@Pritti
ich bin ebenfalss Kunde von E.ON-Mitte, Widersprüche mit den gleichen Formulierungen wie Sie. Die letzte Jahresabrechnung enthielt - natürlich - nicht meine 12 Abschlagszahlungen.
Ich habe daruf unter anderem geschrieben:
Sollten meine Zahlungen tatsächlich nicht bei Ihnen gutgeschrieben worden sein, bitte ich um Benachrichtigung, damit über Nachforschungsauftrag bei meiner Bank der Verbleib meiner Zahlungen überprüft und gegebenfalls Anzeige wegen
gestellt werden kann.
(Die
hatte ich deshalb gesetzt, weil ich mich als Nichtjurist nicht in die Nesseln setzen wollte.)
Darauf wurden mir alle 12 Abschlagszahlungen bestätigt, zusätzlich aber mitgeteilt, dass meine Zahlungen grundsätzlich auf die ältesten Forderungen angerechnet werden. Meine Abschlagszahlungen habe ich wie Sie immer mit Monat und Jahr versehen.
@ Cremer und/oder @reblaus
Ich habe jetzt folgende Situation:
Meine Widersprüche seit 2005
selbst berechnete Jahresabrechnungen (und Zahlungsausgleich) für die Jahre 2005 ff, die Jahresabrechnung für 2005 stammt von Anfang 2006
selbst berechnete Abschläge für die Jahre 2006 ff
Ende 2009 tritt doch Verjährung für die Jahre 2006 und früher ein?
E.ON vertritt den Standpunkt, dass nur aktuelle Abrechnungen offen sind, weil sie meine Zahlungen mit den ältesten Forderungen verrechnet haben. Also keine Verjährung?
Ich will nicht selber klagen, weil ich aus allen Beiträgen gelernt habe, dass der Kläger die größeren Probleme hat.
Gruß hko