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Autor Thema: Mahnbescheide des Versorgers  (Gelesen 4955 mal)

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Offline RR-E-ft

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Mahnbescheide des Versorgers
« am: 12. Januar 2010, 17:21:30 »
Mahnbescheide des Versorges

Zitat
„Wir sind der Auffassung, dass die Preiserhöhungen rechtens sind“, sagt Julia Muth (SVS). Deshalb habe man Mahnbescheide an die Preiskürzer verschickt, die immer noch den alten Gaspreis zahlen. Ohne die Mahnbescheide wären die Ansprüche (so es überhaupt welche gibt) aus dem Jahr 2005 jetzt verjährt. Laut Gerichtsurteil vom 17. Dezember können alle Kunden, die bisher nur unter Vorbehalt gezahlt haben, ihr Geld zurückfordern.

Forderungen aus Verbrauchsabrechnungen mit Rechnungsdatum XX.YY.2005, die noch in 2005 fällig wurden, sind bereits mit Ablauf des 31.12.2008 verjährt gewesen.

Offline nomos

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Mahnbescheide des Versorgers
« Antwort #1 am: 12. Januar 2010, 18:47:08 »
selten dämlich   :tongue:

... verjährt wohl auch nur im Einzelfall:

Zitat
....
Der vorsitzende Richter betonte, dass es sich bei dem behandelten Fall um einen Einzelfall handelt. Selbiges hatte auch SVS-Geschäftsführer Ulrich Köngeter in der Vergangenheit immer wieder hervorgehoben: „Eine Allgemeingültigkeit lässt sich nicht ableiten.“

Bei dem Prozess ging es nicht um die Rechtmäßigkeit von Preiserhöhungen, sondern um Feinheiten in den Vertragsklauseln. Die SVS vertritt weiterhin ihre Rechtsmeinung, dass die strittigen Preisänderungsklauseln in den Gasverträgen der Normsonderkunden gültig sind.
    =614&cHash=9ef3fac6e8\']Pressemitteilung[/list]

     

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