Vattenfall muss Ihnen die Billigkeit der Preiserhöhung vorgerichtlich nicht nachweisen. Es reicht aus, dass man Ihnen darlegt, warum die Preiserhöhung der Billigkeit entspricht.
Ich würde auch unter Fristsetzung klipp und klar verlangen, dass Vattenfall klarstellt, dass sie aus Ziffer 2 des Sondervertrages keine Rechte herleitet, und Ihnen das Recht zubilligt, Ihren Haushaltsstrom von einem anderen Unternehmen zu beziehen, ohne dass deshalb der Nachtstromvertrag gekündigt wird.