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Autor Thema: Klageschrift erhalten  (Gelesen 15287 mal)

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Offline RR-E-ft

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Klageschrift erhalten
« Antwort #30 am: 23. Dezember 2009, 20:14:18 »

Offline pepa

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Klageschrift erhalten
« Antwort #31 am: 27. Dezember 2009, 16:22:41 »
Wie sieht das mit einem Wärmeliefervertrag mit automatischer Preisgleitklausel aus?
Nachdem ich gegen die neue Wärmepreisanpassung zum 01.10.09 Widerspruch eingelegt hatte, bekam ich ein Schreiben mit folgendem Inhalt:
\"Das Urteil des LG Hamburg betrifft die unbestimmte Preisgleitklausel im Erdgasliefervertrag. Ihr Wärmelieferungsvertrag aber enthält eine sog. automatische Preisgleitklausel. Die Preisanpassung vollzieht sich automatisch nach der in der Preisanpassungsklausel vorgesehenen Formel, sofern sich die Faktoren verändern. Ein einseitiges Preisbestimmungsrecht zu unseren Gunsten, wie es §315BGB voraussetzt, besteht in Ihrem Fall gerade nicht, da eine Preisanpassung einer Billigkeitskontrolle nicht unterliegt.\"

Kann mir jemand helfen? Wie reagiere ich am Besten auf ein solches Schreiben?

Offline audrey129

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Klageschrift erhalten
« Antwort #32 am: 25. Januar 2010, 22:13:06 »
Guten Abend zusammen,

wir haben erst letzte Woche vom AG HH-Altona die Klageschrift erhalten.
Ist das bei noch jemandem hier der Fall?

An das normale Anschreiben wurde noch ein Extra-Blatt angehängt, auf welchem das AG darauf hinweist,
\"dass es die Rechtsauffassung des LG HH zur Unwirksamkeit der Anpassungsklausel teilt. Vorrang gegenüber einem marktüblichen Preis hat die vertragliche Vereinbarung. Eine Anpassung etwa wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kommt nicht in Betracht, weil das Risiko der Veränderung der Marktlage bei Abschluss des Vetrages bekannt war.
Das Gericht regt an, dass die Parteien das Ruhen des Verfahrens beantragen, bis über die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts entschieden ist.
Die Parteien werden um Mitteilung binnen 2 Wochen gebeten, ob das Ruhen des Verfahrens beantragt wird.\"

Soweit das.

Vor 2 Tagen kam dann die Antwort der EON-RA Goebel & Goebel, \"dass die Klägerin grundsätzlich bereit ist, sich mit einem Ruhen des Verfahrens ... einverstanden zu erklären.
[...] Zusätzlich zu dem erforderlichen Antrag auf bzw. Zustimmung zu dem Ruhen des Verfahrens bedarf es daher einer ausdrücklichen und vorbehaltslosen Verjährungsverzichtserklärung der beklagten Partei, will man nicht alle sechs Monate auf die Fortsetzung des Verfahrens drängen, was auch nicht im Sinne der Prozessökonnomie liegen dürfte.


Was sagen die Experten dazu bzw. wer ist noch betroffen? Wir haben erst nächste Woche einen Termin bei der Verbraucherzentrale und werden wohl erstmal um die Frist einzuhalten die Klage erwidern.
Grüße

Offline Hella

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Klageschrift erhalten
« Antwort #33 am: 26. Januar 2010, 20:06:54 »
Also mein Termin ist für Anfang März d.J. bestimmt, mit der Besonderheit, dass das AG bei E.ON noch diverse Nachweise angefordert hat, denn bei mir ist die Vertragsgrundlage nicht mal so einfach zu bestimmen, weil bei mir völlig andere schriftliche Vertragsgrundlagen vorliegen ... kleines Lächeln meinerseits...

Ich bin momentan ziemlich \"auf Krawall gebürstet\", denn was E.ON da abzieht ist schon eine Frechheit sondergleichen.

Nun kann sich aber nicht jeder Betroffene einen Anwalt leisten oder sich selbst verteidigen - dass ist ja auch nicht immer so ganz einfach - E.ON zielt gerade auf diese Klientel ab und hofft dadurch noch Geld hereinzubekommen.

Ich kann eigentlich nur jeden empfehlen, der nicht die finanziellen Mittel besitzt: Seht euch unbedingt nach anderen Anbietern um und sch.... auf E.ON. Versucht andere mitzuziehen, damit E.ON es auch wirklich merkt.

Übrigens: Hamburg Energie bereitet sich vor, Gaslieferungen für Privathaushalte anzubieten: wenn das finanziell stimmt: bin ich dabei. Wir müssen endlich diesen Großkonzernen Grenzen aufzeigen.

Und was das Ruhen des Verfahrens anbetrifft: dass hatten wohl viele Betroffene schon bei E.ON angefragt ,letztes Jahr, damals wollte der Konzern nicht darauf eingehen, jetzt mit einem Mal doch... macht mich nachdenklich... die merken wohl plötzlich, dass sich ein riesiges Kostenloch auftut... Leute lasst euch nicht verarschen.... Ich meine, man sollte schon auf die Entscheidung des zuständigen AG bestehen, dann tut\'s E.ON wenigstens richtig weh!

 

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