Bin Tarifkunde RWE Rhein-Ruhr. Habe seit 2007 zweimal einer Preiserhöhung basierend auf §315 widersprochen und meine Jahresrechnungen jeweils auf Preisbasis 2007 korrigiert. Meine Widersprüche wurden jedesmal als \"Erhalten\" bestätigt mit der Begründung, \"Man könne die Kalkulation nicht offen legen, da sie auch nicht öffentliche Informationen enthalten würden\".
Am 28.08.09 bekomme ich nun eine \"Mahnung\", die noch offene Forderung aus der letzten Jahresrechnung bis zum 16.09.09 zu begleichen. Begründung in der Mahnung:
\"Sollten Sie die Angemessenheit und Billigkeit unserer Preise bzw. Preiserhöhung anzweifeln (§ 315 BGB), informieren wir Sie über ein Gerichtsurteil, welches wir im Frühjahr 2009 erwikt haben:
Die RWE Hat Strom-Tarifkunden verklagt, die ihre Zahlung bewußt gem. § 315 BGB gekürzt haben. Am 2. April 2009 ist ein Urteil des Landgerichts Osnabrück zu Gunsten der RWE ergangen, mit dem die Kunden zur Zahlung verurteilt wurden...........\"
Weitere Begründung:
\"Auch das Amtsgericht Halle (Westfalen) vertritt die Auffassung, daß eine Preiskontrolle gem. § 315 BGB nicht stattfindet, wenn Kunden ihren Stromversorger wechseln können. Dementsprechend hat das Gericht einer Klage der RWE stattgegeben und den verklagten Kunden auch in diesem Verfahren zur Zahlung verurteilt.\"
Beide Urteile sind mir nicht bekannt, und ich kann sie auch nicht finden. Was ergibt sich nun für mich aus diesen beiden Urteilen??
Abschließend in der Mahnung der RWE heißt es.
\"Bisher haben wir noch keine rechtlichen Schritte gegen Sie eingeleitet, da wir hoffen, die Angelegenheit noch im Sinne der guten Kundenbeziehung gütlich klären zu können.\"
Ist das ganze wieder ein \"Einschüchterungsversuch\", oder muß ich die Mahnung ernst nehmen? Hätte gerne Ihre Einschätzung bzw. Rat zu dem Vorgang.
Vielen Dank