Glückwunsch nach Hamburg ! Leider sehe ich die Sache etwas pessimistischer. Als die Preisänderungsklausel im Erdgasvertrag Classic von Eon-Avacon beim LG Hannover zur Überprüfung anstand, heulte der Energieversorger er müsse Rückforderungsansprüche in Höhe von 270 Mio. € befürchten, wenn die Klausel für unwirksam erklärt wird. In der örtlichen Presse wurde lang und breit erklärt, niemand müsse Widerspruch einlegen oder Zahlungen kürzen, es würde bei einem entsprechenden Urteil alles an die Kunden zurückgezahlt. Wie die Sache ausgegangen ist, wissen wir. Leider konnte sich Eon-Avacon an nichts mehr erinnern. Es wurde bisher nicht ein Cent zurückgezahlt. Egal ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht. Im Gegenteil, Eon-Avacon ist gerade dabei die Kunden auf Zahlung zu verklagen, die im Hinblick auf das BGH-Urteil vom 14.03.2012 nach ihrer Meinung zuviel gekürzt haben. Die Aussage von Eon zu dem Hamburger Urteil ("formaler Gesichtspunkt"), ist genau diesselbe, die auch beim Urteil des OLG Celle gebraucht wurde. Ich fürchte, auch die Hamburger, die nicht gekürzt haben, werden kein Geld zurückbekommen. Um kein Grundsatzurteil des BGH zu kassieren, wird man die Revision zwar erst einlegen, dann aber doch wieder zurückziehen. Es geht jetzt nur noch darum, Zeit zu gewinnen und möglichst viele Rückforderungen verjähren zu lassen.