Leider greift meine Rechtsschutzversicherung nicht, ich habe sie erst vor 3 Jahren abgeschlossen, die Kürzungen laufen aber bereits sein 2004.X(
Pech gehabt, aber es würde wohl sowieso nichts nützen. Bei diesen Streitwerten ist kaum ein \"bekannter\" RA dazu bereit, die Vertretung bei diesem Mini-Honorar zu übernehmen. In meinem Fall gerade mal 250-300 Honorar bei ca. 20 Stunden Aufwand.
Das ist natürlich zu verstehen. Das einzige was helfen würde, wäre die Vereinbarung eines Pauschalhonorares. Bei, sagen wir mal, 2000 Euro Honorar, werden aber nur (nach \"Gewinn\" des Verfahrens, die besagten 250-300 Euro Honorar von der Gegenseite erstattet.
Damit sitzt man dann auf den Differenzkosten trotz \"Obsiegen\" (Anwaltsdeutsch?), somit würde es letztlich eine \"Spaßveranstaltung\" werden.
Bleibt also nur, sich selbst zu verteidigen, oder einen GelbeSeiten-Anwalt zu finden (mit Helfersyndrom, oder notleidend).
Das ist zwar ärgerlich, aber die Wahrscheinlichkeit den Prozeß zu verlieren geht sowieso gegen 0. Außerdem (abhängig vom Streitwert) bleibt ja noch der Weg zum LG.
Immerhin ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß bis zum Verfahren bereits andere Amtsgerichte entschieden haben. Auf diese Urteile kann man sich dann ja ebenfalls berufen (neben den schon vorhandenen Urteilen).
Gruss @alle flotex