Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Mahnung  (Gelesen 25060 mal)

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Offline marcon

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Mahnung
« am: 30. August 2009, 12:09:10 »
Bin Tarifkunde RWE Rhein-Ruhr. Habe seit 2007 zweimal einer Preiserhöhung basierend auf §315 widersprochen und meine Jahresrechnungen jeweils auf Preisbasis 2007 korrigiert. Meine Widersprüche wurden jedesmal als \"Erhalten\" bestätigt mit der Begründung, \"Man könne die Kalkulation nicht offen legen, da sie auch nicht öffentliche Informationen enthalten würden\".

Am 28.08.09 bekomme ich nun eine \"Mahnung\", die noch offene Forderung aus der letzten Jahresrechnung bis zum 16.09.09 zu begleichen. Begründung in der Mahnung:

\"Sollten Sie die Angemessenheit und Billigkeit unserer Preise bzw. Preiserhöhung anzweifeln (§ 315 BGB), informieren wir Sie über ein Gerichtsurteil, welches wir im Frühjahr 2009 erwikt haben:
Die RWE Hat Strom-Tarifkunden verklagt, die ihre Zahlung bewußt gem. § 315 BGB gekürzt haben. Am 2. April 2009 ist ein Urteil des Landgerichts Osnabrück zu Gunsten der RWE ergangen, mit dem die Kunden zur Zahlung verurteilt wurden...........\"

Weitere Begründung:

\"Auch das Amtsgericht Halle (Westfalen) vertritt die Auffassung, daß eine Preiskontrolle gem. § 315 BGB nicht stattfindet, wenn Kunden ihren Stromversorger wechseln können. Dementsprechend hat das Gericht einer Klage der RWE stattgegeben und den verklagten Kunden auch in diesem Verfahren zur Zahlung verurteilt.\"

Beide Urteile sind mir nicht bekannt, und ich kann sie auch nicht finden. Was ergibt sich nun für mich aus diesen beiden Urteilen??

Abschließend in der Mahnung der RWE heißt es.

\"Bisher haben wir noch keine rechtlichen Schritte gegen Sie eingeleitet, da wir hoffen, die Angelegenheit noch im Sinne der guten Kundenbeziehung gütlich klären zu können.\"

Ist das ganze wieder ein \"Einschüchterungsversuch\", oder muß ich die Mahnung ernst nehmen? Hätte gerne Ihre Einschätzung bzw. Rat zu dem Vorgang.

Vielen Dank

Offline kamaraba

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Mahnung
« Antwort #1 am: 30. August 2009, 13:19:54 »
@marcon

Würde das zunächst mal als \"Säbeln rasseln\" ansehen. Man kann es ja versuchen und einige brechen natürlich bei solchen Mahnungen ein.
Also widerstehen und abwarten und trotzdem gut schlafen.
Urteile gelten im übrigen nur zwischen den Streitparteien.
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Cremer

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Mahnung
« Antwort #2 am: 30. August 2009, 16:48:36 »
@marcon,

die Urteile finden Sie hier in der Urteilendatenbank des BdE.
MFG
Gerd Cremer
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Offline BerndA

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Mahnung
« Antwort #3 am: 30. August 2009, 16:53:20 »
Hallo marcon,

unser Forumsanwalt Herr Fricke hatte zu diesem Thema schon mal etwas geschrieben. Es ist zwar schon etwas länger her, aber sehr einleuchtend.

Danach kommt es auf eine Monopolstellung eines Energieversorgers gerade nicht an, sondern nur darauf, ob die Preise vom Energieversorger einseitig festgelegt werden. Dies ist bei Tarifkunden eigentlich immer der Fall.

Nachzulesen ist das Ganze hier:

[Billigkeitskontrolle von Strompreisen (Stand)]

Meines Wissens hat sich daran nichts geändert.

Mit freundlichen Grüßen

B. Ahlers
Regionalvertretung Münsterland

Offline userD0010

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Mahnung
« Antwort #4 am: 01. September 2009, 21:08:21 »
hallo marcon:
habe in diesen Tagen ebenfalls ein gleichlautendes \"Mahn-\"Schreiben der RWE Westfalen-Weser-Ems erhalten. Offenbar der gleiche Verfasser, obwohl dieser zusammen mit seinem Kollegen es nicht für notwendig erachtet hat, dieses Schreiben auch zu unterzeichnen.

Insbesondere mit dem Hinweis auf zwei Gerichtsurteile halte ich dieses Geschreibsel für reinen Einschüchterungsversuch und überlege noch, wie und mit welcher umfassenden Begründung ich darauf antworten soll. Übrigens erhebe ich den Unbilligskeitseinwand bereits seit 2004.

