\"Fraglich, warum von Änderungskündigung die Rede geführt wird. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung unter der Bedingung, dass man einen Antrag auf Vertragsänderung nicht annimmt.\"
Das ist richtig. Ich habe einen Antrag auf Vertragsänderung nicht angenommen, d.h. ich habe einfach nicht reagiert, da ich der Ansicht war, dass dies nicht erforderlich sei.
Ich habe im Jahr 2000 einen unbefristeten Sondervertrag geschlossen, der mit einer 6-monatigen Frist auf den Schluss eines Monats gekündigt werden kann.
Nach Meinung des Gasversorgers konnte der bestehende Gaslieferungs-Sondervertrag nach Einführung der GasGVV über den 30.09.2007 hinaus nicht fortgeführt werden. Da ich den angebotenen Sondervertrag auf der Grundlage des neuen Rechtsrahmens – zu den angeblich weiterhin günstigen Preiskonditionen – nicht unterschrieben hatte, erfolgte die Änderungskündigung.