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Autor Thema: Zählerwartung oder Gassperre ?  (Gelesen 11739 mal)

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Offline TLingen

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Zählerwartung oder Gassperre ?
« am: 25. September 2009, 08:18:39 »
Hallo zusammen erst einmal. Ich lese hier schon eine ganze Weile mit, da ich auch seit 2005 Protestler bin. Vielen Dank für die zahlreichen Informationen, da lernt man ja noch so einiges als \'Nichtjuristler\'.

Nun zu meiner Frage:
Ich habe 2001 ein Haus gebaut und dort erstmalig einen Zähler eingebaut bekommen. Seit 2005 bin ich Widerständler (habe die Zahlungen auf dem Stand der damaligen Preise eingefroren) und habe im März 2009 meinen Sondervertrag zum Juli fristgerecht vom Versorger gekündigt bekommen.

Falls ich das neue Vertragsangebot nicht annehmen würde, will (wollte) mich mein Versorger, der auch Grundversorger ist, in den Grundversorgungstarif umstufen. Gegen die Kündigung habe ich Widerspruch eingelegt. Vorsorglich habe ich gegen die Einstufung in die Grundversorgung zu den dortigen (teureren) Preisen ebenfalls widersprochen und hilfsweise gegen die dortigen Preise einen Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB erhoben. Die Abschlagszahlungen habe ich noch weiter deutlich reduziert, da ich im Falle des Fortbestehens meines alten Sondervertrages die Aufrechnung auf der Basis der Preise von 2001 für die Abrechnungen ab 2006 erklärt habe und für den Fall der gesetzlichen Grundversorgung sehe ich wegen des Unbilligkeitseinwandes die Forderung bis zum Nachweis der Billigkeit als nicht billig an (ich weiss mittlerweile um die Problematik mit dem Sockelpreis auch in der Grundversorgung und das dann ggf. dieser Teil eben doch fällig wäre ).

Nun habe ich gestern in meinem Briefkasten einen Zettel vorgefunden, dass eine Firma im Auftrag meines Versorgers meinen Gaszähler austauschen und meinen Hausanschluss warten will. Man hat einen Termin für kommende Woche angekündigt, an dem der Monteur vorbei kommt.
Ich habe nun Sorge, dass der gute Herr vorbei kommt um ggf. meinen Hausanschluss nicht nur zu Warten sondern ihn gleich zu sperren.
Ich habe aber bisher von meinem Versorger keine Mahnung, Sperrandrohung oder ähnliches erhalten.
Wie wahrscheinlich ist da eine Sperrung, zulässig ist sie ja ohne Mahnung oder Androhung sowieso sicher nicht.
Hab keine Lust, HINTERHER Stress mit der Wiederaufnahme zu bekommen und frag lieber vorher.

Übrigens, der Zähler scheint von 1983 zu stammen (Datum oben rechts im Zählerfenster) und hat noch ein Datum 1993 unten rechts im Zählerfenster stehen. Beide Teile sehen nicht richtig wie Eichsiegel o.ä. aus. Dazu hat er noch einen Firmenaufkleber einer Wartungsfirma, der die Jahreszahl 2001 trägt (also dem Einbauzeitpunkt). Ich kann für mich also nicht erkennen, ob diese Wartung tatsächlich einem bestimmten Rythmus entspricht (8 jahre seit Einbau ?) oder was anderes dahinter steckt.

Kann mir da jemand einen Tipp geben ?

Offline Cremer

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Zählerwartung oder Gassperre ?
« Antwort #1 am: 25. September 2009, 09:25:57 »
@TLingen,

hier kann man nachlesen wie die Eichmarken aussehen:

http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Gaszaehler__327/

Ich glaube der Ankündigung, dass da nur der Gaszähler getauscht wird. Anderenfalls hätte der Versorger Ihnen eine Sperrankündigung geschickt.


