Original von Kokolores
Ob ich unter die Grundversorgung falle oder Sondervertragskunde bin, ist mir ehrlich gesagt nicht ganz klar:
Am besten kann man das entscheiden, wenn es ein schriftliches Vertragswerk gibt, welches Sie mal unterschrieben haben. Gibt es ein solches, sollte man sich dieses genau anschauen und feststellen, ob es Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen der GasGVV gibt. Oftmals sind dieses sogenannte Mindestlaufzeiten am Beginn (\"...der Vertrag läuft ein Jahr und verlängert sich dann automatisch...\" oder Kündigungsregelungen (\"der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden\"). ERs gibt da aber durchaus noch die eine oder andere Variante, die auf einen Sondervertrag hindeutet.
Wenn kein schriftlicher Vertrag existiert, wird\'s etwas schwieriger. Dann muss man sich die einzelnen Punkte, die für einen Sondervertrag sprechen, zusammen suchen. Da sind als erstes Hinweise bei der Abrechnung (Bezeichnung des Vertrages, angesetzte Preise im vergleich zu den veröffentlichten Preisen der Grundversorgung, aber auch andere Hinweise wie z.B. Kündigung eines \'Altvertrages\' (ist nur bei einem Sondervertrag möglich) oder Unterschrift unter einen neuen Vertrag (schriftliche Verträge werden überwiegend beim Sondervertrag vorgenommen).
Aber wie
RA_Lanters auch schon sagte: In diesem Bereich gibt es noch einiges zu entscheiden, vor allem vom BGH, da die Unterinstanzen hier oft uneinheitlich entscheiden.
Besser wäre, wenn was schriftliches vorliegt.
Übrigens: Haben Sier keine Angst wegen Ihres Widerspruchs gegen die Preissenkung; rügen Sie nicht die Senkung an sich sondern ,dass sie nicht ausreichend sei, schließlich müsste der Preis, wenn er vorher schon unbillig gewesen ist, nun NOCH TIEFER sein. Da müssen Sie schon konsequent sein, auch wenn die Unbilligkeit nur \"hilfsweise\" gerügt wird.