marcon:
Was soll daran problematisch sein, wenn ein in seiner Wortwahl identisches Antwortschreiben die RWE erreicht.
Wir wollen -so vermute ich- nicht in ein juristisches Geplänkel mit den RWE-Anwälten einsteigen, sondern schlicht und einfach auf den Wissensstand von uns Protestlern verweisen, nämlich unseren Unbilligkeitseinwand aufrecht erhalten und damit die Nichtfälligkeit von Forderungen nochmals verdeutlichen.
Auch wäre es allenthalben angebracht, die RWE aufzufordern, eine sog. Mahnung, so sie überhaupt zulässig ist, mit Detailangaben zu versehen, nämlich Salden, Zahlungen und entspr. Daten, um daraus überhaupt die angebliche Forderung nachvollziehen zu können.
Ich denke nicht, dass es ratsam ist, das RWE-Schreiben unbeachtet zu lassen. Nichtbeachtung führt u.U. zu ungewollten Reaktionen, auf die es dann mit größerem Aufwand zu reagieren gilt.
Im Übrigen glaube ich nicht, dass hier nur bis zu 15 Protestler betroffen sind.
Wenn zudem die RWE nicht nur ausreichend spezialisierte Anwälte in Angriffsposition zu bringen bereit ist und hieb- und stichfeste Rechtsgrundlagen in der Hand hätte, wäre statt einer sog. Mahnung wahrlich bereits bei den meisten Betroffenen der MB eingegangen.
Und soweit mir bekannt ist, sind ausschließlich behördliche Schriftsätze ohne Unterschrift gültig, wenn dies ausdrücklich vermerkt ist.
Und die RWE sind hoffentlich noch immer keine Behörde, auch wenn sie in den jeweiligen \"Behörden\" ihre Mitarbeiter/Lobbyisten etc. platziert hat.