Original von ossi
Hallo,
Meine Frage:
Sollte ich dieser auch widersprechen?
Ja, widersprechen sie unbedingt JEDER Abrechnung expliziet. Wenn Sie nun eine neue komplette Jahresabrechnung erhalten haben, sollten Sie auch dieser widersprechen. Kommt auf Ihren Widerspruch nur ein Schreiben des Versorgers mit dem Inhalt, dass man an der ursprünglichen Abrechnungg festhalte, können Sie sich weiteren Schriftwechsel sparen, da Sie ja schon widersprochen haben. Sparen sie nicht an 5,- EUR Porto (Einschreiben)
Original von ossi
Ist die Entscheidung des Landgerichts Hamburg vom 29.09.2009 nicht auf alle Sondervertragskunden von e-on anwendbar?
Besteht die Möglichkeit einen Musterbrief hierzu zu erstellen?
Grundsätzlich schon, aber:
1. Ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und
2. besteht Ihrerseits kein Rechtsanspruch auf automatische Gleichbehandlung. Urteile entfalten ihre Wirkung in der Regel nur zwischen den Parteien. Gleichwohl geben sie einen Hinweis darauf, wie andere Verfahren mit gleichem Inhalt laufen könnten, weshalb sie zur Einstufung natürlich schon geeignet sind.
Ein Musterschreiben benötigen Sie dafür nicht. Sparen Sie sich lange Sachverhaltsdarstellungen Ihrer sichtweise, die interessieren den Versorger derzeit eh noch nicht. Schreiben Sie, dass Sie der Abrechnung widersprechen, da Sie das Vorliegen einer wirksamen Preisanpassungsklausel im Sondervertrag bestreiten. Hilfsweise legen Sie noch einen Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB wegen unbilliger Preise ein. Ende.
Freu mich auf eine Antwort.[/quote]