Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: E.ON Mitte  (Gelesen 35741 mal)

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Offline Pritti

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E.ON Mitte
« am: 13. September 2009, 16:12:22 »
Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und hoffe das ich meine Anfrage unter der richtigen Rubrik poste. Ich bin bei E.ON Mitte Gaskunde u. seit 2005 \"Protestkunde\".
Ich habe immer rechtzeitig Einspruch gegen alle Graspreiserhöhungen u. Senkungen eingelegt. Inzwischen ist mein \"Deckel\" bei E.ON auf rund 1800 € angestiegen. E.ON verechnet unerlaubter Weise meine Außenstände immer wieder mit der nächsten Jahresrechnung. Wie soll ich mich hier verhalten? Einfach weiter aussitzen, den Anbieter wechseln. Vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen/Probleme .. .. ..

Danke u. Gruß
Pritti

Offline reblaus

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E.ON Mitte
« Antwort #1 am: 13. September 2009, 16:42:18 »
@Pritti
Was heißt das, Eon verrechnet die Außenstände mit der nächsten Jahresabrechnung?

Verwendet E.on Ihre Vorauszahlungen zur Begleichung der jeweils ältesten offenen Forderung, oder weist Sie auf der Jahresabrechnung die alten Saldostände zusätzlich aus?

Sie sollten sicherheitshalber immer auf der Übeweisung vermerken,  welchen Abschlag sie bezahlen. Dann ist es unerheblich, ob die E.on das auf andere Forderungen anrechnet. Sie hat dann nur einen Buchhaltungsfehler gemacht. Das ist aber nicht Ihr Problem.

Sie sollten die Preise der neuen Anbieter in Ihrem Gebiet im Auge behalten. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, bietet sich ein Anbieterwechsel an. Dann geht der Streit nur um die aufgelaufenen 1.800 €. Allerdings müssen Sie dann möglichwerweise mehr bezahlen, als bei der E.on. Dies insbesondere dann, wenn Sie einen alten Sondervertrag haben. In diesem Fall würde ich warten, bis dieser Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wird.

Offline Cremer

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E.ON Mitte
« Antwort #2 am: 13. September 2009, 18:33:36 »
Jeder Preiserhöhung sollte widerspochen werden (Empfehlung schon lange hier im Forum).

Dazu gehört dann ein Passus, dass Forderungen nicht mit den aktuellen Abschlagszahlungen zu verechnen sind.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Pritti

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E.ON Mitte
« Antwort #3 am: 13. September 2009, 18:58:06 »
@reblaus
Ja, E.ON verwendet meine Vorauszahlungen zur Begleichung der jeweils ältesten offenen Forderung. E.ON weist auf der Rechnung die erhaltenen Zahlungen nicht in der vollen Höhe aus, sondern gekürzt um die alten Forderungen, was wiederum auf der Rechnung nicht direkt ersichtlich ist.
Auf meiner monatlichen Überweisung steht unter Verwendungszweck der jeweilige Monat und das Jahr des betreffenden Teilbetrags. Beispiel --> TEILBETRAG GAS AUGUST 09

Offline Cremer

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E.ON Mitte
« Antwort #4 am: 13. September 2009, 19:16:38 »
@Pritti,

dies führt zwangsläufig dazu, dass Sie Ihre eigene Jahresrechnung erstellen.

Nur dort können Sie die voll geleisteteen Abschläge verrechnen. den Differenzertrag überweisen Sie dann.

Sollten Sie nach Ihrer Rechnung ein Guthaben haben, so haben Sie die Abschläge nicht weit genug gekürzt. Guthaben dann mit der nächsten Abschlagzahlung im neuen Abrechnungsjahr vertechnen.
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Gerd Cremer
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Offline Pritti

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E.ON Mitte
« Antwort #5 am: 13. September 2009, 19:58:03 »
@Cremer,
natürlich habe ich bei jeder Preiserhöhung des Passus dass Forderungen nicht mit den aktuellen Abschlagszahlungen zu verechnen sind verwendet. Und ich erstelle auch meine eigene \"Jahresrechnung\" aus der ich die Abschlagszahlungen errechne. Nur das E.ON bis auf die Standartantworten nicht weiter reagiert, verwundert mich ein wenig. Aber vielleicht ist es auch so gewollt .. ...

Offline reblaus

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E.ON Mitte
« Antwort #6 am: 13. September 2009, 20:11:04 »
@Pritti

Die jährliche Nachzahlung ist erst dann zur Zahlung fällig, wenn die E.on Ihnen eine korrekte Abrechnung zugesandt hat. Zu einer korrekten Abrechnung gehört, dass die von Ihnen geleisteten Abschläge in der korrekten Höhe bei der Abrechnung berücksichtigt wurden. Sie müssen gar keine eigene Abrechnung erstellen. Sie müssen lediglich die von der E.on erstellte Abrechnung als fehlerhaft zurückweisen, und eine angemessene Frist zur Erstellung einer korrekten Abrechnung setzen. Sollte die Abrechnung nicht innerhalb dieser Frist erstellt werden, können Sie die geleisteten Vorauszahlungen zurückfordern.

Offline hko

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E.ON Mitte
« Antwort #7 am: 09. November 2009, 10:19:23 »
@Pritti

ich bin ebenfalss Kunde von E.ON-Mitte, Widersprüche mit den gleichen Formulierungen wie Sie. Die letzte Jahresabrechnung enthielt - natürlich - nicht meine 12 Abschlagszahlungen.

