Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Klageschrift erhalten  (Gelesen 15840 mal)

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Offline Michael S.

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Klageschrift erhalten
« am: 07. Dezember 2009, 12:27:01 »
Trotz verlorenen Prozesses vor dem LG Hamburg und noch ausstehender Berufungsverhandlung hat mir E.ON jetzt eine Klageschrift gegen meine zurüchbehaltenen Zahlungen zustellen lassen.
Unglaublich, wie umfangreich so eine Klageschrift sein kann -  140 Seiten!
Vielleicht wollen die Anwälte die Richter damit eher erschlagen als überzeugen :-)
Selbstverständlich werde ich mich gegen die Klage verteidigen, Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung liegt vor.
Ich bin gespannt...

Offline flotex

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« Antwort #1 am: 07. Dezember 2009, 18:10:01 »
EON verbrennt scheinbar Geld durch verlorene Prozesse und doppelt versandte Mahnbescheide, um dann über gestiegene Ausgaben zu jammern und im Anschluß daran dann die Preise zu erhöhen. Auch wenn es hier schon genannt wurde, nochmals aus vzhh.de (Verbraucherzentrale Hamburg):

-- zitat on ----
... Dabei erfährt E.on bei den Amtsgerichten derzeit eine Abfuhr nach der anderen, so in Bergedorf, Blankenese und zuletzt in Reinbek. Das dortige Amtsgericht ist angesichts der 400 vorliegenden Verfahren jetzt dazu übergegangen, die E.on-Anwälte in einem Standardschreiben unmissverständlich auf die Aussichtslosigkeit ihrer Klagen hinzuweisen. Darin heißt es: „geht das Gericht davon aus, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam ist und (E.on Hanse) nur die Tarife zustehen, die bis zum Widerspruch erhoben wurden“
--- zitat off ---

Scheinbar braucht es noch nicht einmal einen Anwalt zur Verteidigung, dennoch: Viel Glück (vielleicht eher: Viel Spaß  :D)

Wo findet denn das Verfahren statt?

Gruß von flotex

Offline Cremer

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« Antwort #2 am: 07. Dezember 2009, 23:25:23 »
@Michael S.,

vielleicht nach dem Motto.

jetzt erst recht, koste es was es wolle!
MFG
Gerd Cremer
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Offline Michael S.

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« Antwort #3 am: 08. Dezember 2009, 08:18:48 »
@flotex:

Die Klage wurde an meinem zuständigen Amtsgericht Blankenese eingereicht.
Vielleicht wäre ein Anwalt gar nicht nötig, aber wenn ich schon eine Rechtsschutzversicherung habe, gehe ich trotzdem lieber auf der sicheren Seite.

Offline Docker

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« Antwort #4 am: 09. Dezember 2009, 07:48:39 »
Moin,
auch ich habe die Klageschrift erhalten ... ich glaube die haben ein Rad ab ... gibt es eine Empfehlung eines Anwalts im Hamburger Süden?

Weiter gehts ...
Wer kämpft, kann verlieren ... Wer nicht kämpft, hat schon verloren ...

Offline flotex

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« Antwort #5 am: 09. Dezember 2009, 20:25:14 »
Nun hats auch mich erwischt  :P Ein dickes Buch mit allen möglichen Anhängen. Interessant ist die Begründung. Hier ein Auszug:

--- Zitat on ---
Inzwischen, möglicherweise aber auch wegen der Darlegungen der Klägerin zur Marktüblichkeit ihrer Preise, haben die Rechnungskürzer den Schwerpunkt der Auseinandersetzung mit der Klägerin auf einen formalen Aspekt verlagert, nämlich die AGBrechtliche Wirksamkeit der Preisanpassungsklausel. Trotz jahrelanger unbeanstandeter Vertragsentwicklung sind sie der Meinung, dass die vertraglich vereinbarte Preisanpassungsklausel nicht hinreichend transparent sei und gegen das Angemessenheitsgebot des § 307 BGB verstoße. Selbst wenn ihnen die insofern zunehmend rigide höchstrichterliche Rechtsprechung an diesem Punkt Recht geben mag, würde die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel doch keinesfalls die hier streitgegenständlichen Rechnungskürzungen rechtfertigen können. Denn die rechnungskürzenden Kunden schulden der Klägerin für deren vertragsgemäß erbrachte Leistung auf jeden Fall ein dem objektiven Wert des bezogenen Gases entsprechendes Entgelt. Auf einen günstigeren als den marktüblichen Preis hat nach geltendem Recht niemand einen Anspruch.
--- Zitat off---

