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Autor Thema: Versorger gibt vor dem LG Konstanz klein bei  (Gelesen 4728 mal)

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Offline RR-E-ft

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Versorger gibt vor dem LG Konstanz klein bei
« am: 18. Dezember 2009, 16:57:16 »
Stadtwerke geben vor dem LG Konstanz klein bei.

Zitat
Der Anwalt der Stadtwerke Villingen-Schwenningen SVS, Armin Feuring aus Chemnitz, hatte von Anfang an im Konstanzer Landgericht einen schweren Stand. Gleich zu Beginn der Verhandlung vor der 6. Kammer machten die drei Richter klar, dass sie keinem der Argumente der Stadtwerke folgen werden. Völlig unerwartet gingen die Richter des Landgerichts sogar noch weiter und führten Gesichtspunkte an, die bisher noch gar kein Thema waren. So hält das Gericht jetzt auch die Preisanpassungsklausel sogar bei steigenden Steuern und Abgaben, die den Gaspeis verteuern können, für unrechtmäßig.

 Danach war klar: Die SVS nehmen die Berufung zurück.

Siehe auch hier.

Zitat
Dreh- und Angelpunkt der Argumentation des Landgerichts waren erhebliche Zweifel an der Verständlichkeit der Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zweckverband Gasversorgung Baar, die damals dem Schreiben der SVS beigefügt waren. Allein die Tatsache, dass hier eine andere Gesellschaft aufgetreten war, wurde vom Gericht als »problematisch« bezeichnet. Der Anwalt der SVS konterte, die Geschäftsführer beider Unternehmen seien identisch. Auch in diesem Punkt gingen die Meinungen auseinander.

Anschließend konzentrierte sich die Diskussion auf die vom Gericht festgestellte Unverständlichkeit der Klauseln, die Preisänderungen der SVS rechtfertigen sollten. Zwei Tage habe man sich mit den Unterlagen beschäftigt, doch was die einzelnen Begriffe meinten, habe sich ihm nicht erschlossen, erklärte der Vorsitzende. »Es kann nicht angehen, dass drei Richter stundenlang rätseln, was damit gemeint sein könnte.«

Seine Kollegin erklärte, es sei unklar, womit die »leeren Worthülsen« gefüllt werden sollten. Die Klauseln seien dem Verbraucher unzumutbar.





Damit wird das Urteil des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen, das dem Kläger einen Rückerstattungsanspruch zuspricht, rechtskräftig. Der Versorger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Offline DieAdmin

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Versorger gibt vor dem LG Konstanz klein bei
« Antwort #1 am: 18. Dezember 2009, 17:10:53 »
Entsprechende Aktualisierung ist auch in der Entscheidungssammlung zu lesen:

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2479/

Im Forum die \"Vorgeschichte\": Kläger gewinnt im Gasstreit

 

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