Es wäre aber interessant, warum der Versorger Ihnen gekündigt hat. Sofern es nur um einen neuen Vertrag mit den gleichen AGB\'s oder sonstigen gleichen Bestimmungen  geht, ist diese Kündigung rechtsunwirksam und Schikane. Übrigens meinversorger hatte mir bereits Mitte 2006 den vertrag gekündigt und mich in die Grundversorgung \"gesteckt\"

Erstellen Sie somit künftig Ihre eigene Jahresrechnung und rechnen zu den Preisen von Ihrem Widerspruch ab.

Es sollte ferner bekannt sein, dass Widerspruch bei Sonderverträgen gemäß § 307 BGB eingelegt werden soll. Bitte erneutes Widerspruchsschreiben erstellen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline TLingen

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Zählerwartung oder Gassperre ?
« Antwort #2 am: 25. September 2009, 09:44:35 »
@Cremer

vielen Dank für den Link. Danach kommt das mit den 8 Jahren seit Einzug ja durchaus hin. Eine Eichmarke wie die abgebildete konnte ich noch nicht finden, werde aber den Monteur auch nochmal fragen.

Das mit der möglicherweise unwirksamen Vertragskündigung habe ich aus dem Artikel von Frau Holling in der Energiedepesche auch entnommen und mein Widerspruch ist auch sowohl mit § 307 als auch hilfsweise mit § 315 BGB begründet gewesen. Insofern denke ich, ich werde jetzt mal abwarten bis zur nächsten Abrechnung und dann, wie Sie sagen, weiter zumindest auf die Widerspruchspreise kürzen.

Falls der Versorger klagen sollte, kann (muss) ich mit Hilfe eines Anwalts das ganze eh nochmals aufarbeiten. Da gibt es ja reichlich Facetten in der ganzen Angelegenheit.

Offline reblaus

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Zählerwartung oder Gassperre ?
« Antwort #3 am: 25. September 2009, 10:07:31 »
@TLingen
Fordern Sie Ihren Versorger auf, die Abrechnungen seit 2001 zu korrigieren, und weisen Sie ihn darauf hin, dass er verpflichtet ist, ordentliche Abrechnungen mit den richtigen Preisen zu erstellen. Bis zur Erstellung der ordentlichen Abrechnungen sollten Sie zusätzlich von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, Sie brauchen dann gar nichts mehr zu bezahlen (allerdings werden Sie den Versorger damit zur Weißglut reizen).

Ihr Widerspruch wird Ihnen nach meiner Auffassung nichts nützen. Der Versorger ist berechtigt, einen Sondervertrag zu kündigen. Wenn dies fristgerecht geschehen ist, befinden Sie sich seit Juli in der Grundversorgung. Wenn Sie auf kein Wunder hoffen, ist daran auch nichts zu ändern.

Ich würde Ihnen empfehlen, so schnell als möglich den Versorger zu wechseln, und einen günstigeren Anbieter auszuwählen. Ansonsten bezahlen Sie die vermutlich völlig überhöhten Grundversorgungstarife weiter.

Offline Schwalmtaler

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Zählerwartung oder Gassperre ?
« Antwort #4 am: 25. September 2009, 10:32:19 »
@tLingen

Moin moin, bin auch seit 2004 Widersprüchler, habe aber bisher keine Kündigung meines Vertrages erhalten. bis auf einen widersprochenen Mahnbescheid nichts passiert.

Am Dienstag wurde auch mein Gaszähler turnusmäßig ausgetauscht - ohne Probleme.

Lt. Monteur (eines Subunternehmers) ist alle 8 Jahre ein neuer Zähler fällig!

Also reinlassen, vorher Zählerstand notieren und danach Heizung wieder anschalten!!!

