Hallo zusammen erst einmal. Ich lese hier schon eine ganze Weile mit, da ich auch seit 2005 Protestler bin. Vielen Dank für die zahlreichen Informationen, da lernt man ja noch so einiges als \'Nichtjuristler\'.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe 2001 ein Haus gebaut und dort erstmalig einen Zähler eingebaut bekommen. Seit 2005 bin ich Widerständler (habe die Zahlungen auf dem Stand der damaligen Preise eingefroren) und habe im März 2009 meinen Sondervertrag zum Juli fristgerecht vom Versorger gekündigt bekommen.
Falls ich das neue Vertragsangebot nicht annehmen würde, will (wollte) mich mein Versorger, der auch Grundversorger ist, in den Grundversorgungstarif umstufen. Gegen die Kündigung habe ich Widerspruch eingelegt. Vorsorglich habe ich gegen die Einstufung in die Grundversorgung zu den dortigen (teureren) Preisen ebenfalls widersprochen und hilfsweise gegen die dortigen Preise einen Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB erhoben. Die Abschlagszahlungen habe ich noch weiter deutlich reduziert, da ich im Falle des Fortbestehens meines alten Sondervertrages die Aufrechnung auf der Basis der Preise von 2001 für die Abrechnungen ab 2006 erklärt habe und für den Fall der gesetzlichen Grundversorgung sehe ich wegen des Unbilligkeitseinwandes die Forderung bis zum Nachweis der Billigkeit als nicht billig an (ich weiss mittlerweile um die Problematik mit dem Sockelpreis auch in der Grundversorgung und das dann ggf. dieser Teil eben doch fällig wäre ).
Nun habe ich gestern in meinem Briefkasten einen Zettel vorgefunden, dass eine Firma im Auftrag meines Versorgers meinen Gaszähler austauschen und meinen Hausanschluss warten will. Man hat einen Termin für kommende Woche angekündigt, an dem der Monteur vorbei kommt.
Ich habe nun Sorge, dass der gute Herr vorbei kommt um ggf. meinen Hausanschluss nicht nur zu Warten sondern ihn gleich zu sperren.
Ich habe aber bisher von meinem Versorger keine Mahnung, Sperrandrohung oder ähnliches erhalten.
Wie wahrscheinlich ist da eine Sperrung, zulässig ist sie ja ohne Mahnung oder Androhung sowieso sicher nicht.
Hab keine Lust, HINTERHER Stress mit der Wiederaufnahme zu bekommen und frag lieber vorher.
Übrigens, der Zähler scheint von 1983 zu stammen (Datum oben rechts im Zählerfenster) und hat noch ein Datum 1993 unten rechts im Zählerfenster stehen. Beide Teile sehen nicht richtig wie Eichsiegel o.ä. aus. Dazu hat er noch einen Firmenaufkleber einer Wartungsfirma, der die Jahreszahl 2001 trägt (also dem Einbauzeitpunkt). Ich kann für mich also nicht erkennen, ob diese Wartung tatsächlich einem bestimmten Rythmus entspricht (8 jahre seit Einbau ?) oder was anderes dahinter steckt.
Kann mir da jemand einen Tipp geben ?