Quelle:
www.zfk.deBGW warnt vor irreführenden Werbebriefen
Der BGW warnt vor irreführenden Werbeanschreiben einer kommunalen Beratungsgesellschaft an EVU, in denen unter Hinweis auf eine angebliche Veröffentlichungspflicht von Entgeltkalkulationen Beratungsleistungen akquiriert werden. In dem Schreiben werde u. a. die unzutreffende Behauptung aufgestellt, dass infolge der Rechtsprechung des Amtsgerichts Heilbronn eine \"neue Art von Publizitätspflicht\" der EVU bestünde. Versorger seien weder nach gesetzlichen Vorschriften noch der Rechtsprechung zufolge zur Veröffentlichung der Kalkulationsgrundlagen zur Gaspreisbildung verpflichtet, stellt der BGW dazu fest. (ZfK-22.8.05)