Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Vorgehensweise  (Gelesen 8189 mal)

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Offline Lutz

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Vorgehensweise
« am: 21. Juli 2005, 14:10:22 »
Hallo,

ich bin gestern auf dieses Forum gestoßen und versuche seitdem mich hier durch die Vielzahl von Einträgen zu „wühlen“ um möglichst schnell an die gewünschten Infos zu kommen. Doch je mehr ich lese, desto unsicherer werde ich…

Ich bin Kunde der ESB. Die ESB hat die Preise zum 1.9.04 um fast 9% und zum 1.7.05 nochmals um fast 15%(!) erhöht. Gleichzeitig steigt der Grundpreis um 10%.

Was soll oder kann ich als unbillig bemängeln? Die aktuelle Erhöhung auf jeden Fall, aber auch den Grundpreis? Und wie sieht es mit der Erhöhung vom 1.9.04 aus. Geht das auch noch nachträglich?

Bei der Erhöhung vom 1.9.04 habe ich nämlich das Problem, dass ich diese mit der Endabrechnung des vorherigen Hauses (wir sind im November umgezogen und hatten von August bis November 2 Verbrauchstellen angemeldet) anstandslos beglichen habe.

Schon mal herzlichen Dank für die Antworten.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #1 am: 21. Juli 2005, 14:14:26 »
@Lutz

Den besten Einstig gibt es über \"Fragen und Antworten\" auf der Seite selbst.

In diese fließen regelmäßig die Erfahrungen hier aus dem Forum ein, weshalb es sich um einen gewissen Extrakt handelt.


Danach kann hier gezielt gesucht werden. Zu den grundsätzlichen Fragen in den Beiträgen auf den letzten Seiten lesen, als die Diskussion im Oktober 2004 begann.....


Dann pirschen Sie sich leicht zu den Lösungen.

Leider gibt es kein Stichwortverzeichnis/ Glossar zu diesem Forum.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Lutz

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« Antwort #2 am: 21. Juli 2005, 15:01:36 »
@RR-E-ft

Nach Lesen der \"Fragen und Antworten\" bin ich ein wenig schlauer, aber noch unsicher: \"ein rückwirkender Einspruch ist nicht mehr möglich, sobald die Jahresrechnung beglichen wurde.\" Dies ist beim ehemaligen Haus der Fall. Für das neue Haus habe ich die Jahresrechnung erst gestern erhalten, die Abbuchung ist für Ende Juli vorgesehen. Habe ich jetzt die Preiserhöhung zum 1.9.04 anerkannt oder nicht?

Thema Grundpreiserhöhung: die Suchfunktion hier im Forum bringt mich nicht weiter. Kann diese Erhöhung auch als unbillig angesehen werden? (Link reicht).

Gruß
Lutz

Offline Cremer

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« Antwort #3 am: 21. Juli 2005, 15:51:30 »
@ Lutz,

schlage vor, umgehend Widerspruch gegen die Preiserhöhung vom 1.9.04 und 1.7.2005 einzulegen gemäß Musterbrief (Download hier auf den Seiten Energienetz).

Lag eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung vor?

Bei einer Nachzahlung könnten Sie noch fluks \"gegensteuern\", indem Sie sich auf Ihren Widerspruch beziehen und die Abrechnung gemäß Preisen August 2004 x Verbrauch erstellen und nur diese Differenz als Nachzahlung überweisen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline Lutz

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« Antwort #4 am: 22. Juli 2005, 08:02:22 »
@Cremer

Es handelt sich um eine Nachzahlung. Die Gegenrechnung wollte ich aufstellen, daher ja auch meine Frage zu der Preiserhöhung vom 1.9.04.

Sorry wenn ich so hartnäckig bin: wie sieht es bei der Preiserhöhung des Grundpreises aus. Kann ich den auch als unbillig anmahnen oder muss ich den akzeptieren?

Gruß
Lutz

Offline Cremer

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« Antwort #5 am: 22. Juli 2005, 13:00:22 »
@Lutz,

gute  Frage, hat bisher noch niemand gestellt. 8)

Wurde der Grundpreis angehoben?
Dann muss man nachfragen, aus welchen Kriterien sich so ein Grundpreis zusammensetzt.

Ich denke, dasss auch hier Widerspruch möglich ist.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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« Antwort #6 am: 22. Juli 2005, 13:35:32 »
@Lutz

§ 315 BGB auch bei Grundpreiserhöhung anwendbar.

Grundpreis deckt regelmäßig die fixen Kosten für Personal, Netz, Allg. Verwaltung, die auch anfallen, wenn der Kunde kein Gas verbraucht.

Warum diese sich aufgrund der Ölpreisentwicklung erhöhen sollten, bliebe vollkommen schleierhaft, es sei den die Mitrabeiter bekommen Lohn mit Ölpreiskopplung, die Räume und Fahrzeuge sind gemietet, alle Mietverträge mit Ölpreisbindung.