Vermutlich werden außer uns zweien noch zahlreiche Mitstreiter solche Briefchen erhalten haben. Da wäre es doch eigentlich sinnvoll, wenn alle Betroffenen auch mit gleichlautendem Text antworten würden. Vielleicht merken die RWE dann endlich, dass Einzelaktionen nicht wirken.
Bitte Info.
mfg

Offline henk0011

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Mahnung
« Antwort #5 am: 02. September 2009, 14:14:33 »
Meine Freundin hat die gleiche Mahnung bekommen und sie hat dann nach den Aktenzeichen der erwähnten Urteile gefragt:

LG Osnabrück AZ: 5 0 2525/07 vom 2.4.2009

AG Halle AZ: 2 C 272/09 vom 9.6.2009

Habe die Urteile aber hier im Forum nicht gefunden. Es würden mich mal die Urteilsbegründungen interessieren, möglicherweise handelt es sich ja um Sondervertragskunden.

Gruß

Offline Cremer

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Mahnung
« Antwort #6 am: 02. September 2009, 14:42:08 »
@henk0011,

stimmen die Az? Ich konnte nichts auf den Seiten der Gerichte finden
MFG
Gerd Cremer
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Offline DieAdmin

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Mahnung
« Antwort #7 am: 02. September 2009, 17:30:58 »
@henk0011, das Az des LG Osnabrück enthält ein \"O\"ho, keine Null nach der 5

Computer sind da pingelig ;)

@all,

ich hab auch gesucht und bisher nichts gefunden, selbst Google spuckt mir nichts aus. Noch nicht mal Analysen von der Gegenseite.

Offline RR-E-ft

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Mahnung
« Antwort #8 am: 02. September 2009, 17:32:48 »

Offline userD0010

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Mahnung
« Antwort #9 am: 02. September 2009, 18:06:25 »
RR-E-ft:

Nach Lesen der von Ihnen eingestellten Urteile stelle ich fest, dass die RWE zum Zwecke der Zahlungsaufforderung für angeblich ausstehende Stromrechnungsbeträge hier auf Urteile zu Fragen des billigen Gaspreises zurückgreift und damit offenbar hofft, ihre Kunden einschüchtern zu können.

Im Übrigen halte ich es für tröstlich, dass man den § 315 auch trotz oder gerade wegen des Urteils anwenden darf.

Offline jeannedarc

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Mahnung
« Antwort #10 am: 02. September 2009, 18:26:41 »
Hallo zusammen, habe ebenfalls eine solche Mahnung bekommen und angefangen zu zweifeln. Grob überschlagen haben sie rückwirkend alle Summen der letzten Jahre zusammen genommen. Bei meinen Zahlungen gebe ich aber immer den Monat/Jahr an für das es sein soll. Müssten da die alten Abrechnungen (über 2 Jahre alt) eigentlich schon verjährt sein.
Wir leben alle unter demselben Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Offline fortunato

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Mahnung
« Antwort #11 am: 02. September 2009, 19:12:46 »
Ich habe ebenfalls diese \"Mahnung\" am Samstag (schon komisch, oder?), den 29.08.2009 erhalten; Meine Frage an Alle - ist hier Handlungsbedarf notwendig ? Falls ja, was sollte man unternehmen ?

Einen schönen Abend an Alle  :)

Offline henk0011

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Mahnung
« Antwort #12 am: 02. September 2009, 19:58:06 »
Das wäre eine Erklärung, dass es bei den Urteilen um die Überprüfbarkeit der Anfangspreise ging.
Schade, dass man die Urteile nicht finden kann.
Die Aktenzeichen wurden so von der Sachbearbeiterin der RWE vorgelesen.

Gruß

Offline userD0010

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Mahnung
« Antwort #13 am: 03. September 2009, 09:59:38 »
Wie wär´s denn nun, wenn wir (die Mahnungsbetroffenen) uns entscheiden würden, ein gleichlautendes Antwortschreiben an RWE zu versenden.
Wie wär´s denn mit Formulierungsvorschlägen unter Hinweis auf aktuelle Urteile.
Und wenn wir Alle am 11.Sept. 2009 dieses Schreiben absenden würden, damit am 14. Sept. bei RWE die Postbearbeitung zu diesem Thema ggf. Überforderung hervorruft?

Offline fortunato

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Mahnung
« Antwort #14 am: 03. September 2009, 10:10:17 »
@ h.terbeck

ein guter Vorschlag! Ich bin dabei.

 

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