Ich habe daruf unter anderem geschrieben:
Sollten meine Zahlungen tatsächlich nicht bei Ihnen gutgeschrieben worden sein, bitte ich um Benachrichtigung, damit über Nachforschungsauftrag bei meiner Bank der Verbleib meiner Zahlungen überprüft und gegebenfalls Anzeige wegen ??? gestellt werden kann.
(Die ??? hatte ich deshalb gesetzt, weil ich mich als Nichtjurist nicht in die Nesseln setzen wollte.)
Darauf wurden mir alle 12 Abschlagszahlungen bestätigt, zusätzlich aber mitgeteilt, dass meine Zahlungen grundsätzlich auf die ältesten Forderungen angerechnet werden. Meine Abschlagszahlungen habe ich wie Sie immer mit Monat und Jahr versehen.

@ Cremer und/oder @reblaus

Ich habe jetzt folgende Situation:
Meine Widersprüche seit 2005
selbst berechnete Jahresabrechnungen (und Zahlungsausgleich) für die Jahre 2005 ff, die Jahresabrechnung für 2005 stammt von Anfang 2006
selbst berechnete Abschläge für die Jahre 2006 ff
Ende 2009 tritt doch Verjährung für die Jahre 2006 und früher ein?
E.ON vertritt den Standpunkt, dass nur aktuelle Abrechnungen offen sind, weil sie meine Zahlungen mit den ältesten Forderungen verrechnet haben. Also keine Verjährung?

Ich will nicht selber klagen, weil ich aus allen Beiträgen gelernt habe, dass der Kläger die größeren Probleme hat.

Gruß hko

Offline AKW NEE

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E.ON Mitte
« Antwort #8 am: 09. November 2009, 10:54:14 »
Die Abrechnungen sind rechnerisch falsch! Beim Widerspruch gegen die Jahresabrechnung als erstes schreiben:

so, oder so ähnlich:
Ich beanstande Ihr Jahresendabrechnung als rechnerisch falsch. Unter anderem haben Sie meine, in dem Abrechnungszeitraum, geleisteten
Abschlagszahlungen nicht ordnungsgemäß verbucht.

Natürlich tritt die Verjährung ein, wenn die Verrechnung untersagt wurde, bzw. die Zahlungen per Überweisung eindeutig zeitlich zu zuordnen sind. Da kann die E.ON verrechnen, wie sie lustig ist. Für ein mögliches, späteres Verfahren ist es wichtig alle Unterlagen chronologisch aufzubewahren.

Offline Pritti

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E.ON Mitte
« Antwort #9 am: 17. Januar 2010, 14:56:14 »
Hallo hko,
ich habe im Dezember 2009 erstmalig von E.ON Mitte eine Zahlungsaufforderung erhalten. Die offene Forderung berägt lt. E.ON über 2800€. Zahlungziel war der 31.12.2009. Ich habe nicht gezahlt, aber auch noch nichts weiter von E.ON gehört. Von meiner Rechtschutzversicherung habe ich mir eine Deckungszusage bestätigen lassen. Hat noch jemand solch eine Zahlungsaufforderung gekommen ?
Gruß Pritti

Offline hko

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E.ON Mitte
« Antwort #10 am: 17. Januar 2010, 16:14:50 »
@Pritti

ich habe ebenfalls im Dezember 2009 von E.ON Mitte eine Zahlungsaufforderung über einen Betrag von etwas über 1000€ erhalten. Da nur ein Gesamtbetrag ohne weitere detailierte Begründung gefordert wurde, habe ich diese unbegründete Forderung am 30.12.09 entschieden zurückgewiesen. Es war nicht erkennbar, wie E.ON auf diesen Betrag gekommen ist.
Auf mein Fax gab es noch keine weitere Reaktion. Ich warte jetzt erst einmal ab.

Gruß hko

Offline Cremer

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E.ON Mitte
« Antwort #11 am: 17. Januar 2010, 23:08:09 »
@Pritti,
@hko,

eine Zahlungsausfoderung ist zunächst nicht unbekanntes.

ich empfehle trotzdem beim zuständigen Amtsgericht eine Schutzschrift zu hinterlegen, sonst kommt der Versorger vielleicht mit einer einstweiligen Verfügung
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline hko

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E.ON Mitte
« Antwort #12 am: 18. Januar 2010, 09:55:11 »
@Cremer,

die Schutzschrift habe ich schon vor längerer Zeit beim AG Wetzlar hinterlegt.

Als E.ON-Mitte meinen Anschluss sperren wollte, hatte ich eine einstweilige Verfügung gegen E.ON-Mitte beim AG Wetzlar beantragt. Dies wurde vom zuständigen Richter abgelehnt mit der Begründung, dass ich den Abschalter ja nicht in mein Haus lassen müsste und das AG Wetzlar auch keine einstweilige Verfügung zu Gunsten von E.ON-Mitte erlassen würde. Die müssten schon ordentlich klagen.

Gruß hko

Offline bolli

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E.ON Mitte
« Antwort #13 am: 18. Januar 2010, 16:26:12 »
Zitat
Original von hko
Als E.ON-Mitte meinen Anschluss sperren wollte, hatte ich eine einstweilige Verfügung gegen E.ON-Mitte beim AG Wetzlar beantragt. Dies wurde vom zuständigen Richter abgelehnt mit der Begründung, dass ich den Abschalter ja nicht in mein Haus lassen müsste und das AG Wetzlar auch keine einstweilige Verfügung zu Gunsten von E.ON-Mitte erlassen würde. Die müssten schon ordentlich klagen.
Und was ist, wenn die einen Schieber in der Straße haben, den sie absperren können. Dann sieht man ohne einstweilige Verfügung alt aus. X(

Offline hko

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E.ON Mitte
« Antwort #14 am: 18. Januar 2010, 16:47:45 »
@bolli,

in meinem Fall geht es um Strom. Hier müsste die ganze Straße abgeklemmt werden, da in der Straße keine Abschaltmöglichkeit für einzelne Grundstücke besteht.

Gruß hko

 

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