Hallo liebe Rebellen,
nachdem das LG Hannover nun bei der Sammelklage entschieden hat, dass \"Gas Classic\" ein Sondervertrag ist und die Preisanpassungsklausel ungültig ist, kommen alle die, die den Preisen und der Preiserhöhung in der Vergangenheit widersprochen haben und nicht an der Sammelklage beteiligt waren, in Zugzwang.
Wir sind doch jetzt gezwungen, vor Jahresende einen richterlichen Mahnbescheid an die Avacon zu erwirken, damit durch die Verjährung nicht ein \"Erstattungsjahr\" verloren geht. Man kann es zwar versuchen, aber auf einen \"Verjährungsverzicht\" wird sich das VU wohl kaum einlassen.
Für den Mahnbescheid wären doch wohl auch die Gaspreise vom Vertragsabschluss anzusetzten (also z.B. 90er Jahre) und nicht die Preise von vor 3 Jahren. Und soweit wird wohl keiner von uns in der Vergangenheit die Preise reduziert haben.
Wie seht Ihr das ganze?
Viele Grüße aus Wolfenbüttel
FrankyDee