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Autor Thema: Jahresabrechnung Widerspruch  (Gelesen 4259 mal)

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Offline ossi

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Jahresabrechnung Widerspruch
« am: 21. Juni 2009, 13:49:06 »
Auch dieser Abrechnung 2008/2009, zugesandt von e-on Vertrieb GmbH Hamburg, werde ich widersprechen.

An wen sende ich den Widerspruch?
1. e-on Hanse Vertrieb GmbH Hamburg
2. e-on Hanse Vertrieb GmbH Quickborn
3. e-on Hanse AG Quickborn

Ist schon etwas verwirrend.

Offline T. Schlagowski

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Jahresabrechnung Widerspruch
« Antwort #1 am: 22. Juni 2009, 13:46:38 »
So, wie auf dem Briefkopf angegeben, die E.ON Hanse Vertrieb GmbH, die seit Anfang Mai offiziell in Hamburg ist.

Ob unsere Vertragspartei die E.ON Hanse AG bleibt, darüber mögen sich die juristischen Gelehrten austauschen; für uns sollte erst einmal wichtig sein, dass unsere §315-Widersprüche und Rechnungskürzungen auch richtig ankommen.

Grüße

T. Schlagowski

Offline ossi

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Jahresabrechnung Widerspruch
« Antwort #2 am: 08. November 2009, 20:12:25 »
Hallo,

ich habe nach meinem Widerspruch zur Jahresabrechnung eine neue von e-on erhalten.
Der Rechnung war ein Schreiben beigefügt aus dem ich zittiere:
\"Die Jahresrechnung basiert auf den vereinbarten Preisen. Die von Ihnen geforderte Senkung des Rechnungsbetrages ist nicht möglich. Dementsprechend müssen wir auch die von Ihnen geltend gemachte Aufrechnung zurückweisen.\"

Ich habe erstmalig der Gaspreisanpassung vom 01.08.2005 widersprochen und seitdem jeder weiteren.

Meine Frage:
Sollte ich dieser auch widersprechen?

Ist die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 29.09.2009 nicht auf alle Sondervertragskunden von e-on anwendbar?

Besteht die Möglichkeit einen Musterbrief hierzu zu erstellen?

Freu mich auf eine Antwort.

Offline bolli

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Jahresabrechnung Widerspruch
« Antwort #3 am: 09. November 2009, 09:35:06 »
Zitat
Original von ossi
Hallo,

Meine Frage:
Sollte ich dieser auch widersprechen?

Ja, widersprechen sie unbedingt JEDER Abrechnung expliziet. Wenn Sie nun eine neue komplette Jahresabrechnung erhalten haben, sollten Sie auch dieser widersprechen. Kommt auf Ihren Widerspruch nur ein Schreiben des Versorgers mit dem Inhalt, dass man an der ursprünglichen Abrechnungg festhalte, können Sie sich weiteren Schriftwechsel sparen, da Sie ja schon widersprochen haben. Sparen sie nicht an 5,- EUR Porto (Einschreiben)

Zitat
Original von ossi
Ist die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 29.09.2009 nicht auf alle Sondervertragskunden von e-on anwendbar?

Besteht die Möglichkeit einen Musterbrief hierzu zu erstellen?
Grundsätzlich schon, aber:
1. Ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und
2. besteht Ihrerseits kein Rechtsanspruch auf automatische Gleichbehandlung. Urteile entfalten ihre Wirkung in der Regel nur zwischen den Parteien. Gleichwohl geben sie einen Hinweis darauf, wie andere Verfahren mit gleichem Inhalt laufen könnten, weshalb sie zur Einstufung natürlich schon geeignet sind.

Ein Musterschreiben benötigen Sie dafür nicht. Sparen Sie sich lange Sachverhaltsdarstellungen Ihrer sichtweise, die interessieren den Versorger derzeit eh noch nicht. Schreiben Sie, dass Sie der Abrechnung widersprechen, da Sie das Vorliegen einer wirksamen Preisanpassungsklausel im Sondervertrag bestreiten.  Hilfsweise legen Sie noch einen Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB wegen unbilliger Preise ein. Ende.

Freu mich auf eine Antwort.[/quote]

Offline ossi

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Jahresabrechnung Widerspruch
« Antwort #4 am: 10. November 2009, 15:48:48 »
Danke für die Antwort.

Habe ein PM gesendet.

Offline ossi

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Jahresabrechnung Widerspruch
« Antwort #5 am: 11. November 2009, 10:27:00 »
Vielen Dank für die Hinweise.

Und somit geht das Widerspruchsschreiben erneut auf die Reise.

Mit den Worten \"Wer schreibt, der .....\"

 

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