Ein Problem ist es nicht, nur eine Sache der guten Ordnung halber. Es ist schon klar, dass die Jahresabrechnungen zählen und über die selbst bestimmte Höhe der Abschläge nicht zuviel gezahlt wird.
Das Rechenprogramm wurde ja über die Jahre auch schon geändert. Nachdem die alte Preisanpassungsklausel als unwirksam erkannt wurde, könnte man für die noch strittigen Abrechnungszeiträume (z.B. ab 2004) eine Neuberechnung vornehmen (Grundpreis bei älteren Verträgen noch niedriger als im Rechenprogramm, Arbeitspreis lt. Sondervertrag) und die Vorauszahlungen einstweilen einbehalten, bis die Summe aller Zahlungen nicht mehr den vereinbarten Preis übersteigt.
Wenn ich Sie richtig verstehe, ist es wohl egal, ob sich der Versorger zur Abschlagshöhe äußert. Man überweist nicht mehr als den vertraglichen Preis und wartet auf die Jahresabrechnung (die man dann ggf. auch wieder kürzt).