Offline RA Lanters

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Zählerwartung oder Gassperre ?
« Antwort #5 am: 25. September 2009, 12:37:57 »
Zitat
Fordern Sie Ihren Versorger auf, die Abrechnungen seit 2001 zu korrigieren, und weisen Sie ihn darauf hin, dass er verpflichtet ist, ordentliche Abrechnungen mit den richtigen Preisen zu erstellen. Bis zur Erstellung der ordentlichen Abrechnungen sollten Sie zusätzlich von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, Sie brauchen dann gar nichts mehr zu bezahlen (allerdings werden Sie den Versorger damit zur Weißglut reizen).

ohne jede Wertung: Aber Gerichte haben so ihre Probleme damit, wenn gar nicht gezahlt wird. Da wäre ich vorsichtig.
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Offline reblaus

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Zählerwartung oder Gassperre ?
« Antwort #6 am: 25. September 2009, 13:16:25 »
@RA Lanters
Da haben Sie sicher Recht.

Um dem Gericht darzulegen, dass man willens ist, die geschuldeten Beträge zu bezahlen, und es nur um die Wahrnehmung berechtigter Interessen geht, wäre eine Fristsetzung von einem Monat denkbar. Nur für den Fall des erfolglosen Ablaufs der Frist sollte die Zurückbehaltung angedroht werden.

In jedem Fall dürfen aktuelle Abschläge nur noch in Höhe der ursprünglichen Preisfestsetzung bezahlt werden. Wer in Kenntnis einer Nichtschuld bezahlt, verliert seine Ansprüche.

Offline RA Lanters

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Zählerwartung oder Gassperre ?
« Antwort #7 am: 25. September 2009, 15:36:40 »
man hat meiner meinung nach zwei möglichkeiten. entweder angemessen kürzen, dann hat der versorger insofern den schwazen peter, als das er klagen muss, wenn er an sein geld kommen will

oder

zahlung in voller höhe unter vorbehalt (auch auf dem überweisungsträger so vermerken)

1 variante hat den nachteil, dass ich mich eher in der defensive befinde und keine rechtssicherheit habe, zudem noch im schlimmsten fall mit einer hohen nachforderung rechnen muss

2 variante hat den nachteil, dass ich bis in alle ewigkeit unter vorbehalt zahle und nach drei jahren klagen muss, um keine probleme mit der verjährung zu bekommen.

man könnte auch noch darüber nachdenken, dass geld bei gericht zu hinterlegen. ob die gerichte in solch einem fall das geld überhaupt annehmen würden ist aber zweifelhaft...
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Offline Schwerin

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Zählerwartung oder Gassperre ?
« Antwort #8 am: 25. September 2009, 15:51:04 »
Hallo,

ich würde auch nicht \"Nichts\" mehr bezahlen. Hier geben Sie dem EVU und den Gerichten eine Steilvorlage, da ein \"geschuldeter\" Betrag für die abgenommene Energie gezahlt werden muss und das EVU dann berechtigt wäre, die Versorgung einzustellen.

Hier macht es mehr Sinn, anhand des aktuellen Verbrauches und dem Verbrauch der letzten Jahre den Abschlag so SINNVOLL zu kürzen, dass erst keine Überzahlung nach dem Stand der von Ihnen akzeptierten Preise entsteht unud Sie nichts vom Versorger zurückfordern müssen.

Legen Sie gegen die Abrechnung Einspruch ein und stellen Sie Ihre eigene auf, welche Sie an das EVU übermitteln.

Sollten Sie bei Ihrer Endabrechnung dann oder trotz Kürzung ein \"Guthaben\" erwirtschaftet haben, sollten Sie dieses durch 11 oder 12 Abschlagszahlungen (ist von EVU zu EVU unterschiedlich) teilen und den aktuellen Abschlag um eben diesen Betrag kürzen.

Ganz wichtig an dieser Stelle ist, dass Sie für sich eine saubere und auch noch nach Jahren nachvollziehbare Buch- und Rechnungsführung haben und gut sichern (wenn der PC abstürzt o.ä.).

LG aus SN

Offline reblaus

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Zählerwartung oder Gassperre ?
« Antwort #9 am: 25. September 2009, 21:29:30 »
Wer von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, stellt seine Zahlungen nicht ein. Er behält sie lediglich als Druckmittel zurück, um die Gegenseite zu einem vertragsgemäßen Verhalten zu zwingen. Es ist daher allenfalls notwendig, der Gegenseite eine angemessene Frist zur Erstellung korrekter Abrechnungen zu gewähren, bevor man mit den Zwangsmaßnahmen beginnt.

