Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?  (Gelesen 27901 mal)

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Offline ladiko

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Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
« am: 07. Dezember 2009, 18:52:12 »
Hallo!

Ich habe eine Nachtspeicherheizung. Diese wird von 22 bis 6 Uhr mit Strom versorgt und über einen separaten Stromzähler abgerechnet. Weil in Berlin Vattenfall der günstigste Anbieter bei Nachtstrom ist, bin ich auch mit dem normalen Strom bei Vattenfall. Kann ich auf Grund des separaten Stromzählers für die Heizung auch zu einem anderen Anbieter beim normalen Strom wechseln? Nicht dass Vattenfall dann \"böse\" wird und mir den günstigeren Heiz-Nachtstrom von ihrer Seite aus kündigt - oder wird so etwas nicht vorkommen?

Gruß Ronny

Offline reblaus

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Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2009, 19:19:36 »
Sollte so etwas vorkommen, würde ich sofort die Kartellbehörden einschalten.

Offline ladiko

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Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2009, 19:28:26 »
grundlegend richtig, aber führ mal den nachweis, dass es da nen zusammenhang gibt. per ordentlicher kündigung zum übernächsten monatsende kann ich denen doch nix?! aber eigentlich unwahrscheinlich, wenn ich zwei stromverträge hab, oder? vattenfall hat sowas sicher nicht nötig.

ps.: glückwunsch zum 1.000 beitrag! :-)

Offline Cremer

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Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
« Antwort #3 am: 07. Dezember 2009, 23:23:25 »
@ladiko,

ich würde sagen ja bei zwei separaten Tarifzählern.

ich könnte mir allerdings vortstellen, dass in dem nachtstromvertrag eine klausel drin ist, die Sie an den Tagstrom bindet. Da Nachtstrom nur vom örtlichen Versorger möglich ist, wird dann auch durch diese Klausel kein anderer Tagstromversorger möglich sein.

Mal genau nachlesen in den Verträgen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Christian Guhl

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Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
« Antwort #4 am: 07. Dezember 2009, 23:29:44 »
Gibt es in Berlin tatsächlich mehrere Nachtstromanbieter ? Werden Tag- und Nachtstrom in zwei getrennten Verträgen geliefert ? Das sind ja paradiesische Zustände ! Woanders wird das in einem Vertrag abgehandelt. Wer Nachtstrom bezieht, ist auch mit dem Tagstrom an den Grundversorger gebunden. Das Kartellamt bezeichnet die Tatsache, dass die Liberalisierung des Strommarktes für Nachtstromkunden nicht stattgefunden hat, als \"untergeordnetes Problem\" und sieht keine Notwendigkeit zum Einschreiten.

Offline ladiko

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Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
« Antwort #5 am: 08. Dezember 2009, 00:32:17 »
ich habe auf jeden fall 2 verträge, es werden 2 separate beträge abgebucht, ich erhalte 2 getrennte rechnungen und habe 2 stromzähler.

wahrscheinlich war die aussage \"vattenfall bei nachtstrom am günstigsten\" etwas falsch - es gibt sonst eigentlich keinen anderen nachtstromanbieter. zumindest gehe ich davon aus, dass die nette nachtstromanteil-option bei den meisten stromvergleichsrechnern nicht die preise liefert, die ich mit dem \"sondervertrag nachtspeicherheizung\" von vattenfall bekomme. aber den normalen stromtarif könnt ich ja wechseln - wobei sich das beim nachrechnen nur lohnt, wenn man jedes jahr wechselt und den bonus mit einrechnet. sonst kann man wohl auch bei vattenfall bleiben. da gibts wenigstens ne ortsnetznummer unter der man jemanden erreicht und mind. eine filiale in berlin.

witzig fand ich ja mal ein gespräch zur senkung des abschlagbetrags bei nem onlinetarif. hatte kurz vor dem gespräch den zähler abgelesen und online den wert eingetragen. konnte online die abschlagssumme nicht weiter senken, also angerufen. ergebnis:
* abschlag online beliebig erhöhbar
* abschlag online nur um 10% in 3 monaten senkbar, aber mitarbeiter können mehr
* dame muss aktuellen zählerstand eingeben, system berechnet verbrauch seit letzem ablesen und daraus abschlagssumme
* letzte ablesung war natürlich mein ablesen kurz vor dem anruf ... also berechnung von heute bis heute -> geht nicht -> nix senken ...

gute nacht und ich schau morgen / übermorgen mal in meine verträge und geb bescheid.

Offline Cremer

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Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
« Antwort #6 am: 08. Dezember 2009, 10:20:09 »
@ladiko,

dann müßte ein Wechsel für den Tagstrom möglich sein.