Soso, die \"zunehmend rigide höchstrichterliche Rechtsprechung\"... :D

Na dann werde ich mich mal mit meiner Rechtsschutz in Verbindung setzen.
Daher schon mal die Frage, ebenso wie Docker: Gibt es eine Empfehlung oder besser, eine Liste von Anwälten für den Raum Hamburg?
Gibt es ein Musterschreiben (\"Verteidigungsabsicht\")? Dazu brauche ich ja noch keinen Anwalt..

Gruss von flotex

Nachtrag: Das Musterschreiben gibt es bei vzhh.de. Ich werde aber trotzdem einen Anwalt beauftragen. Das treibt EONs Kosten in die Höhe  :D

Offline Radke

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« Antwort #6 am: 10. Dezember 2009, 23:30:19 »
Auch ich habe diesen dicken Packen Papier von E.On Hanse erhalten. Und das wo ich schon dachte, nun sei dieser ganze Ärger nach dem Gerichtsurteil endlich erledigt.
Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek schreibt mir: Das schriftliche Vorverfahren wird angeordnet. Ich möge mich binnen 2 Wochen äußern, ob ich mich gegen die Klage verteidigen will. In dem Fall müßte ich eine Klagerwiderung einreichen.
Meine Frage in die Runde:
Kann ich dieses alles auch ohne Anwalt durchstehen? Ich bin nicht rechtschutzversichert und befürchte, die Kosten für den Rechtsbeistand stehen nachher in keinem Verhältnis zu dem Geldbetrag um den es geht.

Für Tips, wie ich mich am besten in dieser Situation verhalte, wäre ich sehr dankbar.

Schöne Grüße von Radke

Offline Michael S.

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« Antwort #7 am: 11. Dezember 2009, 07:17:17 »
Der Frage von Flotex möchte ich mich anschließen:
kann jemand Anwälte empfehlen, die sich dieser Mamutaufgabe stellen, ohne gleich eine Sonderhonorarvereinabarung abschließen zu wollen?

Dank im Voraus.

Offline bolli

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« Antwort #8 am: 11. Dezember 2009, 08:00:12 »
Zitat
Original von Michael S.
Der Frage von Flotex möchte ich mich anschließen:
kann jemand Anwälte empfehlen, die sich dieser Mamutaufgabe stellen, ohne gleich eine Sonderhonorarvereinabarung abschließen zu wollen?

Dank im Voraus.
Ja, ja. Maximale Leistung zu minimalem Preis. Geiz ist halt geil. Und Geld sparen wollen nur wir. Mitverdienen ist nicht drin.

Leute, wacht mal auf. Wie allgemein bekannt, ist das Thema nicht ganz trivial, wenn auch schon häufiger durchgekaut. Aufgrund der \"so fachkundigen\" Richter muss man aber auch vor dem AG auf der Hut sein und einen kompetenten Anwalt dabei haben. Da muss man für die Einsparungen der letzten Jahre auch mal ein paar Euro ausgeben. sind ja keine Tausende. Und bei einem gewonnen Prozess kommt ein Gutteil ja wieder rein.  =) Aber bei z.B. nem Streitwert von 300,- - 600,- EUR kommt der Anwalt über die RVG auf keinen grünen Zweig, vor allem bei dem aufwendigen Thema.

Geiz ist nicht geil.

Offline reblaus

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« Antwort #9 am: 11. Dezember 2009, 08:32:29 »
Wer wegen 300 € eine gerichtliche Billigkeitsprüfung anstrebt, sollte sich im Klaren sein, dass dies die Ausübung eines Hobbies und keine wirtschaftliche Maßnahme darstellt.

Wer sich wegen 300 € aufgrund einer eindeutig unwirksamen Preisanpassungsklausel (Kann-Klausel) verklagen lässt, ist auf der sicheren Seite. Dieses Thema ist ausdiskutiert und wird von den Gerichten routinemäßig abgeurteilt. Dafür reicht der Anwalt um die Ecke.

Offline Michael S.

