Hallo Peter,
unser Energieversorger, die Gelsenwasser AG, bietet solche Verträge auch an. Sie haben so schöne Namen, wie \"Erdgasfix\" oder ähnlich.
Unserer Erfahrung nach werden die zukünftigen Preiserhöhungen der Standardverträge dort gleich mit eingebaut. Das sehen sie ja auch am Arbeitspreis. Der ist ja im Festvertrag um mindestens 1 Cent höher.
Die Festverträge werden vom Energieversorger immer mit sogenannter \"Planungssicherheit\" für den Verbraucher begründet, aber was ist schon ein Jahr ? Und dann bei den Preisen ?
Desweiteren haben Sie bei diesen Verträgen nie die Möglichkeit, eine Preiskontrolle durch nachträglichen Widerspruch, wie im Standardvertrag auszuüben, weil diese Verträge juristisch ausgedrückt \"einvernehmlich\" geschlossen werden !!!
Da somit keine einseitige Preisfestlegung wie im Standardvertrag mehr vorliegt, können Sie bei diesen Verträgen dann nicht mehr gegen evtl. \"unbillige\" (ungerechtfertigt hohe) Preise widersprechen.
Nach unseren Erfahrungen können Sie es lieber beim Standardvertrag belassen, und dann die Preise mit Widersprüchen \"einfrieren\".
Wie das geht, können Sie hier überall nachlesen.
So haben Sie mehr davon !
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland
B. Ahlers