Einfach mal probieren.
MFG
Gerd Cremer
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Offline ladiko

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Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
« Antwort #7 am: 10. Dezember 2009, 19:13:16 »
Ok, hier der \"Sondervertrag Elektro-Speicherheizanlagen für Haushalts- und Gewerbekunden\": http://www.vattenfall.de/www/vf/vf_de/Gemeinsame_Inhalte/DOCUMENT/154192vatt/289100prod/289114priv/1390055agb/P0274259.pdf

Unter Punkt 2 steht: \"Der Sondervertrag kann nur zusätzlich zu einem Stromliefervertrag für die allgemeine elektrische Anlage abgeschlossen werden.\"

Da die Gesamtkosten für Heizung trotz des kWh-Preises von momentan 10,89ct (ab 1.1.2010 sind\'s 12,2ct) und einer Grundgebühr von 2,88/Monat etwa das 1,5fache des normalen Stroms betragen und ich anscheinend nur beides zusammen von Vattenfall beziehen kann, wäre es wohl nicht sehr schlau den normalen Stromvertrag zu kündigen. Seht ihr das auch so?

Offline bjo

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Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
« Antwort #8 am: 10. Dezember 2009, 19:39:38 »
6 Preisänderung
Der Lieferant behält sich vor, die Preise zu ändern. Über beabsichtigte
Preisänderungen wird der Lieferant den Geschäftspartner bis
spätestens vier Wochen vor Wirksamwerden der Preisänderung
schriftlich informieren. Der Geschäftspartner ist bei einer solchen
Preisänderung berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei
Wochen zum Wirksamwerden der Preiserhöhung schriftlich zu
kündigen. Maßgeblich ist der Zugang des Kündigungsschreibens
beim Lieferanten. Bei nicht fristgemäßem Zugang der Kündigung
des Geschäftspartners gilt diese Kündigung als ordentliche Kündigung
im Sinne der Ziffer 8. Diese außerordentliche Kündigungsmöglichkeit
besteht nicht bei einer Preisänderung aufgrund

diese Klause dürfte keinem Gereicht standhalten!
Mehr wirst du hier im Forum finden!
d. h.
= > Preise kürzen auf Stand des Vertragsbeginn!

Offline ladiko

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Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
« Antwort #9 am: 10. Dezember 2009, 21:23:56 »
Was soll ich dazu im Forum finden? Ich weiß ja nicht mal wo ich mit suchen ansetzen soll.

Offline bjo

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Offline Cremer

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Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
« Antwort #11 am: 11. Dezember 2009, 10:04:28 »
@latiko,

wußt ich\'s doch.

Trennung von Nacht- und Tagstrom bei unterschiedlichen Versorgern ist ausgeschlossen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline ladiko

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Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
« Antwort #12 am: 13. Dezember 2009, 09:41:13 »
Hallo,

euren Aussagen entnehme ich zum einen, dass ich auf Grund der AGB meinen normalen Stromtarif nicht wechseln kann. Kann man die gegannte AGB-Klausel nicht als unerwartet und überraschend ansehen und somit wäre sie unwirksam?

Zum anderen verstehe ich euch so, dass ich der Preiserhöhung in Bezug auf §315 BGB widersprechen sollte, da ich dem Walten des Lieferanten \"schutzlos\" ausgesetzt wäre, wenn er die Preise diktiert? Außerdem muss ich den Hinweis auf meine Möglichkeit zur Kündigung nicht weiter billigen - wieso versteh ich noch nicht ganz. Vor allem bekomm ich einen entsprechenden Sondervertrag für die Nachtspeicherheizung sonst bei keinem Anbieter.

Offline reblaus

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Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
« Antwort #13 am: 13. Dezember 2009, 10:02:58 »
@ladiko
Zitat
Artikel 82 EG-Vertrag

Mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar und verboten ist die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder auf einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

Dieser Mißbrauch kann insbesondere in folgendem bestehen:
   a)    der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen;
   b)    der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher;
   c)    der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;
   d)    der an den Abschluß von Verträgen geknüpften Bedingung, daß die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.

Einen Nachtstromvertrag mit dem Abschluss eines Haushaltstromvertrages zwingend zu verbinden, ist verboten.

Wenn Vattenfall eine marktbeherrschende Stellung bei Nachtstrom hat, ist sie gezwungen, Sie zu beliefern. Vattenfall darf Ihnen den Nachtstromvertrag gar nicht kündigen. Sie muss Sie zu gleichen Konditionen beliefern, wie andere Nachtstromkunden auch.

Das weiß man bei der Vattenfall auch. Schreiben Sie denen einen netten Brief, und bitten Sie darum klarzustellen, dass die oben beschriebene Vertragsklausel unwirksam ist, da sie gegen Kartellrecht verstößt. Sollte diese Klarstellung nicht bis zu einem genannten Termin erfolgen, sollten Sie eine Beschwerde beim Bundeskartellamt androhen.

Offline Cremer

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Normal- und Nachtstrom - verschiedene Anbieter?
« Antwort #14 am: 13. Dezember 2009, 11:04:43 »
@reblaus,

leider ist das überall so in der Republik.

@latiko,

Beschwerde beim Bundeskartellamt und/oder Landeskartelamt

Schriftlich vom versorger die Stromtarifabhängigkeit bestätigen lassen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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