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« Antwort #10 am: 11. Dezember 2009, 08:35:56 »
@bolli:

Im Einzelfall verstehe ich es, dass es sich für einen RA nicht lohnen würde. Hier sind jedoch Massenklagen mit dem selben Inhalt im Umlauf (z.B. über 400 Klagen in Reinbek).

Für mein Verständnis müsste es sich aber doch für einen Anwalt lohnen, wenn er viele Betroffene als Mandanten gewinnen würde, da die Schriftsätze der Klageerwiederung alle gleich sind - Stichwort Serienbrief.

Aber vielleicht war das auch Sinn und Zweck dieser Massenklage von E.ON, dass viele Kunden aufgeben müssen, da nicht ausreichend  Anwälte bereit sind, dieses anspruchsvolle Mandat zu normalen Gebührensätzen wahrzunhmen.

Nicht nur Geiz scheint geil zu sein...

Nachtrag: Mein Streitwert liegt übrigens bei ca. 1.700 EUR, also einentlich nicht gerade nur ein Trinkgeld.

Offline Cremer

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« Antwort #11 am: 11. Dezember 2009, 10:02:22 »
@Michael S.

organisieren Sie eine Sammelklage

@flotex

Klageschrift ist \"Anwaltsdeutsch\"
MFG
Gerd Cremer
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Offline flotex

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« Antwort #12 am: 11. Dezember 2009, 11:30:56 »
Leider greift meine Rechtsschutzversicherung nicht, ich habe sie erst vor 3 Jahren abgeschlossen, die Kürzungen laufen aber bereits sein 2004.X(
Pech gehabt, aber es würde wohl sowieso nichts nützen. Bei diesen Streitwerten ist kaum ein \"bekannter\" RA dazu bereit, die Vertretung bei diesem Mini-Honorar zu übernehmen. In meinem Fall gerade mal 250-300 Honorar bei ca. 20 Stunden Aufwand.
Das ist natürlich zu verstehen. Das einzige was helfen würde, wäre die Vereinbarung eines Pauschalhonorares. Bei, sagen wir mal, 2000 Euro Honorar, werden aber nur (nach \"Gewinn\" des Verfahrens, die besagten 250-300 Euro Honorar von der Gegenseite erstattet.
Damit sitzt man dann auf den Differenzkosten trotz \"Obsiegen\" (Anwaltsdeutsch?), somit würde es letztlich eine \"Spaßveranstaltung\" werden.:P
Bleibt also nur, sich selbst zu verteidigen, oder einen GelbeSeiten-Anwalt zu finden (mit Helfersyndrom, oder notleidend).:D
Das ist zwar ärgerlich, aber die Wahrscheinlichkeit den Prozeß zu verlieren geht sowieso gegen 0. Außerdem (abhängig vom Streitwert) bleibt ja noch der Weg zum LG.
Immerhin ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß bis zum Verfahren bereits andere Amtsgerichte entschieden haben. Auf diese Urteile kann man sich dann ja ebenfalls berufen (neben den schon vorhandenen Urteilen).

Gruss @alle flotex

Offline Michael S.

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« Antwort #13 am: 11. Dezember 2009, 14:11:37 »
@ cremer:

Wieso Sammelklage - ich muss mich verteideigen (Amtsdeutsch: Klagerwiderung).

Viel Zeit habe ich auch nicht, nur noch drei Wochen.

Offline zensus

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« Antwort #14 am: 11. Dezember 2009, 14:15:37 »
Macht Euch mal keinen Kopf, die Amtsgerichte (in Hamburg) haben schon Urteile gegen E.ON gesprochen, das LG hat auch pro Verbraucher geurteilt.

Die VZHH schreibt es wie folgt:

\"Dabei erfährt E.on bei den Amtsgerichten derzeit eine Abfuhr nach der anderen, so in Bergedorf, Blankenese und zuletzt in Reinbek. Das dortige Amtsgericht ist angesichts der 400 vorliegenden Verfahren jetzt dazu übergegangen, die E.on-Anwälte in einem Standardschreiben unmissverständlich auf die Aussichtslosigkeit ihrer Klagen hinzuweisen. Darin heißt es: „geht das Gericht davon aus, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam ist und (E.on Hanse) nur die Tarife zustehen, die bis zum Widerspruch erhoben wurden“.\"

Einen Rechtsanwalt braucht man für diese Klage eher nicht, die Verfahren dürften sich eigentlich ohne mündliche Verhandlung zu Gunsten der Verbraucher entscheiden.

 

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