mit dem Hinweis, dass ich mich dem Urteil vom  14.07.2010 beuge/anschließe?

Oder sind \"alle Messen gesungen\"?

 :rolleyes:

Na, na, nicht so destruktiv. Noch haben wir einige Stimmen nicht gehört in dem Chor.  ;) Da hat der BGH als Chorleiter sicher noch einiges zu dirigieren.

Aber letztlich ist das Urteil eine Entscheidung im Einzelfall, die zwar grundsätzliche Bedeutung hat/haben kann, jedoch müssen Sie möglicherweise Ihre Ansprüche noch extra geltend machen, so Sie denn noch welche haben. Sprich: Wenn der BGH entscheiden sollte, dass ALLE Preissteigerungen unwirksam waren (auch die Unwiedersprochennen), dürften die meisten ja eher Nachforderungen haben, da sie überwiegend die Widerspruchspreise gezahlt haben. Für Überzahlungen wird es nicht ausreichen, sich auf das  Urteil zu berufen, da wird EWE ggf. kaum freiwillig zahlen. Also muss man wohl weiter kämpfen.

Offline jroettges

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BGH verhandelt EWE Gaspreise
« Antwort #26 am: 14. Juli 2010, 11:02:55 »
Presseerklärung zum Urteil vom 14.7.10

Für die \"Altverträge\" sind wir nun wieder am Anfang der Geschichte, es geht wieder um die Billigkeit der Preiserhöhungen der EWE vor dem 1.4.2007.

In dem Parteigutachten der EWE, erstellt von Ernst&Young, gibt es etliche Angriffspunkte, u.a. die Bindung an die HEL-Notierungen. In den anstehenden weiteren Verfahren wird man sich also darum streiten müssen.

Für die ab 1.4.2007 geltenden Vertragsbedingungen hat die EWE sich eine volle Klatsche geholt. Mal gespannt, wie sie sich nun den Kunden gegenüber verhält.

Offline uwes

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BGH verhandelt EWE Gaspreise
« Antwort #27 am: 14. Juli 2010, 13:10:26 »
Zitat
Original von jroettges
Für die ab 1.4.2010 geltenden Vertragsbedingungen hat die EWE sich eine volle Klatsche geholt.

Es geht um die ab dem 1. April 2007 verwendete Preisänderungsbestimmung. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Es ist damit zu rechnen, dass die EWE Sonderverträge, die ab dem oder mit Wirkung ab 1.4.2007 abgeschlossen oder verändert wurden, nunmehr kündigt.

Damit sind alle Preiserhöhungen, die auf dieser Grundlage basieren nicht durchsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen

Uwes
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Offline jroettges

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BGH verhandelt EWE Gaspreise
« Antwort #28 am: 14. Juli 2010, 13:36:01 »
Natürlich 1.4.2007. War ein reiner Schreibfehler.

Offline Heizer

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BGH verhandelt EWE Gaspreise
« Antwort #29 am: 14. Juli 2010, 13:40:49 »
Ich hoffe, ich interpretiere das einigermaßen richtig ...?

- der BGH hat festgestellt, daß EWE-Sondervertragskunden keine Tarifkunden sind.

- der BGH hat festgestellt, daß die AGB´s ab 4/2007 von EWE kein  einseitiges Preisänderungsrecht beinhalten.

Falls das zutrifft, dürfte sich EWE in eine interessante Verhandlungsposition gegenüber den ganzen verklagten Gaskunden befinden.

 

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