Natürlich gehört zu diesem Vorgehen ein gewisser Mut und ein Wille diese Sache auch streitig durchzusetzen. Nur wie Rückforderungsansprüche mit gutem Willen durchgesetzt werden sollen, ist mir schleierhaft.

Abwarten bringt in diesem Falle gar nichts.

Offline Cremer

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Zählerwartung oder Gassperre ?
« Antwort #10 am: 25. September 2009, 23:24:30 »
@RA Lanters,

für mich käme nur die erste Variante in Frage.

Der Versorger hat den schwarzen Peter. Ich kann mich zunächst gemütlich zurücklehnen.

Leider sind wir Deutsche immer davon beseelt, klagen zu wollen und viele beschreiten die zweite Variante.

Wir in der BIFEP vertreten die erste Variante.
Wie oft muss ich mir von Mitgliedern und Interessenten anhören (nicht negativ gemeint): \"warum klagen die (Stadtwerke) nicht?\"
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Schwerin

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Zählerwartung oder Gassperre ?
« Antwort #11 am: 01. Oktober 2009, 12:33:18 »
Hallo,

dass das EVU die Rechnung dahingehend \"korrigiert\", dass gekürzte Preise in der Rechnung stehen, wird wohl erst passieren, wenn der Himmel und die Erde aufeinander treffen. Die Kürzung wird penetrant ignoriert... Da sind die sehr dickfällig.

Um Rückforderungsansprüche des Kunden zu vermeiden und später als Kunde nicht klagen zu müssen, sollte dieser Mut vom Kunden (Kürzen und Durchhalten) schon aufgebracht werden, um z.B. auch in der Folge mit den Mahnungen und Drohungen des EVU umgehen zu können und nicht einzuknicken.

Bekannte haben ganz stolz berichtet, dass sie bei ihrem EVU die monatlichen Abschläge gekürzt haben und diesem das jetzt mal richtig zeigen wollten... Das machte aber nicht wirklich viel Sinn, da sie am Jahresende die Rechnung des EVU komplett zahlten, wodurch die Kürzungen der Abschläge neutralisiert wurden. LOL

LG aus SN

Offline TLingen

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Zählerwartung oder Gassperre ?
« Antwort #12 am: 01. Oktober 2009, 12:49:36 »
Hallo,

wollte mich noch mal für die Hilfe hier bedanken und mitteilen, dass der Subunternehmer des EVU gestern da war und den Zähler getauscht hat.
Gas läuft noch und Heizung ist warm. Die Frau freut es.  :D

Nochmals Danke !!!

Offline Schwerin

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Zählerwartung oder Gassperre ?
« Antwort #13 am: 01. Oktober 2009, 13:13:54 »
...so soll es sein.

Alles andere hätte mich auch gewundert, obwohl, wenn ich ehrlich bin, ich habe auch schon mächtig geargwohnt, als damals (nach Ablauf der Eichfrist) kurzfristig der Gaszähler getauscht werden sollte. Ich habe daneben gestanden und dem Menschen so was von auf die Finger geguckt.....

Offline berghaus

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Zählerwartung oder Gassperre ?
« Antwort #14 am: 01. Oktober 2009, 18:25:47 »
Zitat
Ich habe daneben gestanden und dem Menschen so was von auf die Finger geguckt...

Man könnte ihn ja auch fragen, bevor man ihn rein lässt:

\"Sollen Sie nur den Zähler tauschen oder sollen Sie (ein bischen) sperren? Im zweiten Fall haben Sie Hausverbot!\"

Jetzt bin ich mal auf die Aussage der Juristen gespannt zu der Frage: Was ist, wenn der Monteur gelogen hat und die Heizung kalt bleibt?

 

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