Mit Grundpreiserhöhungen wird die tatsächliche Höhe der Preisentwicklung oft verschleiert.


Sie brauchen sich keinen \"billigen Preis\" errechnen, geht auch gar nicht. Legen Sie einfach Widerspruch ein und zahlen Sie die alten Preise weiter.

Ihr Versorger hat zu erklären und nachzuweisen, was die Preiserhöhungen denn so dringend erforderlich machen soll angesichts stetig stiegender Gewinne.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Lutz

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« Antwort #7 am: 24. Juli 2005, 11:47:00 »
@RR-E-ft @ Cremer

danke für die Antworten.
Werde wie empfohlen meine Gegenrechnung zu den Preisen August 04 + 2% aufstellen und die Preiserhöhungen als unbillig ablehnen.

Jetzt stosse ich beim lesen der anderen Threads noch auf ein neues Problem: wenn sich trotz Kürzung meiner Abschlagszahlungen für das kommende Jahr ein Guthaben ergeben sollte, so darf der Versorger dieses verrechnen, was allerdings zu den offiziellen Preisen und nicht zu \"meinem\" Preis von August 04 erfolgen kann? Zumindest habe ich das so verstanden. Darüber hinaus habe ich das Problem dass wir einen strengen Winter mit hohem Verbrauch hinter uns haben und ich erst ein Jahr im Haus wohne, also keine Vergleichzahlungen habe. Habe mir Anfang des Jahres einen Holzofen hingestellt, der den Verbrauch aufs Jahr gesehen auch verringern lässt.
Wie gehe ich hier vor?

Gruß
Lutz

Offline BerndA

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« Antwort #8 am: 31. Juli 2005, 21:41:54 »
@Lutz

Sie solten die Abschlagszahlungen bis zur Jahresendabrechnung soweit kürzen, dass zum Zeitpunkt der Jahresendabrechnung auf jedenfall eine Nachzahlung für das bis dahin verbrauchte Gas entsteht.

Wenn Sie wegen Minderverbrauchs oder zusätzlicher Holzheizung weniger Gas verbrauchen, können Sie von Ihrem Gasversorger sowieso schriftlich eine Anpassung der Abschläge verlangen.

Am Besten beobachten Sie also Ihren Gaszähler und reagieren dann entsprechend.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland :wink:

B. Ahlers

Offline hollmoor

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« Antwort #9 am: 01. August 2005, 07:42:32 »
@Lutz
Sind auch Einwender mit Musterbrief vom Okt.04 u.nochmals Januar 05!
Auch wir haben seit Ende März einen Holzofen,mit dem wir dann auch nur noch geheizt haben.Der Gasverbrauch verringert sich deutlich!!!Fällt nur der Verbrauch für Warmwasser an,der liegt bei uns bei ca.1,2 m3 pro Tag.Wir konnten die Heizung ganz runterfahren,da wir ein sogenanntes Energiesparhaus haben.
Hatte mit unseren Stadtwerken auch eine Reduzierung des Abschlages vereinbart,wegen Einbau des Ofens.Nach meinen monatlichen Ablesungen und Berechnungen stellt sich nun heraus,dass ich den Abschlag noch weiter reduzieren muß um nicht zu überzahlen.Kann man Anhand der letzten Jahresabrechnung ganz leicht mal überschlagen.Würde ich Ihnen auch empfehlen um nicht zum nächsten Abrechnungszeitraum eine Überzahlung zu riskieren.
Meine Stadtwerke hatten nun eine weitere Reduzierung abgelehnt.Sie sind vom Durchschnittsverbrauch (15.12.04-30.06.05)ausgegangen.Davon kann man in dem Fall jedoch nicht ausgehen,da der Ofen ja erst am 26.03.05 in Betrieb genommen wurde und der meiste Verbrauch im Zeitraum davor lag.Also habe ich denen nochmals meine Begründung zur Abschlagsreduzierung schriftlich erläutert u.vorgerechnet.Ich hoffe,sie kapierens diesmal.Warte noch auf Antwort,aber die ist mir relativ egal,da ich sowieso schon den Abschlag um nochmal 10,Euro reduziert habe.
Ich lese weiterhin jeden Monat ab und rechne durch,alter Preis +Sicherheitsaufschlag,den ich denen eingeräumt habe.Ich achte jetzt genauesstens darauf,daß ich nicht überzahle.Notfalls werde ich weiter kürzen.Im Moment liege ich mit meiner Berechnung bis Mitte Dezember
noch in einer leichten Überzahlung,wenn wir weiterhin \"nur\"mit dem Ofen heizen.

Grüße aus der Lüneburger Heide  

hollmoor
Gruß aus der Lüneburger Heide

 

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