In den USA genügt fast ein Mausklick – und der geschädigte Verbraucher wird zum Kläger.
z.B. WIWO-------
Wahlwerbung zur Europa-Wahl eines Mitglieds des Europäischen Parlaments (Sozialdemokratischen Fraktion (SPE)):
Verbrauchersammelklagen für Europa[/B]
In 13 Mitgliedstaaten gibt es bereits Verbrauchersammelklagen. Diese erlauben es Verbrauchern sich zusammenzuschließen, wenn sie von unlauteren Geschäftspraktiken eines Unternehmens betroffen sind. Besonders hilfreich sind Verbrauchersammelklagen bei so genannten Streuschäden, bei denen sich für den einzelnen Bürger der mit einer Klage verbundene Aufwand nicht lohnt, der Gesamtschaden aber durchaus beträchtlich sein kann. Wenn wir die Bürger und Bürgerinnen ermutigen wollen, den EU- Binnenmarkt zu nutzen, dann müssen wir ihnen auch entsprechende Rechte an die Hand geben. Dazu gehört ein EU- weites System an Sammelklagen.
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Für viele Verbraucher sind nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten eine Hürde, sondern vor allem die möglichen Gutachterkosten, die in keinem Verhältnis zum Schaden des einzelnen Verbrauchers stehen. Der Verbraucher wird dadurch abgehalten sein Recht durchzusetzen. Ob es da um das EnWG, die Billigkeit der Preise nach § 315 BGB, um Ansprüche aus dem Verstoß gegen das GWB oder um die Einhaltung der Beschränkungen des kommunale Wirtschaftsrechts geht, das Kostenrisiko ist für einzelne Verbraucher in aller Regel untragbar und abschreckend bzw. es bestehen noch zusätzliche Hindernisse die Rechte durchzusetzen. Verbraucherverbände helfen da bisher nur sporadisch.
Die Verhinderung der Klagen zum Schutz der Gerichte etc. ist die erkennbare Absicht der deutschen Politik (Kartellrecht). Sammelverfahren würden die Gerichte allerdings nicht nur entlasten, eine einheitlichere und insgesamt qualitativ bessere Rechtssprechung wäre zu erwarten.
Bei GWB-Verstoß sind private Schadensersatz- und Unterlassungsklagen nicht vorgesehen. Da die
Art. 81 und 82 EGV jedoch Schutzgesetz im Sinn des
§ 823 II BGB sind, kann und muss als zivilrechtliche Sanktion auch eine Klage auf Schadensersatz oder Unterlassung vor den ordentlichen deutschen Gerichten möglich sein.
PS: Europa ...... und wie sieht die Situation mit der Vereinbarkeit des deutschen Grundgesetzes aus?