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Autor Thema: Mahnbescheide gegen Avacon?  (Gelesen 2610 mal)

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Offline FrankyDee

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Mahnbescheide gegen Avacon?
« am: 05. Dezember 2009, 09:51:13 »
Hallo liebe Rebellen,

nachdem das LG Hannover nun bei der Sammelklage entschieden hat, dass \"Gas Classic\" ein Sondervertrag ist und die Preisanpassungsklausel ungültig ist, kommen alle die, die den Preisen und der Preiserhöhung in der Vergangenheit widersprochen haben und nicht an der Sammelklage beteiligt waren, in Zugzwang.

Wir sind doch jetzt gezwungen, vor Jahresende einen richterlichen Mahnbescheid an die Avacon zu erwirken, damit durch die Verjährung nicht ein \"Erstattungsjahr\" verloren geht. Man kann es zwar versuchen, aber auf einen \"Verjährungsverzicht\" wird sich das VU wohl kaum einlassen.

Für den Mahnbescheid wären doch wohl auch die Gaspreise vom Vertragsabschluss anzusetzten (also z.B. 90er Jahre) und nicht die Preise von vor 3 Jahren. Und soweit wird wohl keiner von uns in der Vergangenheit die Preise reduziert haben.

Wie seht Ihr das ganze?

Viele Grüße aus Wolfenbüttel

FrankyDee

Offline Opa Ete

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Mahnbescheide gegen Avacon?
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2009, 12:38:31 »
@FrankyDee
wer bisher immer nur die Preise von 2004 gezahlt hat, kann natürlich nichts wieder bekommen.
Wer sogar auf 0 gekürzt hat, natürlich erst recht nicht. Wer alles bisher widerspruchslos bezahlt hat,
wird auch schlechte Karten haben. Eigentlich geht es nur um Fälle, in denen man allen Erhöhungen und Jahresendabrechnungen widersprochen hat und trotzdem immer die geforderten Preise bezahlt hat.
Das Versorgungsunternehmen wird natürlich ohne Klage nicht zahlen, dass sollte man sich abschminken.
Gruß Opa Ete

Offline Harry01

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Mahnbescheide gegen Avacon?
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2009, 12:55:43 »
Zitat
Original von FrankyDee

kommen alle die, die den Preisen und der Preiserhöhung in der Vergangenheit widersprochen haben und nicht an der Sammelklage beteiligt waren, in Zugzwang.
Zitat
Wir sind doch jetzt gezwungen, vor Jahresende einen richterlichen Mahnbescheid an die Avacon zu erwirken, damit durch die Verjährung nicht ein \"Erstattungsjahr\" verloren geht.

Wie kommen Sie denn darauf? Das heißt für uns zurücklehnen und abwarten. E.ON Avacon ist im Zugzwang. Oder haben Sie etwa alles unter Vorbehalt gezahlt, sodaß Sie nun etwas zurückzufordern hätten?

Die Verjährung/Verwirkung bezieht sich in diesen Fällen von E.ON Avacon auf die Kunden. Das VU hat ja die Forderung und nicht wir. Wenn die Forderungen nicht verwirken sollen, muß das VU ragieren.
Zitat
Für den Mahnbescheid wären doch wohl auch die Gaspreise vom Vertragsabschluss anzusetzten (also z.B. 90er Jahre) und nicht die Preise von vor 3 Jahren. Und soweit wird wohl keiner von uns in der Vergangenheit die Preise reduziert haben.
Das wird nicht klappen. Ohne umgehenden Widerspruch wurden die Preise anerkannt. Man kann den Gesamtpreis als generell überhöht werten, aber ihn soweit zu ist nicht möglich.

@alle

Kann man sich auf das Urteil des LG Hannover überhaupt berufen, solange es nicht rechtskräftig ist?

 

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